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Entgelttransparenzgesetz – Änderungen stärken Arbeitnehmer

Zwei Personen zeigen mit Stift auf Dokument auf Tisch
Es ist künftig verboten, Bewerber nach ihrem früheren oder aktuellen Gehalt zu fragen. | Bild: ASDF / AdobeStock

Das 2017 in Kraft getretene „Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen“, kurz Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG), soll das Gebot der gleichen Bezahlung für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchsetzen.

2023 wurde eine EU-Entgelttransparenzrichtlinie erlassen, die eine Anpassung des nationalen Gesetzes an neue, EU-weite Standards bis 7. Juni 2026 verlangt.

Eines gleich vorweg: Deutschland hat die notwendigen Änderungen nicht fristgerecht umgesetzt. Das Bundesfamilienministerium teilte stattdessen mit, das deutsche Recht solle erst in den kommenden Monaten bis Anfang 2027 angepasst werden.  

Die Richtlinie zur Entgelttransparenz war 2023 von den EU-Staaten und dem Europaparlament beschlossen worden. Die damalige deutsche Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte sich bei der Abstimmung im Rat der EU-Staaten jedoch enthalten.  

Die EU-Kommission muss nun entscheiden, ob sie ein Strafverfahren gegen Deutschland einleitet. Sollte das Recht in den nächsten Monaten wirklich angepasst werden, könnte sie auch davon absehen.

Was besagt das Entgelttransparenzgesetz grundsätzlich?

Das Entgelttransparenzgesetz von 2017 verbietet bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ausdrücklich die unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts im Hinblick auf sämtliche Entgeltbestandteile und Entgeltbedingungen.  

Zur Durchsetzung sind vor allem die folgenden drei Instrumente vorgegeben:

Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen auf deren Anfrage darlegen, nach welchen Kriterien sie bezahlt werden. Für den Fall, dass eine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung aufgrund des Geschlechts vorlag, kann das zu wenig gezahlte Entgelt rückwirkend verlangt werden.

Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten sind aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen und deren Anwendung auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.  

Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten, die nach dem Handelsgesetzbuch verpflichtet sind, einen Lagebericht zu erstellen, müssen einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit erstellen.  

In diesem sollen sie ihre Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und deren Wirkungen sowie ihre Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit für Frauen und Männer aufführen.

Welche Änderungen bringt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie?

Die Regelungen im bisherigen Entgelttransparenzgesetz waren nicht immer verpflichtend, beinhalteten viele Ausnahmen und ließen vor allem den Arbeitgebern viele Freiheiten.  

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie wird das Entgelttransparenzgesetz strenger und konkreter und setzt damit teilweise bestehende Elemente des bisherigen Gesetzes verpflichtend um, was insbesondere die Rechte von Arbeitnehmern stärkt.  

Hier die wichtigsten Bestandteile:

  • Angestellte können künftig Fragen nach dem durchschnittlichen Entgeltniveau von Kollegen in vergleichbaren Positionen (aufgeschlüsselt nach Geschlecht) stellen.
  • Bewerber müssen vor dem ersten Vorstellungsgespräch über das Einstiegsgehalt beziehungsweise die Gehaltsspanne informiert werden.
  • Es ist künftig verboten, Bewerber nach ihrem früheren oder aktuellen Gehalt zu fragen.
  • Ab 100 Angestellten muss ein Unternehmen regelmäßige Berichte über das Lohngefälle zwischen den Geschlechtern vorlegen.
  • Bei mehr als fünf Prozent Lohnlücke zwischen Männern und Frauen muss der Arbeitgeber Wege finden, diese zu schließen.
  • Bei Verstößen sieht das Gesetz wirksame und abschreckende Sanktionen wie Bußgelder vor.  
  • Im Streitfall muss der Arbeitgeber, nicht der Angestellte, beweisen, dass die Gehaltsungleichheit nicht aufgrund einer Diskriminierung besteht

Eine Sprecherin des Ministeriums teilte vor Kurzem mit, die EU-Richtlinie solle in Deutschland „aufs Notwendige beschränkt, möglichst bürokratiearm und wirksam“ umgesetzt werden. Als Grund für die Verzögerung nannte sie die wirtschaftliche Lage. Quellen:
- https://www.arbeitsrechte.de/entgelttransparenzgesetz-wird-juni-2026-angepasst-was-muessen-arbeitgeber-jetzt-beachten/
- Pressemeldung DP
- https://de.wikipedia.org/wiki/Entgelttransparenzgesetz
 

Entgelttransparenz: Mehr Orientierung bei der Vergütung von PTA

Im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie könnten Apothekenmitarbeiter künftig leichter Informationen über das durchschnittliche Entgeltniveau vergleichbarer Tätigkeiten erhalten.

Dadurch würde mehr Transparenz darüber entstehen, wie Gehälter innerhalb einer Apotheke ausgestaltet sind. Für PTA mit vergleichbarer Qualifikation, Berufserfahrung und Tätigkeit kann dies eine zusätzliche Orientierung bei der Einordnung der eigenen Vergütung bieten. 

In den meisten Fällen entsprechen die Gehälter für PTA in öffentlichen Apotheken den geltenden Tarifverträgen. Häufig liegen die Löhne sogar etwas darüber, d. h. der Arbeitgeber zahlt ein übertarifliches Gehalt.

Jedoch dürften viele öffentliche Apotheken aufgrund ihrer Betriebsgröße nicht unter alle neuen Pflichten fallen. Die konkreten Regelungen hängen jedoch von der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht ab. /am