Aktuelles
6 min merken gemerkt Artikel drucken

EMA lässt CBD in Epidyolex® ui: Cannabidiol bei kindlicher Epilepsie

Epidyolex darf künftig auch in der EU zur unterstützenden Behandlung von Krampfanfällen im Zusammenhang mit den schweren kindlichen Epilepsieformen Lennox-Gastaut-Syndrom oder Dravet-Syndrom eingesetzt werden. | Bild: zilvergolf / Adobe Stock

Mit Epidyolex® erweitert sich das Behandlungsspektrum von Kindern, die unter den seltenen, jedoch schweren Epilepsieformen, dem Lennox-Gastaut-Syndrom (LGS) oder dem Dravet-Syndrom (DS), leiden. Die Europäische Kommission hat jüngst, am 23. September 2019, das cannabidiolhaltige Arzneimittel auch in der EU zugelassen.

In den USA schon seit Juli 2018 zugelassen

Daneben gibt es auch Zulassungen in Norwegen, Island und Liechtenstein. In der Schweiz und in Israel hat der Hersteller, GW Pharmaceuticals, die Zulassung Medienberichten zufolge ebenfalls schon beantragt. In den USA erteilte die amerikanische Arzneimittelbehörde FDA der Cannabidiol-Lösung zum Einnehmen (Schreibweise in den USA unterscheidet sich von der in Europa, Handelsname dort: EpidiolexTM) bereits im Juli 2018 die Zulassung. Auf den Markt kam EpidiolexTM dort allerdings erst Monate später. Der Grund: Das Arzneimittel musste zunächst entkriminalisiert werden (mehr dazu im Abschnitt „Entkriminalisierung von EpidiolexTM“).

Mechanismus unklar!

Die Zulassung der Cannabidiol-Lösung zum Einnehmen beruht nach Angaben des Herstellers, GW Pharmaceuticals, auf den Ergebnissen aus vier randomisierten (per Zufallsprinzip zugeteilten Studienteilnehmer), kontrollierten Phase-III-Studien mit Daten zu mehr als 714 Patienten mit LGS oder DS. 

Der exakte Wirkmechanismus von CBD bei den beiden Epilepsieformen ist bislang nicht vollständig verstanden. Epidyolex® soll laut CHMP, dem Ausschuss für Humanarzneimittel bei der EMA (Europäische Arzneimittel-Agentur), die neuronale Überaktivität auf verschiedene Arten verringern. Der CHMP hatte sich im Juli dieses Jahres dafür ausgesprochen, das CBD-haltige Arzneimittel auch in der EU zuzulassen.

CBD: aus Pflanzen gewonnen

Epidyolex® enthält Herstellerangaben zufolge „hochreines, aus Pflanzen gewonnenes Cannabidiol“. Es sei das „erste aus Pflanzen gewonnene Medikament auf Cannabisbasis“, das durch die EMA zugelassen wurde. GW Pharmaceuticals betont, dass das enthaltene Cannabinoid CBD im Gegensatz zu Cannabis keine berauschende Wirkung zeigt. 

Epidyolex® fand seinen Weg in die Epilepsietherapie als „Orphan Drug“.

Zur Erinnerung: „Orphan Drug“

Der Begriff „Orphan Drug“ (orphan: „die Waise“; drug: „Arzneimittel“) beschreibt Arzneimittel, die bei seltenen Erkrankungen („Orphan Diseases“) zum Einsatz kommen. Die Präparate werden auch „Arzneimittel für seltene Leiden“ oder „Orphan-Arzneimittel“ genannt. Eingeführt wurde der Begriff 1983. 

Arzneimittel für seltene Erkrankungen gelten für die Pharmazeutische Industrie als wenig gewinnbringend. Denn: Dadurch dass nur sehr wenige Menschen an der Erkrankung leiden, benötigen auch nur sehr wenige Menschen das Präparat – der Markt ist überschaubar bis winzig, sodass in aller Regel der Verdienst an dem Arzneimittel gering ist. Die Kosten für die Erforschung und Entwicklung dieses Medikamentes sind jedoch genau so hoch wie bei anderen Arzneimitteln. 

