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Welche Arzneimittel beein­flussen die Fahrtüchtigkeit?

Mann sitzt im Auto und nimmt Tabletten aus einer Dose heraus
Bei bestimmten Arzneimitteln ist Vorsicht geboten, wenn man nach der Einnahme Auto fahren möchte. | Bild: thodonal / AdobeStock

Im Straßenverkehr steht die Sicherheit an erster Stelle. Wer ein Fahrzeug führt, sollte sich zu jedem Zeitpunkt auch in der Lage dazu fühlen. Die Fahrtüchtigkeit kann durch verschiedene Einflüsse beeinträchtigt werden, dazu zählt neben einigen chronischen Erkrankungen auch die Einnahme bestimmter Arzneimittel. Schätzungen zufolge ist etwa jeder fünfte Unfall direkt oder indirekt auf den Einfluss von Arzneimitteln zurückzuführen.

Arzneimitteleinnahme: Wann droht ein Fahrverbot?

In Deutschland gibt es kein allgemeingültiges gesetzliches Fahrverbot unter Medikamenteneinfluss. Es herrscht viel mehr eine Pflicht zur individuellen Eigenverantwortung, die persönliche Fahrtüchtigkeit richtig einzuschätzen. Personen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen dürfen nur dann ein Fahrzeug führen, wenn keine akute Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer droht.

Im Straßenverkehrsgesetz ist klar geregelt, welche berauschenden Substanzen (z. B. Alkohol, Cannabis und Morphin) beim Führen von Fahrzeugen nicht bzw. nur unterhalb festgelegter Grenzwerte im Blut vorhanden sein dürfen. 

Dies gilt jedoch nicht, wenn die Wirkstoffe im Rahmen einer bestimmungsgemäßen verordneten Therapie eingenommen werden. Dieses Arzneimittelprivileg erlaubt es, trotz Einnahme ein Fahrzeug zu führen, solange die eigene Fahrtüchtigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird. Strafrechtliche Folgen drohen erst, wenn man medikamentenbedingte Einschränkungen ignoriert und unter Missachtung der Symptome dennoch die Fahrt antritt.

Gut zu wissen: Wie unterscheiden sich Fahrtauglichkeit und Fahrtüchtigkeit?

Die Fahrtauglichkeit beschreibt die grundsätzliche Eignung zum Führen eines Fahrzeuges. Im Normalfall darf demnach am Straßenverkehr teilgenommen werden. 

Die Fahrtüchtigkeit beschreibt eine Momentaufnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt. So kann situationsbedingt die Fahrtüchtigkeit durch das Trinken von Alkohol, den Konsum von Cannabis oder die Einnahme von Medikamenten beeinträchtigt sein.

Arzneimitteleinnahme: Wann sollte kein Fahrzeug geführt werden?

Eine generelle Einschätzung der Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit unter der Einnahme von Medikamenten ist nicht möglich, da dies stark von individuellen Faktoren wie Lebensalter, Geschlecht und bestehenden Erkrankungen abhängt.  

Bemerken die Kunden unter einer Therapie Symptome wie

  • Konzentrationsstörungen,
  • Schwindel,
  • Benommenheit,
  • Müdigkeit,
  • Verwirrtheit,
  • eingeschränkte Sehfähigkeit oder eine
  • Reaktionseinschränkung,

sollte vom Führen eines Fahrzeugs abgesehen werden. Dies gilt nicht nur für Autos und Motorräder, sondern auch für E-Scooter und Fahrräder.

Fahrtüchtigkeit: Hinweise in der Gebrauchsanweisung beachten

Es wird davon ausgegangen, dass circa 20 Prozent aller in Deutschland zugelassenen Medikamente verkehrsrelevante Nebenwirkungen hervorrufen können. Bei vielen Arzneimitteln treten diese vor allem zu Beginn einer Therapie, in Umstellungsphasen oder bei Dosisanpassungen auf. In der jeweiligen Gebrauchsanweisung finden sich unter dem Punkt „Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen“ Hinweise zum ordnungsgemäßen Umgang mit dem jeweiligen Arzneimittel. 

Treten einschränkende Symptome auf, sollte man zusammen mit dem Arzt einen Wechsel der Medikation oder eine Verschiebung des Einnahmezeitpunktes in Betracht ziehen. Werden mehrere Medikamente in Kombination eingenommen, können sich die Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit zusätzlich verstärken.

Einfluss verschreibungspflichtiger Wirkstoffe auf die Fahrtüchtigkeit

Einen großen Einfluss haben Benzodiazepine und Z-Substanzen, da sie je nach Wirkstoff und Einnahmezeitpunkt das Risiko für schwere Unfälle um das Zwei- bis Zehnfache erhöhen können. Sie schränken unter anderem die Reaktionsfähigkeit ein und machen müde, insbesondere dann, wenn die Einnahme tagsüber erfolgt. Wirkstoffe mit kurzer Halbwertszeit, die abends zum verbesserten Einschlafen eingenommen werden, haben in der Regel keine Auswirkung auf die Fahrtüchtigkeit am Tag.

