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Honorierung mit Verbesserungsbedarf: Über 6 Millionen Rezepturarzneimittel jährlich

Bild: Racle Fotodesign / Adobe Stock

„Zeitnah Kapseln oder Zäpfchen anfertigen – das geht nur in der Apotheke vor Ort. Der Prozess ist für die Apotheke aufwendig, und der Zeitaufwand wird nicht angemessen honoriert.“ Darauf weist Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e. V. (DAPI) und Präsident der Bundesapothekerkammer, anlässlich der Veröffentlichung der Daten zur Rezepturherstellung hin. Weiter erklärt er: „Die Rezepturherstellung gehört für die wohnortnahen Apotheken aber zu den sogenannten ‚Gemeinwohlpflichten‘, die von ausländischen Arzneimittelversendern oft nicht erfüllt werden.“ Damit leisteten die Präsenz-Apotheken einen wichtigen Beitrag zur Arzneimittelversorgung.

Dieser Beitrag lässt sich auch beziffern. Einer Auswertung von Verordnungen zufolge haben die öffentlichen Apotheken im Jahr 2018 rund 6,1 Millionen sogenannte allgemeine Rezepturen, wie zum Beispiel Kapseln oder Salben, hergestellt – und zwar allein für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch auf Kammerebene wird ausgewertet. So entfielen zum Beispiel rund 670.000 Standardrezepturen auf die Apotheken in Westfalen-Lippe, mehr als 153.000 auf die Kollegen im Saarland und 400.000 auf die in Hessen.

Tatsächliche Zahl liegt noch höher

Die tatsächliche Zahl liegt aber noch höher, weil Rezepturen für Privatversicherte, für den Sprechstundenbedarf oder auf direkte Nachfrage des Patienten in diesen DAPI-Daten noch nicht erfasst sind. Die Zahl der Standardrezepturen ist allerdings in den letzten Jahren rückläufig. So waren es 2014 noch 7,8 Millionen, 2015 7,4 Millionen, 2016 7,3 Millionen und 2018 6,1 Millionen. Zahlen für 2017 liegen nicht vor.

Doch nicht nur mit Standardrezepturen schließen Apotheken therapeutische Lücken in Fällen, in denen es kein Fertigarzneimittel gibt. So kommen zu Kapseln, Salben und Co. noch Methadon-Zubereitungen, individuell hergestellte parenterale Lösungen, zum Beispiel Ernährungs- oder Schmerzlösungen, sowie Zytostatika-Zubereitungen. So wurden laut Daten-Zahlen-Fakten-Broschüre der ABDA 2016 neben 7,3 Millionen Standardrezepturen 2,4 Millionen Methadon-Zubereitungen, 2,4 Millionen Zytostatika-Zubereitungen und 1,2 Millionen parenterale Lösungen hergestellt. Daraus ergibt sich eine Gesamtsumme von 13,3 Millionen für Versicherte der GKV im Jahr 2016. Kiefer hält Rezepturen für eine notwendige Ergänzung zu industriell hergestellten Arzneimitteln, weil sie Versorgungslücken schließen. Darauf könnten und sollten die Patienten nicht verzichten, so der BAK-Präsident.