Pille danach
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Grenzen und Beratungshilfen für die „Pille danach“

Meist ist die Abgabe der Pille danach in der Selbstmedikation möglich, aber es gibt auch Ausnahmen. | Bild: Alex Schelbert / PTAheute

Viele PTA haben es schon einmal erlebt und doch ist es mit die unangenehmste Situation in der Beratung: man muss jemanden eine Kundin mit dem Wunsch nach der „Pille danach“ in ärztliche Behandlung schicken. Das gilt beispielsweise bei Minderjährigen unter 14 Jahren oder wenn der ungeschützte Geschlechtsverkehr mehr als 120 Stunden her ist. Auch bei dem Verdacht, dass eventuell schon eine Schwangerschaft bestehen könnte, ist eine ärztliche Abklärung erforderlich.

Erkrankungen, die eine Einnahme oraler Notfallkontrazeptiva ausschließen

Bei Erkrankungen, die mit einer Malabsorption (die mangelhafte Aufnahme von Bestandteilen aus dem vorverdauten Speisebrei.) einhergehen, sind die oralen Notfallkontrazeptiva nur unzureichend wirksam. Dazu gehören chronisch-entzündliche Darmerkrankungen wie z. B. Morbus Crohn. Die Wirksamkeit ist ebenfalls beeinträchtigt, wenn die Frau Medikamente einnimmt, die das Enzym CYP3A4 induzieren, beispielsweise Johanniskraut, aber auch einige Antiepileptika und weitere Arzneistoffe. Frauen mit schwerem Asthma, die mit oralen Glucocorticoiden behandelt werden, sollten Ulipristalacetat nicht einnehmen. Bei schweren Leberfunktionsstörungen sind alle Präparate zur Notfallkontrazeption kontraindiziert. In diesen Fällen sollte die Frau also mit ihrem Gynäkologen über alternative Optionen wie zum Beispiel das Einsetzen einer Kupferspirale, sprechen.

Selbstmedikation und anschließender Arztbesuch

In einigen Fällen können Sie in der Apotheke zwar die Pille danach abgeben, sollten der Kundin aber trotzdem eine ärztliche Beratung empfehlen. Grundsätzlich gilt das bei Minderjährigen, aber auch wenn möglicherweise ein Risiko für sexuell übertragbare Erkrankungen besteht. In Fällen sexueller Gewalt sollten Sie die betreffende Frau ebenfalls auf ärztliche Angebote hinweisen. Gynäkologische Bereitschaftsdienste sind auf die Spurensicherung für den Fall einer Anzeige vorbereitet. Auch wenn eine Frau unsicher ist oder ausführlichen Beratungsbedarf zu Kontrazeption und sexuell übertragbaren Erkrankungen signalisiert, ist ein Arztbesuch empfehlenswert.

Vorsicht bei stillenden Müttern

Stillen bietet nur in Einzelfällen eine ausreichende kontrazeptive Sicherheit. Deshalb kann Notfallverhütung auch in der Stillzeit nötig werden. In diesen Fällen sollten Sie auch zur Auswahl der Arzneistoffe beraten können. Sowohl Levonorgestrel, als auch Ulipristalacetat treten in die Muttermilch über. Die Fachinformationen von Levnorgestrell empfiehlt eine Stillpause von acht Stunden, bei Ulipristalacetat eine Woche.

Über Nebenwirkungen informieren

Die oralen Notfallkontrazeptiva sind häufig gut verträglich. Mögliche Nebenwirkungen sind unter anderem Übelkeit, Erbrechen, Kopf- und Bauchschmerzen, Veränderung der nächsten Menstruationsblutung und Zwischenblutungen. Bei Ulipristalacetat weist die Fachinformation zusätzlich auf Auswirkungen auf die Stimmungslage, also affektive Störungen hin, die häufig auftreten. Die Frauen sollten wissen, dass sich die nächste Regelblutung verschieben kann – meist nach vorne bei Einnahme von Levonorgestrel, meist nach hinten bei Einnahme von Ulipristalacetat. Verspätet sich die Regelblutung um mehr als sieben Tage, sollte die Frau beim Arzt abklären lassen, ob möglicherweise doch eine Schwangerschaft eingetreten ist.

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