In der Apotheke werden PTA mit den unterschiedlichsten Themen konfrontiert. Lesen Sie hier die tagesaktuellen News aus den Bereichen Pharmazie, Forschung, Ernährung, Gesundheit und vielem mehr. Bleiben Sie informiert, um Ihre Kunden stets kompetent zu beraten.
Reformgesetz: Was PTA künftig dürfen – und was nicht

Mit dem Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) plant das Bundesgesundheitsministerium zahlreiche Änderungen für Apotheken. Im Mittelpunkt steht dabei unter anderem auch ein flexiblerer Einsatz des pharmazeutischen Personals. Für PTA stellt sich daher die Frage: Welche Aufgaben dürfen sie künftig übernehmen – und welche bleiben Apothekerinnen und Apothekern vorbehalten?
PTA sollen Apothekenbetrieb vorübergehend aufrechterhalten können
Im Mittelpunkt der Diskussionen rund um das neue Reformgesetz stand die geplante PTA-Vertretungsregelung. Die Koalitionsfraktionen haben hierzu mehrere Änderungen eingebracht und die ursprünglich vorgesehene Regelung konkretisiert.
Künftig sollen erfahrene pharmazeutisch-technische Assistenten unter bestimmten Voraussetzungen zeitweise den Betrieb einer Apotheke aufrechterhalten dürfen, wenn vorübergehend kein Apotheker verfügbar ist. Hintergrund sind zunehmende Personalengpässe und die Sorge vor Versorgungslücken – insbesondere in strukturschwachen Regionen.
Nach den nun beschlossenen Änderungsanträgen soll die Verantwortung der Apothekenleitung dabei klarer geregelt werden. Zudem ist vorgesehen, dass die PTA-Vertretung nur unter festgelegten Bedingungen möglich ist und wissenschaftlich evaluiert wird.
Die Regierungsfraktionen betonen, dass es sich ausdrücklich um eine zeitlich begrenzte Ausnahmeregelung handelt – nicht um einen Ersatz der pharmazeutischen Leitung durch PTA. Ziel sei vielmehr, kurzfristige Schließungen zu vermeiden und die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
PTA dürfen künftig impfen
Künftig sollen impfberechtigte Apotheker das Verabreichen von Impfstoffen auch an PTA, Pharmazieingenieure sowie Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) delegieren dürfen. Voraussetzung dafür ist eine erfolgreich absolvierte ärztliche Schulung. Den entsprechenden Lehrplan sollen Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer gemeinsam entwickeln.
Die Verantwortung bleibt jedoch weiterhin bei den Apothekern. Sie müssen die Aufklärung der Patienten übernehmen, die Anamnese durchführen, die Einwilligung einholen und die Impfdokumentation verantworten.
Derzeit dürfen Apotheken in Deutschland nur zwei Schutzimpfungen durchführen: Grippeschutzimpfungen (Influenza) für Personen ab 18 Jahren und COVID-19-Impfungen für Personen ab zwölf Jahren. Voraussetzung ist jeweils eine spezielle ärztliche Schulung der Apotheker.
Mit der geplanten Apothekenreform soll der Impfkatalog jedoch deutlich erweitert werden. Künftig sollen Apotheken alle Impfungen mit sogenannten Totimpfstoffen durchführen dürfen. Dazu könnten unter anderem Impfungen gegen folgende Erkrankungen zählen:
Nicht umfasst sind weiterhin Lebendimpfstoffe, etwa bestimmte Masern-, Mumps- oder Windpockenimpfstoffe.
PoC-Tests: PTA ausdrücklich vorgesehen
Eine wichtige Neuerung betrifft auch sogenannte patientennahe Schnelltests (Point-of-Care-Tests, PoC-Tests). Das Reformgesetz sieht vor, den Arztvorbehalt für bestimmte Testungen aufzuheben.
Künftig sollen nicht nur Apothekerinnen und Apotheker, sondern ausdrücklich auch das in der Apotheke tätige pharmazeutische Personal entsprechende In-vitro-Diagnostika anwenden dürfen. Dazu gehören Schnelltests auf:
- Influenzaviren
- Respiratorische Synzytialviren (RSV)
- Noroviren
- Rotaviren
- Adenoviren
Damit wären PTA erstmals ausdrücklich als Durchführende dieser Testungen im Gesetz genannt.
Venöse Blutentnahme: Rolle der PTA noch offen
Im Zusammenhang mit den geplanten neuen pharmazeutischen Dienstleistungen wird auch über die Durchführung venöser Blutentnahmen in Apotheken diskutiert. Das neue Gesetz selbst enthält hierzu jedoch keine ausdrückliche Regelung für PTA.
Anders als bei den geplanten PoC-Tests, bei denen das pharmazeutische Personal ausdrücklich genannt wird, legt der Referentenentwurf nicht fest, welche Berufsgruppen venöse Blutentnahmen künftig durchführen dürfen. Die konkrete Ausgestaltung soll erst im Rahmen der Umsetzung der neuen pharmazeutischen Dienstleistungen erfolgen.
Damit bleibt derzeit offen, ob speziell geschulte PTA venöse Blutentnahmen eigenständig durchführen können oder ob diese Aufgabe Apothekerinnen und Apothekern vorbehalten bleibt. Klar ist jedoch: Sollten entsprechende Dienstleistungen eingeführt werden, werden Schulungs- und Qualifikationsanforderungen eine zentrale Rolle spielen.
pDL Herz-Kreislauf: PTA sind ausdrücklich vorgesehen
Ein wichtiger Punkt: Bei der pharmazeutischen Dienstleistung zur standardisierten Risikoerfassung hoher Blutdruck sind PTA bereits heute ausdrücklich einbezogen. Die Leistung darf von Apothekerinnen, Apothekern und entsprechend geschultem pharmazeutischem Personal durchgeführt werden.
Für PTA bedeutet das: Sie können bei dieser pDL aktiv übernehmen – etwa die standardisierte Blutdruckmessung durchführen, Werte dokumentieren und Patientinnen und Patienten im Rahmen der vorgesehenen Abläufe betreuen. Die pharmazeutische Bewertung und gegebenenfalls weiterführende Beratung muss sich aber an den Vorgaben der pDL orientieren.
Und was ist mit der neuen pDL zur Raucherentwöhnung?
Für die geplante pharmazeutische Dienstleistung zur Raucherentwöhnung enthält der Gesetzentwurf keine Aussagen zur Rolle von PTA.
Zwar wird die Bedeutung pharmazeutischer Dienstleistungen mehrfach betont, konkrete Regelungen dazu, welche Berufsgruppen die neue Leistung durchführen dürfen, finden sich jedoch nicht. Ob PTA die Kurzintervention zur Raucherentwöhnung künftig eigenständig oder unter Beteiligung eines Apothekers durchführen können, dürfte daher erst im Rahmen der späteren Ausgestaltung der Dienstleistung festgelegt werden.