Wechseljahre Teil 2: Phytopharmaka in der Menopause
Nicht immer können Wechseljahresbeschwerden einfach mit Hormonen behandelt werden. Bei Frauen, die an estrogenabhängigen Tumoren erkrankt sind oder waren, sollte eine Estrogensubstitution (Estrogenersatz) vermieden werden. Hier können – genauso wenn die Patientin Hormone ablehnt – pflanzliche Arzneimittel sinnvoll sein. Welche pflanzlichen Arzneimittel sollten PTA und Apotheker empfehlen?
Traubensilberkerze bei Hitzewallungen
Leidet die Patientin während ihrer Wechseljahre vor allem unter Hitzewallungen, kann die Apotheke Cimicifuga, die Wurzel der Traubensilberkerze, empfehlen – beispielsweise Remifemin®, Klimadynon® oder Generika. Remifemin® Mono beziehungsweise Klimadynon® uno müssen die Patientinnen im Gegensatz zu Reminfemin® nur einmal täglich einnehmen.
Johanniskraut bei Depressionen
Manche Frauen spüren die Wechseljahre auch an ihrer Stimmungslage. Pflanzliche Präparate sind bei depressiven Verstimmungen rar gesät. Frauenärztin Ziller erklärt beim FOKO: „Stehen depressive Verstimmungen im Vordergrund, wäre Johanniskrautangezeigt.“ Als Monopräparate eignen sich hier Laif®, Kombinationen mit Cimicifuga bietet Remifemin® plus. Bei johanniskrauthaltigen Präparaten sollten PTA und Apotheker immer das Risiko von Wechselwirkungen im Auge behalten, da Johanniskraut dazu führen kann, dass andere Arzneimittel schneller abgebaut werden und weniger wirken.
Mönchspfeffer bei unregelmäßigen Blutungen
Präparate mit Mönchspfeffer eignen sich vor allem für Frauen, die unter unregelmäßigen Blutungen leiden. Agnus-Castus-haltige Arzneimittel bieten mittlerweile neben Bionorica (Agnucaston®) ebenfalls zahlreiche Generikahersteller an.
Nur aus der Apotheke
Wo sollten Frauen mit Wechseljahresbeschwerden ihre pflanzlichen Präparate kaufen? Nicht nur die Apotheke führt diese, auch Reformhäuser, Supermärkte oder Drogerien haben Pflanzliches in ihrem Sortiment. Hier sind sich die beiden Ärztinnen jedoch einig und stehen für die Qualität von apothekenpflichtigen Arzneimitteln ein: „Nur zugelassene Arzneimittel unterliegen dem strengen Deutschen Arzneibuch; nur hier kann die Frau sich darauf verlassen, dass auch wirklich die richtigen Wirkstoffe in ausreichender Konzentration enthalten sind, dass ihre Herstellung und Qualität geprüft wurden. Die Präparate, die beim Drogerie-Discounter, im Reformhaus und in Bioläden erhältlich sind, enthalten beim genauen Hinsehen meist die Bezeichnung ‚Nahrungsergänzungsmittel‘ oder auch ‚Medizinprodukt‘. Das bedeutet, dass sie keine Arzneimittel sind und gar nicht arzneilich wirken dürfen.“
Mehr zum Thema Wechseljahre erfahren Sie in Teil eins: Für welche Frauen sind Hormone sinnvoll? sowie in unserem Wissen am HV.