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Wegovy: Keine Kostenüber­nahme bei Abnehmspritze

Wegovy Fertigpen wird in der Hand gehalten
Wegovy, mit dem Wirkstoff Semaglutid, ist zur Gewichtsreduktion zugelassen. | Bild: IMAGO / NTB

Abnehmspritzen wie Wegovy erfreuen sich großer Beliebtheit. Das belegen die zahlreichen Angebote im Web, die den schnellen Weg zum Privatrezept versprechen. 

Aber was ist, wenn eine gesetzlich Versicherte von ihrer Krankenkasse eine Kostenübernahme wünscht? Sie kommt nicht weit.

Wegovy zählt als Lifestyle-Arzneimittel

Die Rechtslage ist klar. Das zeigt auch ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Mainz, zu dem das Gericht zwar noch nicht die Gründe, dafür aber eine PressemitteilungAz. S 7 KR 76/24  veröffentlicht hat.

Bei „Wegovy“ handele es sich um ein Arzneimittel zur Gewichtsreduktion und damit um ein sogenanntes Lifestyle-Produkt, heißt es darin. Als solches sei es von der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen (§ 34 Abs. 1 Satz 8 SGB V).

Dieser Ausschluss sei auch verfassungsgemäß, so das Sozialgericht. Denn die gesetzlichen Krankenkassen seien nicht durch die Verfassung verpflichtet, alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar sei. 

Anders sei dies gegebenenfalls bei lebensbedrohlichen Erkrankungen. Ein solcher Fall liege aber bei der Klägerin nicht vor.

Zur Erinnerung: Was sind Lifestyle-Arzneimittel?

Bei Präparaten, die vor allem einer höheren Lebensqualität dienen, handelt es sich um sogenannte Lifestyle-Arzneimittel. Diese werden nicht von den Krankenkassen erstattet. Dazu gehören beispielsweise Appetitzügler, Abmagerungsmittel sowie Produkte zur Verbesserung des Haarwuchses. /vs