Wie also schafft man es, dass dennoch Arzneimittel für Patienten mit seltenen Erkrankungen entwickelt werden? Im Rahmen einer EU-Verordnung hat die Politik Anreize für die Industrie geschaffen – wie beispielsweise geringere Gebühren bei der Zulassung und der Schutz, dass innerhalb von zehn Jahren keine Arzneimittel gegen dieselbe Erkrankung zugelassen werden dürfen, es sei denn, sie wirken besser. Diese Maßnahmen sollen gewährleisten, dass auch Patienten mit seltenen Erkrankungen Arzneimittel und Therapiemöglichkeiten erhalten.

Wie wird Epidyolex® angewendet?

Epidyolex® nehmen Kinder oral ein. Die Cannabidiol-Lösung (mit Erdbeergeschmack) darf bei Kindern ab einem Alter von zwei Jahren als Begleitbehandlung zu Clobazam (einem Benzodiazepin, das bei Epilepsie zum Einsatz kommt) bei Krampfanfällen, die im Zusammenhang mit dem Lennox-Gastaut-Syndrom und dem Dravet-Syndrom auftreten, angewendet werden. Die Dosierung richtet sich nach dem Körpergewicht des Kindes. Die alleinige Gabe von CBD (Monotherapie mit Epidyolex®) ist bislang nicht vorgesehen und laut Zulassungstext nicht erlaubt.

„Entkriminalisierung von EpidiolexTM

In den USA darf Epidiolex® bereits seit 2018 eingesetzt werden. Die US-amerikanische Zulassungsbehörde FDA erteilte dem cannabinoidhaltigen Arzneimittel bereits im Juni des vergangenen Jahres die Zulassung. Damit es jedoch auf den Markt kommen konnte, musste CBD zunächst entkriminalisiert werden. Denn die amerikanische Drogenbehörde (DEA) unterschied bis zu diesem Zeitpunkt nicht zwischen einzelnen Cannabinoiden – wie dem berauschenden THC (Tetrahydrocannabinol) und dem nicht berauschenden CBD (Cannabidiol) –, wenn diese aus der Hanfpflanze gewonnen wurden. Somit war der Epidiolex®-Wirkstoff, CBD aus der Cannabispflanze, bis zum letzten Jahr in die höchste Gefahrenklasse der Suchtstoffe (Schedule I oder Liste 1) eingestuft. 

Schedule-I-Wirkstoffe (dazu gehört beispielsweise auch Heroin) dürfen in den Vereinigten Staaten nicht verschrieben werden. Damit EpidiolexTM für Epilepsiekinder folglich auch verordnet werden konnte, musste die amerikanische Drogenbehörde den Wirkstoff erst in eine geringere Gefahrenklasse einordnen, die auch verordnet werden darf. Diese Zuordnung von EpidiolexTM änderte die DEA am 27. September 2018. Seither ist EpidiolexTM in Schedule V und somit verschreibungsfähig. 

In Deutschland ist dieser Schritt nicht erforderlich. CBD ist kein Betäubungsmittel, jedoch in Arzneimitteln verschreibungspflichtig.

Schedules für Opioide

In den USA werden Arzneimittel, Substanzen und bestimmte Chemikalien, die zur Herstellung von Drogen verwendet werden können, in fünf verschiedene Kategorien (Schedules) eingeteilt. Die Kategorie ist abhängig vom akzeptablen medizinischen Gebrauch der Droge und dem Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotenzial.

  • Medikamente oder Substanzen der Liste 1 (Schedule I) haben ein hohes Missbrauchspotenzial und das Potenzial, schwere psychische und/oder körperliche Abhängigkeit zu erzeugen. Hierzu gehören beispielsweise Heroin, Lysergsäurediethylamid (LSD), Marihuana (Cannabis), 3,4-Methylendioxymethamphetamin (Ecstasy). Diese Liste-1-Stoffe haben derzeit keine akzeptierte medizinische Verwendung. 
  • Oxycodon und Morphin sind in Liste 2 (Schedule II) eingeordnet. Auch sie gelten als Stoffe mit hohem Missbrauchspotenzial und der Gefahr einer psychischen Abhängigkeit. 
  • Ketamin ist Vertreter in Liste 3 (Schedule III) mit einem mittleren bis geringen Potenzial für physische und psychische Abhängigkeit. 
  • Tramadol findet sich wie auch Diazepam in Liste 4 (Schedule IV). Die Stoffe in Liste 4 sind definiert als Drogen mit geringem Missbrauchspotenzial und geringem Abhängigkeitsrisiko. 
  • Stoffe der Liste 5 (Schedule V) haben das geringste Potenzial für Missbrauch, dazu gehören beispielsweise Hustenmittel mit weniger als 200 mg Codein.