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COVID-19-Impfung in der Schweiz: Pharma-Assistenten impfen gegen Corona

In der Schweiz wurden bereits knapp fünf Prozent der verabreichten Impfungen gegen COVID-19 in Apotheken ausgeführt. | Bild: Elnur / AdobeStock

Am gestrigen Dienstag fand die erste Lesung des „Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ im Deutschen Bundestag statt. 

Mit diesem Gesetz soll die Grundlage geschaffen werden, damit Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker künftig Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2 durchführen können, wenn sie hierzu geschult sind und die passenden Räumlichkeiten haben. Außerdem sollen sie auch in mobile Impfteams eingebunden werden können. Während Deutschland ein entsprechendes Gesetz also gerade noch auf den Weg bringt, ist man in unserem Nachbarland Schweiz schon weiter. 

Impfende Apotheker und Pharma-Assistenten in der Schweiz

In der Mehrheit der Kantone können Apothekerinnen und Apotheker bereits seit April 2021 gesunde Erwachsene impfen. Damit die Approbierten impfen können, müssen sie eine spezifische Weiterbildung absolviert haben oder bereits an der Uni entsprechend von Impfspezialisten geschult worden sein. 

Die meisten Kantone erlauben auch den Pharma-Assistentinnen und -Assistenten, die COVID-19-Impfung zu verabreichen. Dazu müssen sie eine Fortbildung absolvieren und unter der Aufsicht eines Apothekers mit einem sogenannten FPH-Fähigkeitsausweis (einer entsprechenden Impf-Weiterbildung) stehen. 

Dieser ist Voraussetzung für die Impfbewilligung und wird von den Kantonen vergeben. Im Tessin erfolgt das Impfen vorerst noch mit ärztlichem Rezept für den Impfstoff. Schwangere Frauen und Patienten, die sich in regelmäßiger ärztlicher Behandlung befinden, sollen sich weiterhin bei ihrem behandelnden Arzt impfen lassen. 

In der Schweiz wurden bislang etwa 12,2 Millionen Impfdosen verabreicht. Davon 8,8 Millionen im Impfzentren, 1,9 Millionen in Arztpraxen und 534.000 Dosen in Apotheken – also knapp fünf Prozent aller Impfdosen. 

Zur Erinnerung: Was sind Pharma-Assistenten?

In der Schweiz gibt es keine PTA, sondern Pharma-Assistentinnen und -Assistenten. Sie arbeiten in privaten bzw. Spitalapotheken, im Pharmagroßhandel und bei Krankenkassen. Sie können sich auch weiterbilden und bei Krankenversicherungsgesellschaften bzw. im Marketingbereich von pharmazeutischen Unternehmen tätig sein.  

Pharma-Assistenten arbeiten unter der Verantwortung von Apothekern. Sie kennen die Medikamente und die Produkte des pharmazeutischen Sortiments, können ihre Anwendung erklären und über die Dienstleistungsangebote der Apotheke informieren. 

Sie beraten Kunden und geben Medikamente im Rahmen ihrer Abgabekompetenz sowie Produkte des sogenannten parapharmazeutischen Sortimentes ab – das heißt, sie legen den Approbierten jedes Rezept vor der Abgabe an den Kunden zur Unterschrift vor. 

Pharma-Assistenten erledigen die Buchhaltung, Abrechnungen und Korrespondenz mit Krankenversicherungen und anderen Institutionen. Sie überwachen das Sortiment im Lager, bestellen die Ware und kontrollieren die gelieferten Produkte. 

Außerdem präsentieren sie die Produkte attraktiv im Verkaufsraum, d. h. sie sind quasi gleichzeitig PTA und PKA. 

Sie führen unter Aufsicht der Approbierten pharmazeutisch-technische Arbeiten (Herstellung einfacher Rezepturen, hauseigener Arzneien wie Salben, Pulver und Teemischungen) durch. Jedoch werden diese Tätigkeiten, anders als in Deutschland, überwiegend von Apothekern selbst erledigt.  

Über 1.000 Pharma-Assistenten zur Impfung befähigt

Pharmfit.ch (pnn) und Careum Weiterbildung führen die Impfkurse für Pharma-Assistenten gemeinsam durch. Nach Angaben von Marc Otto, dem Geschäftsleiter von pnn, haben inzwischen etwa 1.000 von derzeit 9.100 Pharma-Assistentinnen und -Assistenten die entsprechenden Kurse absolviert und dürfen unter Aufsicht in der Apotheke gegen COVID-19 impfen. 

Der Kurs umfasst ein vorbereitendes E-Learning, einen Praxis-Workshop sowie ein nachgeschaltetes Live-Webinar, in welchem die erworbenen Kenntnisse vertieft und erweitert werden. Die Absolventen können nach erfolgreichem Abschluss nicht nur gegen Corona impfen, sondern beispielsweise auch gegen Grippe oder FSME. 

Wer bezahlt die Impfung in der Schweiz?

Die COVID-19-Impfung ist für alle in der Schweiz Impfberechtigten auch in der Apotheke kostenlos. Die Vergütung dieser Leistung für die Apotheken beträgt 24.50 Franken (ca. 23,48 Euro), was der Abgeltung der Arztpraxen entspricht. 

Im Falle der Arztpraxen werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen. Die Impfung in der Apotheke wird hingegen vom Schweizer Bund abgegolten.