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In der Apotheke werden PTA mit den unterschiedlichsten Themen konfrontiert. Lesen Sie hier die tagesaktuellen News aus den Bereichen Pharmazie, Forschung, Ernährung, Gesundheit und vielem mehr. Bleiben Sie informiert, um Ihre Kunden stets kompetent zu beraten.

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PTAheute-Pinnwand KW 32/2025: Gefälschte Rezepte, neue Retaxfristen und Festbeträge

PTAheute-Pinnwand KW 32/2025
Bilder: contrastwerkstatt, pikselstock, Dragana Gordic, Jamrooferpix / AdobeStock

Täglich erreichen uns zahlreiche Meldungen rund um Pharmazie, Gesundheit und Apothekenmarkt. Hier finden Sie eine Übersicht über die News und Pressemeldungen der aktuellen Woche:

Kammer Berlin warnt vor gefälschten BtM-Rezepten

In einem aktuellen Rundschreiben weist die Apothekerkammer Berlin unter Berufung auf das Landeskriminalamt (LKA) darauf hin, dass gefälschte BtM-Rezepte in Umlauf sind. 

Das LKA habe die Kammer informiert, dass derzeit vermehrt als gestohlen gemeldete BtM-Rezepte in Berliner Apotheken auftauchten. Verordnet sei in der Regel „Fentanyl 1a Ph 150 µg/h Matr PFT 20Stk.“ oder „Fentanyl HEXAL Mat 150 µg/h – Inhalt 20 Pflaster“. Bei den Formularen handele es sich um Originale, die bei Einbrüchen aus Arztpraxen entwendet wurden.

Die Rezepte seien auf ältere Patienten ausgestellt, würden aber von jüngeren Personen eingelöst. Zudem komme es vor, dass mehrere Packungen auf einem Rezept verordnet seien.

Die Kammer rät grundsätzlich zur Vorsicht, wenn ein unbekannter Patient eine Verschreibung für ein teures bzw. missbrauchsanfälliges Arzneimittel vorlegt. Quelle: daz.online 

Der neue Salus Tee-Adventskalender

Tee-Adventskalender 2025 von Salus
Der diesjährige Tee-Adventskalender von Salus | Bild: Salus

Die Firma Salus stellt ihren neu gestalteten Tee-Adventskalender vor. Enthalten sind bereits bekannte Teesorten aus dem Salus-Sortiment sowie einige Neuheiten. Ergänzend ist ein kleines Geschichtenbüchlein enthalten, das neben einer weihnachtlichen Geschichte auch Rezeptideen bereithält.

Die Adventskalender werden in den Eglhartinger Werkstätten handgepackt, einer anerkannten Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Mit der Zusammenarbeit möchte Salus aktiv Inklusion fördern. Quelle: PM Salus 

Chargenrückruf: Glucose-Lösung 5% Cosinus Infusions-Beutel 

Aus mehreren Apotheken erhielt die AMK Meldungen von Undichtigkeiten bei Glucose-Lösung 5% Cosinus Infusions-Beutel, 18 x 500 ml, Ch.-B.: 23100907, PZN:17575791. Daraufhin hat die Firma Laboratoire Aguettant beschlossen, die Verwendung dieser Charge einzustellen und die verbleibenden Einheiten zurückzurufen.  

Vor der Übernahme durch Laboratoire Aguettant wurde das Produkt von der Carelide Deutschland GmbH vertrieben. Der Chargenrückruf betrifft auch die genannte Charge, die von Carelide Deutschland GmbH ausgegeben wurde.  

Apotheken werden gebeten, ihre Lagerbestände zu überprüfen und vorhandene Packungen zurückzuschicken. Quelle: AMK 

Vorsicht bei PDF-Rezepten für Medizinalcannabis

Die Kammer Nordrhein ist erneut erfolgreich gegen eine Cannabis-Plattform vor Gericht gezogen. CannaZen wurde im Eilverfahren untersagt, PDF-Verschreibungen für Medizinalcannabis zu vermitteln, die nicht eigenhändig unterschrieben sind bzw. keine qualifizierte elektronische Signatur tragen. 

Wichtig für Apotheken: Wenn sie solche Verordnungen bedienen, drohen (straf-)rechtliche Konsequenzen. AKNR-Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas erläutert dazu: „Die formalen Anforderungen, die an eine Verschreibung zu stellen sind, aufgrund der Medizinalcannabis abgegeben werden darf, unterscheiden sich nicht von normalen Verschreibungen. 

Wird daher Medizinalcannabis auf Vorlage eines Dokumentes abgegeben, das nicht den formalen Anforderungen entspricht, etwa einem einfachen PDF, dann liegt keine ordnungsgemäße Verschreibung vor mit der Folge, dass die Abgabe ohne Verschreibung erfolgt, einschließlich der sich daraus ergebenden strafrechtlichen Konsequenzen. Dies wurde nun klargestellt, sodass Apotheken, die weiterhin solche Dokumente als Verschreibungen akzeptieren, sowohl strafrechtlich als auch berufsrechtlich sich erheblichen Konsequenzen ausgesetzt sehen können.“

§ 25 MedCanG sieht für derartige Verstöße Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Quelle: daz.online 

Neu: Pflegecreme von Deumavan®

Tube Deumavan Intim Pflegecreme neben Umkarton
Neue Creme von Deumavan® | Bild: Deumavan®

Seit Juni dieses Jahres wird das blaue Pflegeportfolio von Deumavan® um die neue Pflegecreme ergänzt. Sie ist laut Marke abgestimmt auf die Bedürfnisse der empfindlichen oder einer zu Trockenheit neigenden Intimhaut. 

