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Vereinbarung mit Betriebskrankenkassen: Ab 1. September: Bundesweiter Hilfsmittelvertrag

Einzeln verpackte Einmalspritzen
Apotheken, Krankenkassen und Patienten sollen vom neuen einheitlichen Hilfmittelvertrag profitieren. | Bild: aapsky / AdobeStock

Die Betriebskrankenkassen (BKKen) und der Deutsche Apothekerverband (DAV) wollen die Hilfsmittelversorgung der Versicherten künftig unbürokratischer und ressourcensparender gestalten als bisher. Zu diesem Zweck haben die Partner einen einheitlichen Hilfsmittelvertrag geschlossen, der ab 1. September 2023 bundesweit gelten soll.

Auch die Vergütung der Apotheken ist darin geregelt, wie den Pressemitteilungen der Vertragspartner zu entnehmen ist. „Für die Abgabe von Hilfsmitteln wie Inhalations- und Atemtherapiegeräten, Applikationshilfen für Medikamente oder Verbrauchsmaterialien wie Bandagen, Diabetikerbedarf oder Kompressionsstrümpfen zahlen die BKKen ab dem 1. September 2023 künftig einheitliche Preise“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung verschiedener BKK-Verbände, darunter der BKK Dachverband und Spektrum K. Die Apotheken wiederum sichern demnach im Gegenzug die bundesweit einheitliche Versorgungsqualität zu.

Regionale Einzelverträge für Hilfsmittel laufen aus

Durch den neuen Vertrag werden den Angaben zufolge die vielfältigen Einzelverträge auf Landesebene, der Gemeinschaftsunternehmen sowie verschiedene kasseneigene Verträge abgelöst und vereinheitlicht. 

„Die vereinbarte Produktliste enthält die gängigen Produktgruppen und ermöglicht eine deutliche Reduzierung der ca. 150.000 Kostenvoranschläge pro Jahr“, betonen die BKKen. „Für alle Beteiligten – Versicherte, Apotheken und Betriebskrankenkassen – bedeutet dies eine schnellere Abwicklung, weniger Bürokratie und eine qualitativ bessere Versorgung.“

Gertrud Demmler von der teilnehmenden Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) unterstreicht den Mehrwert des neuen Vertrags für die Versicherten. „Für BKK-Versicherte bedeutet dies, dass sie ab sofort schneller an die von ihnen benötigten Hilfsmittel kommen, da die Abwicklung des Kostenvoranschlags zwischen Apotheke und Krankenkasse entfällt. Die Hilfsmittelabgabe kann nun in den meisten Fällen direkt vor Ort und ohne Wartezeiten erfolgen. Das ist eine Win-win-win-Situation für alle Beteiligten“, erläutert sie. „Wir freuen uns außerdem, dass die BKK-Versicherten künftig von bundesweit einheitlichen Qualitäts- und Beratungsstandards profitieren. Das ist gelebte Versorgungspartnerschaft.“

Hilfsmittelvertrag: einheitliche Vergütung für Apotheken

Auch der DAV freut sich, dass die regionalen Einzelverträge, die in den Apotheken und bei den Krankenkassen für viel Bürokratie gesorgt haben, zum 1. September 2023 abgelöst werden. 

„Bei der Abgabe von Hilfsmitteln gelten fortan einheitliche Vergütungen für die Apotheken“, hebt auch die Apothekerseite in einer Pressemitteilung hervor. „Bei den wichtigen apothekenrelevanten Hilfsmitteln wurden zudem allgemeine Aufschlagsregelungen vereinbart, um der volatilen Marktlage gerecht zu werden und angemessen auf die aktuellen Preissteigerungen zu reagieren.“

Der neue Hilfsmittelvertrag gilt laut DAV für Apotheken, die Mitglied bei einem der 17 Landesapothekerverbände sind. Er soll nicht nur deutliche Vorteile für die BKK-Versicherten mit sich bringen, sondern auch die Arbeit in den Apotheken vereinfachen. 

„Denn fast alle vertraglich geregelten Hilfsmittel können ohne Genehmigung sofort an die Versicherten abgegeben und gegenüber der Krankenkasse abgerechnet werden“, schreibt der DAV. 

„Auch ein vereinfachtes Verfahren zur Erstellung und Übermittlung der Teilnehmerlisten an eine zentrale Stelle der Betriebskrankenkassen wurde vereinbart, ebenso wie ein praxisgerechtes Beanstandungsverfahren.“

Neuer Hilfsmittelvertrag erleichtert Bürokratie

DAV-Chef Hans-Peter Hubmann kommentiert den neuen Vertrag wie folgt: „Gemeinsam mit den Betriebskrankenkassen hatten wir das Ziel, den bisherigen Flickenteppich von mehr als 20 verschiedenen, regionalen Verträgen abzulösen und eine gleichmäßige, einheitliche und unkompliziertere Versorgung für die Versicherten zu gestalten. Es ist uns zudem gelungen, den Apotheken einen richtungsweisenden Vertrag für die Versorgung mit apothekenrelevanten Hilfsmitteln anzubieten. Ein deutlicher Erfolg der Selbstverwaltung!“

Hubmann betont zudem den Nutzen des neuen Hilfsmittelvertrags im Apothekenalltag. „Die durch den Personalmangel, die anhaltende Lieferengpasskrise und die andauernde Unterfinanzierung äußerst angespannte Situation in den Apotheken wird durch den Hilfsmittelvertrag wenigstens ein bisschen erleichtert“, hofft er. An der wirtschaftlichen Schieflage der Apotheken werde sich aber auch durch den neuen Hilfsmittelvertrag nichts ändern.