Titelbild: Schelbert / DAV
Muss man ohne Schutzkleidung in die Rezeptur?

Als wir darüber berichtet haben, wie PTA im gebärfähigen Alter mit Verordnungen zur Herstellung Isotretinoin-haltiger Rezepturen umgehen sollten – kurz gesagt: Sie sollten diese nicht herstellen –, erhielten wir einige Nachrichten, aus denen hervorging, dass junge weibliche PTA diese Rezepturen sogar ohne Schutzausrüstung herstellen müssten, da ihnen diese vom Apothekenleiter schlicht nicht zur Verfügung gestellt würden.
Wir haben ADEXA-Rechtsanwältin Minou Hansen gefragt, wie Betroffene hier am besten vorgehen sollten.
Schriftliche Aufforderung mit Frist
ADEXA-Juristin Minou Hansen rät hier, den Arbeitgeber schriftlich unter kurzer Fristsetzung zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen aufzufordern.
Wenn er darauf nicht reagiert, sollte man umgehend die Berufsgenossenschaft (im Fall der Apotheken ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – BGW zuständig) einschalten, die dann im Rahmen einer Begehung alles Erforderliche in Gang setzen würde.
Weigern Sie sich, ohne Schutzkleidung zu arbeiten!
Hansen betont auch, dass sie sich als Mitarbeiterin aber durchaus auch weigern würde, ohne Schutzkleidung zu arbeiten. Das sollte man (als Team) dem Apothekenleiter freundlich aber bestimmt und am besten schriftlich so mitteilen.
Alle Arbeitgeber sind zum Schutz ihrer Mitarbeiter verpflichtet und derartige eklatante Verstöße muss niemand hinnehmen. Also sollten betroffene PTA prüfen oder prüfen lassen, ob eine konkrete Gefährdung besteht, welche Schutzmaßnahmen es gibt, und diese dann einleiten. Weigert sich der Apothekenleiter, derartige Maßnahmen zu ergreifen, muss er die Tätigkeiten im Zweifelsfall selber durchführen.
Wir gehen davon aus, dass gerade mit CMR-Stoffen in Apotheken äußerst sensibel umgegangen wird und dass es sich bei den PTA, die sich an uns gewandt haben, um Einzelfälle handelt.
Dennoch gilt: Sicherheit geht vor! Ihre Gesundheit ist Ihr wertvollstes Gut!
Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Seit 2003 steht der 28. April für den Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Der Tag dient dazu, die Notwendigkeit von Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten hervorzuheben.
Deutschland hat mit dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz zwei Grundlagen zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen. Ein entscheidender Bestandteil dabei ist die Gefährdungsbeurteilung. Hier sind die Arbeitgebenden verpflichtet, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.
Sie haben die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Wichtige Faktoren sind dabei u. a. die körperliche wie auch psychische Gesundheit der Beschäftigten. Quelle: ver.di / mia