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Teil 2: Testkäufe in der Apotheke – Calcium und Levothyroxin

Vermeintlich harmlos: Ein Kunde verlangt ein Calcium-Präparat zur Osteoporose-Vorbeugung. | Bild: Westend61 / Adobe Stock

„Ich nehme nix weiter ein, nur meine Schilddrüsentablette morgens!“

Ein Kunde möchte lediglich ein Calciumpräparat kaufen. Neben den Fragen, ob das gewünschte Arzneimittel für ihn selbst sein soll und warum er das Arzneimittel einnehmen möchte, muss immer abgeklärt werden, ob der Kunde noch weitere Medikamente regelmäßig einnimmt.  

Unser Beispiel-Kunde verrät, dass er das Calcium-Präparat zur Osteoporose-Prophylaxe einnehmen möchte und außer einer Schilddrüsentablette mit dem Wirkstoff Levothyroxin keine weiteren Medikamente einnimmt.  

Zeitlichen Abstand einhalten

Calcium kann als zweiwertiges Kation Chelatkomplexe mit Levothyroxin bilden und dadurch dessen Bioverfügbarkeit verringern. Die einfachste Möglichkeit, diese Wechselwirkung zu umgehen, besteht darin, einen Einnahme-Abstand von mindestens zwei Stunden einzuhalten. Unser Beispiel-Kunde könnte also die Schilddrüsentablette wie gewohnt 30 min vor dem Frühstück und die Calcium-Tablette z. B. am Abend einnehmen.  

Abgesehen von dem gewünschten Calcium-Präparat finden sich Calciumionen auch im Leitungswasser und in eventuell zum Frühstück verzehrten Milchprodukten. Regelmäßige Verzehrgewohnheiten werden jedoch bei der Dosisfindung des Schilddrüsenpräparates berücksichtigt und der Therapie-Erfolg durch routinemäßige Blutkontrollen überprüft. Solange die Gewohnheiten nicht schlagartig in Bezug auf die Calcium-Aufnahme verändert werden, z. B. durch plötzliches Meiden von sonst gewohnten Milchprodukten, kann die genannte Wechselwirkung hier vernachlässigt werden. 

Mit den entsprechenden Hinweisen kann der Kunde also gerne das gewünschte Calcium einnehmen und somit einer Osteoporose vorbeugen.  

Testkäufe der Bundesapothekerkammer

Ziel der Testkaufaktionen durch die Bundesapothekerkammer ist eine leitliniengerechte Beratung. Jeder Kunde muss eine Beratung und die notwendigen und richtigen Informationen erhalten. Auch müssen die Eigendiagnose des Patienten hinterfragt oder die Grenzen der Selbstmedikation ausgelotet werden. So steht es in den Leitlinien der BAK, zum Beispiel der Leitlinie „Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln – Selbstmedikation“. Das darin beschriebene Vorgehen – die Beratungsstruktur – wird in den Testkäufen abgefragt. Anders als bei externen Kontrollen, beispielsweise von Fernsehsendern, die mit vermeintlich schlechten Ergebnissen ihre Quote steigern möchten, sind die Testkäufe der BAK als Fortbildungsmaßnahme für die Apotheken gedacht. 

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