Rezeptur
Praxiswissen
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Herstellung von Hustensaft mit Süßholzwurzel: So geht's

PTA rührt mit einem Glasstab eine Flüssigkeit in einem Becherglas
Bei der Herstellung der Lakritzehaltigen Ammoniumchlorid-Lösung werden die einzelnen Bestandteile in einem Becherglas miteinander verrührt. | Bild: Schelbert / PTAheute

Süßholzwurzel (Liquiritiae radix) gilt als traditionelles pflanzliches Arzneimittel und wird als schleimlösendes Mittel bei Katarrhen der oberen Luftwege eingesetzt. Weiterhin ist auch eine Anwendung zur Linderung dyspeptischer Beschwerden sowie bei Sodbrennen bekannt. 

Im DAC wurde dazu in einer Monographie ein Standardisierter Süßholztrockenextrakt beschrieben. Dieser wurde aus zerkleinerter Süßholzwurzel und Gereinigtem Wasser hergestellt. Gepulverte Süßholzwurzel ist weiterhin erhältlich, diese kann jedoch nur schlecht zu flüssigen Arzneiformen verarbeitet werden. 

Zur Herstellung flüssiger Zubereitungen kann jedoch auf einen gereinigten und verflüssigten Süßholzsaft zurückgegriffen werden.

Süßholzsaft als Rezepturgrundstoff

Gereinigter, verdünnter Süßholzsaft ist bei der Firma Caelo als Rezepturgrundstoff erhältlich. Dabei handelt es sich um eine dickflüssige schwarzbraune Flüssigkeit, die charakteristisch nach Lakritz riecht. Neben wässrig extrahiertem Süßholzsaft enthält die Flüssigkeit noch Sorbitol-Lösung 70 %, Ethanol 96 % und Gereinigtes Wasser. Zur Konservierung wird Kaliumsorbat 0,2 % dazugegeben. 

Süßholzsaft (Liquiritiae succus) kann aus den Wurzeln verschiedener Glycyrrhiza-Arten gewonnen werden. Dazu werden die zerkleinerten Wurzeln mit Wasser über einige Stunden ausgekocht. Die süß schmeckenden Wurzeln enthalten verschiedene Triterpensaponine mit Glycyrrhizin als Hauptinhaltsstoff. Diese Substanz sorgt auch für den süßen Geschmack und hat etwa die 50-fache Süßkraft von Saccharose. 

Chemisch gesehen versteht man unter Glycyrrhizin eine Mischung verschiedener Kalium- und Calciumsalze der Glycyrrhizinsäure. Der gereinigte, verdünnte Süßholzsaft hat nach Herstellerangaben einen Gehalt von 2 % Glycyrrhizinsäure.

Gut zu wissen: Vorsicht bei Süßigkeiten mit Lakritz

Süßholzsaft wird auch zur Herstellung der beliebten Lakritz-Süßigkeiten verwendet. Dazu wird der Saft zusammen mit Mehl, Zucker, Stärke oder Gelatine sowie weiteren Geschmacks- und Geruchsstoffen verarbeitet. 

Bei regelmäßigem Konsum von Lakritz kann es zu einer Veränderung des Mineralhaushalts kommen, verbunden mit einer Anreicherung an Natriumverbindungen und einem Verlust an Kaliumverbindungen. Dies kann wiederum zu Bluthochdruck, Muskelschwäche und Wassereinlagerungen im Gewebe führen. Die Hypokaliämie kann eine verringerte neuromuskuläre Erregbarkeit bedingen, die sich in Herzrhythmusstörungen äußern kann. 

Das Bundesinstitut für Risikobewertung rät daher die Aufnahme von Glycyrrhizin auf weniger als 100 mg pro Tag zu beschränken. Für Verbraucher ist dies jedoch schwierig einzuschätzen, da auf der Verpackung der Süßigkeit keine Gehaltsangaben für Glycyrrhizin vorgeschrieben sind. Grundsätzlich sollten Menschen mit Hypertonie oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Schwangere nur wenig Lakritz verzehren. 

In Salzlakritz kann mit Ammoniumchlorid ein weiterer problematischer Inhaltsstoff enthalten sein. Diese Verbindung sorgt für den salzig-scharfen Geschmack und kann in höheren Dosen zu einer Übersäuerung des Blutes sowie zu Übelkeit und Erbrechen führen. Ab einem Gehalt von mehr als 2 % Ammoniumchlorid tragen daher entsprechende Süßigkeiten den Hinweis „Erwachsenenlakritz, kein Kinderlakritz“ auf der Verpackung.

Herstellung eines Hustensaftes mit Süßholzsaft aus dem NRF

Zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen mit Süßholzsaft als Expektorans kann auf einen geprüften Rezepturvorschlag aus dem NRF zurückgegriffen werden.

Lakritzehaltige Ammoniumchlorid-Lösung 2,5 % (NRF 4.6.):

Ammoniumchlorid2,5 g
Gereinigter, verdünnter Süßholzsaft6,25 g
Gereinigtes Wasserzu 100,0 g

Der Saft enthält in 1 Gramm als wirksame Bestandteile 25 mg Ammoniumchlorid und 62,5 mg verdünnten Süßholzsaft entsprechend etwa 1,3 mg Glycyrrhizinsäure. 

