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Wie Papillomviren das Immunsystem überlisten

Papillomviren in der äußeren Hornhaut eines Hauttumors einer Maus (Mastomys coucha) | Bild: Michelle Neßling / DKFZ

Unter den humanen Papillomviren (HPV) befinden sich einige potentielle Krebserreger. Am bekanntesten sind HPV 16 und 18, die Gebärmutterhalskrebs auslösen können. Darüber hinaus gibt es einige andere Papillomviren (HPV 5 und 8), die weißen Hautkrebs begünstigen. Diese kutanen Papillomviren werden nicht sexuell übertragen, sondern gelangen schon bei der Geburt von der Mutter aufs Neugeborene. Normalerweise kann der Körper diese Viren erfolgreich bekämpfen. Doch bei schwachem Immunsystem oder aufgrund von UV-Strahlung regen die kutanen Papillomviren die Hautzellen zur Teilung an. Dann entwickelt sich möglicherweise Krebs.

Viren verursachen Hautkrebs – trotz Antikörper-Bildung

Wissenschaftler vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) untersuchten die Immunantwort einer bestimmten Mausart (Mastomys coucha) auf die kutanen Papillomviren. Wie der Mensch infizieren sich diese Mäuse durch die Geburt mit den Viren und bilden dann spezifische Antikörper gegen sie. Dennoch entwickeln die infizierten Mäuse unter UV-Strahlung verstärkt weißen Hautkrebs. Die gebildeten Antikörper waren gar nicht in der Lage, die Papillomviren erfolgreich zu bekämpfen.

Mit „nutzloser“ Antikörper-Produktion in die Irre geführt

Die DKFZ-Forscher haben nun aufgedeckt, warum die Abwehr hier versagt: Die Viren produzieren zu Beginn der Infektion eine Art „Köderprotein“. Gegen dieses bildet das Immunsystem der Maus fleißig Antikörper. Doch es sind „nutzlose“ Antikörper, mit deren Produktion das Immunsystem beschäftigt ist. Währenddessen kann sich das Virus vervielfältigen und im Körper ausbreiten. Erst nach einigen Monaten entstehen die eigentlich wirksamen, neutralisierenden Antikörper gegen das Virus. 
Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass auch andere HPV-Typen, etwa die Hochrisikotypen HPV 16 und 18 – über diese Täuschungsmöglichkeit verfügen. Wenn Antikörper gegen Papillomviren nachweisbar seien, müsse das also nicht zwangsläufig vor einer Infektion schützen. Quelle: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ)