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Pränataltest auf Trisomie 21: Bundestag fordert bessere Daten

Der Bundestag dringt darauf, die Umsetzung der inzwischen auf Kassenkosten möglichen Bluttests für Schwangere auf ein Down-Syndrom des Kindes genauer zu beobachten.
Mit großer Mehrheit nahm das Parlament einen fraktionsübergreifenden Antrag an, der die Bundesregierung auffordert, ein entsprechendes Monitoring einzuführen und damit eine bessere Datengrundlage zu schaffen. Zudem soll ein Expertengremium die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung überprüfen.
Zur Erinnerung: Was ist das Down-Syndrom?
Trisomie 21, so eine andere Bezeichnung für das Down-Syndrom, ist eine der bekanntesten angeborenen genetischen Anomalien. Bei Trisomien sind bestimmte Chromosomen in den Zellen des Menschen dreifach statt zweifach vorhanden. Liegt Trisomie 21 vor, ist das Chromosom 21 in dreifacher Ausführung vorhanden.
Im Rahmen der Pränataldiagnostik lässt sich schon vor der Geburt feststellen, ob ein Kind diese oder andere Chromosomenstörungen beziehungsweise genetische Erkrankungen aufweist.
Für den Antrag stimmten 529 Abgeordnete, 18 votierten dagegen, 23 enthielten sich. Kurz vor der Debatte hatten sich die Initiatoren mit einer weiteren Abgeordnetengruppe auf eine Änderung verständigt, die in den Antrag aufgenommen wurde. Sie stellt klar, dass Schwangeren der Zugang zum kassenfinanzierten Bluttest „bei einer gerechtfertigten medizinischen Indikation nicht erschwert wird“.
Bluttest: Kassen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen
Seit 2022 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für diese Bluttests. Das hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), in dem Ärzte, Kliniken und Krankenkassen vertreten sind, beschlossen.
Für den Test wird der Schwangeren Blut abgenommen und das darin enthaltene Erbgut des Kindes analysiert. Im Vergleich zu invasiven Untersuchungen wie der Fruchtwasserentnahme, bei der eine Nadel durch die Bauchdecke in die Fruchtblase eingeführt wird, ist der Bluttest mit einem deutlich geringeren Risiko verbunden. Zuvor mussten Schwangere die Kosten für den Test selbst tragen.
Bluttest auf Down-Syndrom: Bundestag diskutiert Kassenzulassung
Der CDU-Abgeordnete Michael Brand sagte in der Debatte: „Wir dürfen bei einem so sensiblen Thema nicht weiter im Blindflug agieren.“ Es gebe eine starke Zunahme der Tests und auch Druck auf Frauen, die Methode anwenden zu lassen.
SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt sagte, die Kassenzulassung dürfe nicht als allgemeine Empfehlung verstanden werden. Als normaler, regelhafter Teil der Schwangerschaftsvorsorge gebe sie das Signal, dass Kinder mit Trisomie 21 nicht willkommen seien.
Die Grünen-Politikerin Paula Piechotta begrüßte, dass es auf den letzten Metern gelungen sei, zu einer Verständigung auf den geänderten Antrag zu kommen. „Es zeigt, dass wir uns auch bei schweren bioethischen Fragen am Ende einigen können.“ Sie gehörte zu der Gruppe, die zunächst einen eigenen Änderungsantrag eingebracht hatte. Darin hieß es, dass „der aktuelle Umfang“ der Kassenleistung erhalten bleiben solle.
Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge betonte: „Es soll doch bitte nicht vom Geldbeutel der Frau und ihrer Familie abhängen, ob sie einen invasiven Fruchtwasseruntersuchungstest machen muss oder eben den deutlich weniger gefährlichen Bluttest.“
Die Initiative für einen genaueren Blick auf die Umsetzung der Bluttests war schon 2024 in der vergangenen Wahlperiode eingebracht worden. Wegen des Bruchs der Ampel-Koalition kam es dann aber nicht mehr zu einer Abstimmung. Quelle: dpa / vs