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DAV: Keine Retax für E-Rezepte bis Ende 2024

Gesundheitskarte wird in Kartenlesegerät eingeschoben
E-Rezepte gelangen häufig mit einer fehlerhaften Signatur in die Apotheke. | Bild: ABDA

Viele E-Rezepte sind noch nicht signiert, wenn sie in den Apotheken ankommen. Beim Ausfüllen von Freitextfeldern gibt es auch Probleme. Arztpraxen sind im Umgang mit dem E-Rezept noch nicht geübt – in den Apotheken führt dies zu erheblichen Schwierigkeiten. 

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) fordert daher nun bis Ende des Jahres eine Retaxationsfreiheit, wie die stellvertretende Vorsitzende Anke Rüdinger jüngst in einer Pressemitteilung erklärte.

„Es darf nicht passieren, dass die ohnehin schon wirtschaftlich unter Druck stehenden Apotheken auf ihr Honorar verzichten müssen, weil die Arztpraxen bei der Implementierung des E-Rezept-Systems fehlerhafte Verordnungen ausstellen“, so Rüdinger

Erste Krankenkassen verzichten auf Retaxationen

In der vergangenen Woche hatten sich bereits zwei Allgemeine Ortskrankenkassen (AOKn) erklärt, dass sie E-Rezepte, bei denen die Berufsbezeichnung fehlt oder unkorrekt angegeben ist, nicht retaxieren würden. 

Rüdinger begrüßte diese Entscheidung, sagte aber, dass es „sehr hilfreich“ wäre, „wenn sich das gesamte Krankenkassenlager dem anschließt und in der Startphase des E-Rezeptes gänzlich auf Retaxationen verzichtet“. Andere Krankenkassen hielten sich bislang mit ähnlichen Ankündigungen zurück.

E-Rezept: Verlängerung der Friedenspflicht denkbar

Die Friedenspflicht solle dann gegebenenfalls verlängert werden. Je nachdem, ob sich die Zahl der fehlerhaften E-Rezepte bis zum Ende des Jahres deutlich verringert habe oder nicht.

Grundsätzlich zeigte sich Rüdinger zuversichtlich. Wie schon während der Corona-Pandemie würden die Apotheken auch jetzt beim E-Rezept „teilweise allerdings mit großem Mehraufwand“ trotz eines „gesamten Systemumbruchs“ die Arzneimittelversorgung aufrechterhalten.

Papierausdruck auf Wunsch möglich

Explizit weist sie in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass Patienten, die sich wegen des E-Rezepts noch unsicher fühlen, ihren Arzt auch um einen Papierausdruck bitten können. Die Praxen seien gesetzlich dazu verpflichtet, diesem Wunsch nachzukommen. Quelle: ABDA 

E-Rezept: Nachfrage beim vdek

Die Redaktion fragte kürzlich beim Verband der Ersatzkassen (vdek) nach, ob dieser in der Angelegenheit bereits eine Position bezogen habe. Aus der Antwort geht hervor: Dort weiß man von nichts. Bislang gibt es weder eine Anfrage des DAV zu Retaxationsfreiheit beim E-Rezept noch wurde vom DAV der Wunsch nach einem diesbezüglichen Gespräch geäußert.

Der vdek und seine Mitgliedskassen stünden allerdings „in regelmäßigem fachlichem Austausch mit dem DAV“, heißt es weiter von dem Verband. „Sofern sich der DAV eine (Übergangs-)Regelung zum Thema E-Rezept und Retax wünscht, sind wir selbstverständlich offen für Gespräche auf der dafür vorgesehenen Vertragspartner-Ebene.“