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Movicol® aromafrei als Arzneimittel ab 1. Januar nicht mehr verkehrsfähig

Ab 1. Januar 2018 ist Movicol aromafrei als Arzneimittel nicht mehr verkehrsfähig. | Bild: Norgine

Movicol aromafrei ® (Macrogol), 10 und 50 Stück, Pulver zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen (PZN 05371250 und 05371273) ist ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr verkehrsfähig. Seit dem 1. Oktober 2017 ist das genannte Produkt als ein Medizinprodukt erhältlich. Noch vorhandene Packungen des Arzneimittels können ab dem 1. Januar 2018 über den Großhandel retourniert werden. Die Großhändler können die betroffenen Packungen dann gesammelt einreichen. Direkt von Norgine bezogene Packungen werden von einem Dienstleister nach Anmeldung abgeholt. Nähere Informationen zur Direktretoure erfahren Sie bei den Kollegen der Deutschen Apotheker Zeitung: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/amk-meldungen

Wie sieht es aus mit der Erstattungsfähigkeit?

Zu Lasten der GKV sind die verschiedenen Movicole trotz Statuswechsel unter bestimmten Bedingungen weiterhin verordnungsfähig. Sie finden sich in der Anlage V zum Abschnitt J der Arzneimittel-Richtlinie. Demnach sind Movicol®, Movicol® aromafrei und Movicol® flüssig Orange ab dem 12. Lebensjahr erstattungsfähig bei Obstipation im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase.

Movicol junior® in den Geschmacksrichtungen Schoko und aromafrei kann für Kinder von 2 bis 11 Jahren bei Obstipation verordnet werden.

Den Status Arzneimittel haben nur noch Movicol® Schoko und das verschreibungspflichtige Movicol® V.