Die Einnahme von Opioiden aus Schmerzmitteln (z. B. Fentanyl, Oxycodon, Morphin) oder Hustenmitteln (z. B. Codein) kann Müdigkeit, Schwindel, Sehbeeinträchtigungen, einen niedrigen Blutdruck und Verwirrtheit auslösen. Vor allem zu Beginn einer Therapie oder bei Dosisanpassungen treten diese Nebenwirkungen gehäuft auf. 

Der Konsum von Cannabis führt in vielen Fällen zu Einschränkungen der Konzentration und des Reaktionsvermögens, weshalb sich das Unfallrisiko drastisch erhöht. Medizinalcannabis unterliegt nicht grundsätzlich dem Fahrverbot, jedoch ist im Einzelfall eine individuelle Beurteilung erforderlich.

Auch viele Antidepressiva und Neuroleptika haben sedierende Nebenwirkungen, die die Teilnahme am Straßenverkehr beeinträchtigen. Hier kommt es auf den jeweiligen Wirkstoff an: Substanzen aus der Gruppe der trizyklischen Antidepressiva (z. B. Opipramol, Doxepin) haben häufig stärkere Auswirkungen als Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (z. B. Sertralin, Escitalopram). Durch eine gut eingestellte psychische Erkrankung können Antidepressiva individuell betrachtet die Fahrtüchtigkeit auch verbessern.

Blutdrucksenker und Diuretika führen insbesondere zu Beginn einer Behandlung zu einem Blutdruckabfall, der Schwindel verursachen kann. Bei der Einnahme bzw. Anwendung von Antidiabetika kann es zu Hypoglykämien kommen, die das Bewusstsein beeinträchtigen und zu neurologischen Ausfällen beitragen können. Auch Muskelrelaxantien (z. B. Methocarbamol, Baclofen) und Antiepileptika (z. B. Lamotrigin, Pregabalin) können einen Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit haben.

Gut zu wissen: Welche Rolle spielt Alkohol in Medikamenten?

Einige Arzneimittel enthalten einen gewissen Anteil Alkohol. Dieser wird hauptsächlich in flüssigen Zubereitungen als Lösungs-, Extraktions- oder Konservierungsmittel eingesetzt. Da die Einnahme des Arzneimittels in kontrollierten Einzeldosen erfolgt, beeinträchtigt der enthaltene Alkohol die Fahrtüchtigkeit in der Regel nicht. Werden allerdings zusätzlich dämpfende Medikamente eingenommen, hat auch diese kleine Menge einen additiven Effekt und kann zentrale Nebenwirkungen verstärken. Dies gilt äquivalent für den Konsum von alkoholischen Getränken.

PTA sollten Kunden über Einschränkung der Fahrtüchtigkeit informieren

Weiterhin sollte bei der Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln der Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit bedacht werden. 

Antihistaminika der ersten Generation, die beispielsweise bei Schlafstörungen (z. B. Doxylamin) oder gegen Reiseübelkeit (z. B. Diphenhydramin) eingesetzt werden, beeinträchtigen die Reaktion und fördern Müdigkeit sowie Schwindel. Bei Antihistaminika der zweiten Generation (z. B. Cetirizin, Loratadin), die bei allergischen Erkrankungen eingesetzt werden, treten diese Nebenwirkungen durchschnittlich bei einem von zehn Patienten auf.

Auch der Hustenstiller Dextromethorphan und das indirekt wirkende Sympathomimetikum Pseudoephedrin, das zur Abschwellung der Nasenschleimhaut bei Schnupfen eingesetzt wird, können die Fahrtüchtigkeit negativ beeinflussen. Da sie häufig Teil von Erkältungs-Kombipräparaten sind, sollte hier ein besonderes Augenmerk auf die Beratung gelegt werden. In hohen Dosen und bei einer Anwendung über einen längeren Zeitraum können auch nichtsteroidale Antirheumatika (NSAID) wie Diclofenac und Ibuprofen zu Schwindel führen.  

Bei der Anwendung von Augentropfen und -salben sollte darauf geachtet werden, dass hoch visköse Formulierungen einen kurzzeitigen Schleier vor den Augen hervorrufen können. Wirkstoffe in Augentropfen wie Tetryzolin fördern verschwommenes Sehen und eine Erweiterung der Pupille, wodurch das Sehvermögen kurzzeitig beeinträchtigt sein kann. Quelle:
- https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2023/daz-31-2023/safety-first