Sie enthält Hyaluron, Aloe Vera und Mandelöl. Zudem ist sie mit einem Präbiotikum angereichert und auf den natürlichen pH-Wert des Intimbereichs (4,2–4,5) abgestimmt. Ohne Zusatz von Konservierungsmitteln, Farbstoffen und Parfüm ist sie außerdem frei von Mikroplastik. 

Sie soll schnell einziehen und für die tägliche Anwendung geeignet sein. Deumavan® empfiehlt die Pflegecreme auch für irritierte Haut nach einer Rasur. Quelle: PM Deumavan 

Chargenrückruf: Isozid® 0,5 N Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung

Die Firma Esteve Pharmaceuticals GmbH ruft Isozid® 0,5 N Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung, 10 Durchstechflaschen, Ch.-B.: 286480A, PZN: 04250018 zurück. 

Der Grund dafür sind sichtbare Partikel nach der Rekonstitution bei einer einzelnen Durchstechflasche. Alle anderen getesteten Durchstechflaschen wiesen keinen Mangel auf und es wurden bisher keine entsprechenden Produktbeanstandungen erhalten.  

Apotheken werden gebeten, ihre Lagerbestände zu überprüfen und betroffene Ware mittels APG-Formular über den pharmazeutischen Großhandel zurückzusenden. Quelle: AMK 

Ab 1. August: AOK verkürzt Retaxfrist

Zu Beginn des Augusts ist die Neufassung der §§ 13 bis 18 im Arzneimittelversorgungsvertrag mit der AOK Nordost in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern in Kraft getreten. Dadurch gelten ab dem Abrechnungsmonat August für die Apotheken in den genannten Bundesländern nun neue Abrechnungsregeln mit der AOK. 

Dazu gehört u. a. eine neue Abrechnungsfrist. Die Apotheken rechnen zwar wie bisher monatlich, nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung erfolgte, ab, aber spätestens bis zum Ende des auf den Monat der Lieferung folgenden Kalendermonats.

Wird die Frist nicht eingehalten, wird die Kasse zwar nicht von der Zahlungsverpflichtung befreit, aber Kürzungen sind möglich. Abzüge sind ausgeschlossen, wenn die Apotheke oder das Rechenzentrum die Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat.

Die Beanstandungsfrist wird von bisher 23 Monaten auf zwölf Monate gekürzt. Dies entspricht der Regelung der Ersatzkassen. Quelle: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenpraxis/ab-1-august-aok-verkuerzt-retaxfrist 

Neues Design für MYCIRQ®

MYCIRQ® im neuen Design
Neuer Look für MYCIRQ® | Bild: MYCIRQ®

Den Verhütungsring MYCIRQ® mit den Inhaltsstoffen Etonogestrel und Ethinylestradiol gibt es seit Juli 2025 im neuen Design.  

MYCIRQ® hat die gleiche Zusammensetzung wie der Originator NuvaRing®, ist jedoch 36 Monate ohne Kühlung haltbar und deshalb auch in der kostengünstigeren 6-Monats-Packung erhältlich.  

 

Paracetamol-Zäpfchen: Festbeträge ab August wieder in Kraft

Für Paracetamol-Zäpfchen der Marke Ratiopharm gelten seit dem 1. August wieder Festbeträge. Betroffen sind Präparate mit den PZN 03953580, 03953597 und 09263913. Das sind Paracetamol-Zäpfchen zu zehn Stück in den Wirkstärken 75 mg, 125 mg und 250 mg. Fallen Mehrkosten an, müssen die Patienten diese nun wieder selbst zahlen.

Die zeitweise Aussetzung der Festbeträge geht zurück auf das „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz“ (ALBVVG). Es trat im Jahr 2023 in Kraft. Seitdem sieht §35 Absatz 5a SGB V vor, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Liste von Arzneimitteln erstellt, die zur Behandlung von Kindern notwendig sind. Der GKV-Spitzenverband hebt anschließend die Festbeträge für diese Arzneimittel auf.

Bis zum 20. März 2025 standen auch die Paracetamol-Zäpfchen auf dieser Liste. Der GKV-Spitzenverband hatte die Festbeträge daher ausgesetzt. Quelle: daz.online 

sebamed erhält neues Produktdesign

sebamed Produkte im neuen Design
Alle sebamed-Produkte erhalten ein neues Design. | Bild: sebamed

Das Produktdesign der Marke sebamed wurde überarbeitet. Für mehr Modernität stehen klare Linien, puristische Weißflächen und eine dezente Farbgestaltung im Fokus, die für eine medizinisch anmutende Optik sorgen sollen. Die neue Gestaltung wurde im April 2024 eingeführt und nun sukzessive auf das gesamte Sortiment übertragen. Die Produkte selbst bleiben in ihrer Formulierung und Wirkung unverändert. Quelle: PM sebamed