Zur Herstellung werden der Feststoff Ammoniumchlorid zusammen mit dem verdünnten Süßholzsaft und Gereinigtem Wasser in ein tariertes Becherglas eingewogen und verrührt. Ammoniumchlorid ist leicht wasserlöslich und löst sich daher problemlos. Aufgrund der Grenzflächenaktivität der Glycyrrhizinsäure schäumt die Lösung beim Rühren, jedoch lässt die Schaumbildung durch Stehenlassen relativ schnell nach. 

Die fertige Zubereitung liegt mit einem pH-Wert von 5 im schwach sauren Milieu und die Dichte beträgt etwa 1,016 g/ml. Die einzelnen Wirkstoffdosen sind daher pro Gramm oder Milliliter etwa gleich. 

Schon bei der Herstellung des Hustensaftes lässt sich eine Trübung und ein feiner Bodensatz erkennen. Dabei handelt es sich um Glycyrrhizinsäure, die bei sauren pH-Werten ausfällt.

Wirkung, Dosierung und Kontraindikationen des Hustensaftes

Ammoniumchlorid sorgt für eine erhöhte Bronchialsekretion und damit für eine Verflüssigung des Sekrets, wodurch der zähe Bronchialschleim besser abgehustet werden kann. Als weiterer wirksamer Inhaltsstoff sorgt Glycyrrhizinsäure für eine Verringerung der Oberflächenspannung und Viskosität des Schleims und wirkt damit ebenfalls expektorierend. 

Die Dosierung der Lakritzehaltigen Ammoniumchlorid-Lösung – auch bekannt als „Schleimlösende Mixtur“ – beträgt nach traditionellen Vorschriften 6- bis 8-mal täglich 15 ml Zubereitung. Wie bereits bei den Lakritz-Süßigkeiten beschrieben, können hohe Dosen an Glycyrrhizinsäure zu Hypertonie und Ödemen führen. Bei Ammoniumchlorid kann es wiederum zu einer metabolischen Azidose kommen. 

Der Hustensaft ist daher kontraindiziert bei Lebererkrankungen, Bluthochdruck, Niereninsuffizienz und in der Schwangerschaft. Grundsätzlich sollte die Anwendungsdauer ohne ärztlichen Rat nicht länger als 4 bis 6 Wochen betragen.

Keine ausreichende Konservierung 

Der Hustensaft wird zwar aus mit Kaliumsorbat konserviertem Süßholzsaft hergestellt, durch Zugabe von Gereinigtem Wasser sind aber in der gesamten Zubereitung nur noch etwa 0,0125 % Kaliumsorbat enthalten. Dies ist zu wenig, um ausreichend vor mikrobiellem Befall geschützt zu sein. 

Untersuchungen haben gezeigt, dass auch durch Nachkonservieren mit Kaliumsorbat kein zuverlässiger Schutz vor Pilz- und Hefebefall zu erreichen ist. Daher ist die Zugabe von weiterem Konservierungsmittel nicht vorgesehen. 

Die Aufbrauchsfrist ist entsprechend kurz festzusetzen und beträgt bei Lagerung zwischen 2 und 8 °C nur 14 Tage. Unmittelbar vor der Anwendung sollte die Zubereitung geschüttelt werden, so liegt der Bodensatz an ausgefallener Glycyrrhizinsäure zur Entnahme der Einzeldosis wieder fein verteilt vor.

Verpackung und Kennzeichnung des Hustensaftes

Die fertige Zubereitung wird in eine Braunglasflasche mit passendem Dosierbecher abgefüllt – wenn nötig kann ein kindergesichertes Behältnis mit Druck-Dreh-Verschluss verwendet werden. 

Die Beschriftung der Verpackung erfolgt nach § 14 Apothekenbetriebsordnung. Alle wirksamen Inhaltsstoffe müssen nach Art und Menge auf dem Etikett angegeben werden, bei Hilfsstoffen genügt die Angabe des Namens. 

Da es sich bei der Zubereitung um ein Rezepturarzneimittel mit Ethanol zur oralen Anwendung handelt, muss die eingesetzte Menge des Alkohols bei der Kennzeichnung angegeben werden. Bei der Beschriftung ist folgender Hinweis zu berücksichtigen: Enthält x mg Alkohol (Ethanol) pro Dosiereinheit/Dosiervolumen entsprechend x mg/Gewicht bzw. Volumen (y % w/w bzw. v)

Konkret sind in der Lakritzehaltigen Ammoniumchlorid-Lösung 0,298 g Ethanol pro 100 ml enthalten. In einer üblichen Einzeldosis von 15 ml sind daher 0,045 g oder 45 mg Ethanol enthalten, entsprechend 3 mg/ml. Die Menge an Alkohol im Arzneimittel ist damit äußerst gering und gesundheitliche Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

Vorschlag zur Kennzeichnung:

Beispieletikett für Lakritzhaltige Ammoniumchlorid-Lösung
Vorschlag für ein Etikett für Lakritzehaltige Ammoniumchlorid-Lösung 100g

Quellen:
- Lakritzehaltige Ammoniumchlorid-Lösung 2,5 % (NRF 4.6.)
- https://www.bfr.bund.de/de/a-z_index/lakritze-5079.html
- https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/10/15/kennzeichnungspflicht-fuer-ammoniumchlorid-in-lakritz-saeuglingsnahrung-ohne-aromastoffe/chapter:2
 

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