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Lithium in Nahrungsergänzungsmitteln verboten

In einer Pressemeldung stellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) klar, dass Lithium in der Europäischen Union als Zusatz in Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln, nicht zugelassen ist. Das Verbot gilt für alle chemischen Verbindungen wie beispielsweise Lithiumcarbonat oder Lithiumorotat.
Die Publikation des BVL erschien vor dem Hintergrund, dass im Onlinehandel immer wieder lithiumhaltige Nahrungsergänzungsmittel auftauchen, die mit Wirkversprechen wie „mentale Klarheit“, „innere Ruhe“ oder „neuronale Gesundheit“ beworben werden.
Zur Erinnerung: Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel
Nahrungsergänzungsmittel richten sich an gesunde Menschen und fallen unter das Lebensmittelrecht. Anders als Arzneimittel durchlaufen sie kein Zulassungsverfahren und werden ohne behördliche Vorabprüfung auf erwünschte und unerwünschte Wirkungen verkauft.
Für die Sicherheit der Produkte und die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften sind ausschließlich die Produzenten verantwortlich.
Für Nahrungsergänzungsmittel, die im Onlinehandel angeboten werden, gelten die gleichen gesetzlichen Vorschriften wie für Produkte im stationären Handel. Dazu gehört, dass Aussagen zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung von Krankheiten unzulässig sind.
Was ist Lithium?
Lithium ist ein natürliches Spurenelement, das in Form wasserlöslicher Salze in Gesteinen, Sole und Thermalwasser vorkommt und über diese in sehr geringen Mengen in Lebensmittel wie Getreide, Gemüse oder Hülsenfrüchte übergehen kann.
Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es keinen Nachweis dafür, dass Lithium aus der Ernährung für die kognitiven Funktionen entscheidend ist oder dass es Lithium-Mangelerscheinungen gibt, die über die Ernährung behoben werden könnten.
Lithium ist nicht in der EU-Richtlinie 2002/46/EG enthalten und darf deshalb nicht für Nahrungsergänzungsmittel verwendet werden. Die Richtlinie nennt diejenigen chemischen Formen von Vitaminen und Mineralstoffen, die als sicher bewertet wurden und eine ausreichende Bioverfügbarkeit für den menschlichen Organismus aufweisen.
Warum sind zugesetzte Lithiumverbindungen verboten?
„Lithium kommt natürlicherweise nur in sehr geringen Mengen in Lebensmitteln vor. Seine Funktion im Körper ist nicht abschließend geklärt. Bereits eine moderate Erhöhung des Lithiumspiegels kann gesundheitlich relevante und schwerwiegende Folgen haben“, erklärt BVL-Präsidentin Prof. Dr. Gaby-Fleur Böl.
Bei einer Lithiumvergiftung können unter anderem
- starker Durst,
- häufiges Wasserlassen,
- Durchfall und Erbrechen,
- Austrocknung,
- Zittern,
- neurologische Störungen wie Muskelschwäche,
- Schwindel,
- Müdigkeit,
- Verwirrtheit sowie Koordinations-, Sprach- und Sehstörungen
auftreten. Schwere Vergiftungen führen unter Umständen zu einem zerebralen Anfall, zum Koma oder gar zum Tode.
Bei Erzeugnissen mit zugesetzten Lithiumverbindungen, die als Lebensmittel gekennzeichnet werden, handelt es sich nach Ansicht des BVL um nicht zugelassene Arzneimittel oder um nicht sichere Lebensmittel. In beiden Fällen ist das Inverkehrbringen verboten.
Wo kommt Lithium zum Einsatz?
Lithiumcarbonat ist in der Europäischen Union als Bestandteil verschreibungspflichtiger Arzneimitteln zugelassen, die vor allem zur Behandlung von Depressionen und bipolaren Störungen eingesetzt werden. Die therapeutischen Dosierungen liegen deutlich über der natürlichen täglichen Aufnahme aus der Nahrung.
Da der Bereich zwischen einer wirksamen und einer schädlichen Lithium-Dosis klein ist, muss der behandelnde Arzt den Lithiumspiegel sowie die Nieren- und Schilddrüsenfunktion regelmäßig kontrollieren. Von einer Selbstmedikation wird dringend abgeraten. Quelle:
- https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/01_lebensmittel/2026/PM_Lithium.html