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Süßstoff E 962: Aspartam-Acesulfam-Salz weiterhin als sicher bewertet

Der Süßstoff Aspartam-Acesulfam-Salz (E 962) besitzt eine 350-mal so hohe Süßkraft wie Haushaltszucker und wird häufig als Zusatzstoff in zuckerfreien Getränken und Süßwaren verwendet.
In Deutschland wurde Aspartam-Acesulfam-Salz 2005 gemäß der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung zugelassen.
Nach dem Verzehr zerfällt E 962 in Aspartam und Acesulfam, wodurch dieselben Bestandteile freigesetzt werden wie beim Verzehr der ebenfalls zugelassenen Süßungsmittel Aspartam (E 951) und Acesulfam K (E 950).
Warum wurde Aspartam-Acesulfam-Salz neu bewertet?
E 951 und E 950 wurden in den Jahren 2023 bis 2025 von verschiedenen internationalen Institutionen neu bewertet, woraufhin die Europäische Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) auch um eine Neubewertung von E 962 bat.
Im Detail sollte die EFSA die folgenden Fragen zum Thema Aspartam-Acesulfam-Salz beantworten:
- Ist E 962 sicher?
- Wie ist die Exposition der Verbraucher gegenüber E 962 zu bewerten?
- Sind die bestehenden Sicherheitsbewertungen und Vorschriften für E 962 weiterhin gültig?
Zudem bat die Europäische Kommission die EFSA, die Bewertungen der ernährungsbedingten Exposition als auch die toxikologischen Bewertungen von E 951 zu aktualisieren.
Welche Ergebnisse erzielte die Neubewertung?
Die EFSA wertete die bei ihr eingereichten Daten aus und prüfte die bis Juni 2025 verfügbare wissenschaftliche Literatur zu E 962, E 950 und E 951. Insbesondere für E 951 (Aspartam) analysierte sie toxikologische und epidemiologische Studien und solche über die Entstehungsmechanismen biologischer Schäden.
Die Neubewertung brachte die folgenden Erkenntnisse:
Alle drei Süßstoffe stellen bei den derzeitigen Expositionshöhen kein Sicherheitsrisiko für die Verbraucher dar. Auf der Grundlage der Einzelbewertungen seiner beiden Bestandteile (Aspartam und Acesulfam) bestehen keine Bedenken hinsichtlich einer Genotoxizität (Schädigung des Erbguts im Körper) von E 962.
Die Daten sprechen nicht für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Konsum von E 951 und gesundheitsschädlichen Wirkungen wie Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lebertoxizität, Nierentoxizität, Bluttoxizität oder Nerventoxizität, Auswirkungen auf die Entwicklung, allgemeiner Toxizität oder Toxizität in bestimmten Organen oder Geweben oder Störungen der Glucoseregulation.
Die bestehenden zulässigen täglichen Aufnahmemengen für E 951 (40 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag) und E 950 (15 Milligramm) werden von Verbrauchern nicht überschritten und gelten für die Bewertung der Sicherheit von E 962 weiterhin. Quellen:
- https://www.efsa.europa.eu/de/plain-language-summary/re-evaluation-salt-aspartame-acesulfame-e-962-food-additive
- https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2026.10259
- https://de.wikipedia.org/wiki/Aspartam-Acesulfam-Salz