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Sonnenschutzmittel: Rückruf wegen UV-Filter Homosalat

Sonnenschutzmittel werden zu den kosmetischen Zubereitungen gezählt und enthalten UV-Filter, um die Haut vor der schädlichen Wirkung der Sonne zu schützen. Die Filtersubstanzen können dabei in chemische und physikalische Filter eingeteilt werden.
Chemische Filter sind meist organische Moleküle mit mehreren Doppelbindungen, die die Energie der UV-Strahlen aufnehmen und in Wärme oder Licht umwandeln können. Dadurch findet beim Kontakt mit der Sonne keine Schädigung der Haut statt.
Bei physikalischen Filtern handelt es sich dagegen um anorganische Pigmente, die die UV-Strahlen reflektieren und streuen und dadurch die Haut schützen.
Um eine ausreichende Schutzwirkung in einem Sonnenschutzmittel zu erhalten, werden darin vorwiegend mehrere Filtersubstanzen miteinander kombiniert. In der EU dürfen dabei nur solche Stoffe als UV-Filter eingesetzt werden, die nach einer Risikobewertung durch die Europäische Kommission in eine sogenannte Positivliste aufgenommen worden sind. Diese Zusammenstellung ist im Anhang der EU-Kosmetikverordnung zu finden und enthält 30 verschiedene UV-Filter.
Gut zu wissen: Welche Anhänge gibt es in der Kosmetikverordnung noch?
Bestimmte Substanzen, die in kosmetischen Mitteln verwendet werden dürfen, unterliegen einem besonderen Zulassungsverfahren. Um eine gesundheitliche Gefährdung des Verbrauchers auszuschließen, werden diese Stoffe erst nach eingehender toxikologischer Prüfung auf eine sogenannte Positivliste gesetzt.
Hierbei handelt es sich um Farbstoffe (Anhang IV), Konservierungsstoffe (Anhang V) und UV-Filtersubstanzen (Anhang VI). Stoffe mit den genannten Funktionen dürfen nur dann in Kosmetika verwendet werden, wenn sie in den entsprechenden Listen aufgeführt sind.
Chemischer UV-Filter Homosalat seit Januar 2025 nicht mehr im Verkehr
Homosalat gehört chemisch zur Gruppe der Salicylate und wird auch als Homomenthylsalicylat bezeichnet. Der chemische UV-Filter war auf der Positivliste der zugelassenen UV-Filter zu finden.
Allerdings sind im Zusammenhang mit diesem Filter immer wieder Sicherheitsbedenken aufgetaucht. Homosalat steht im Verdacht, das Hormonsystem des Menschen zu beeinflussen. Es gibt auch Hinweise auf eine schädigende Wirkung auf Leber und Nieren. Aus diesem Grund wurde Homosalat neu bewertet.
Bereits im Jahr 2022 wurde festgelegt, dass Kosmetika, und damit auch Sonnenschutzmittel, Homosalat nicht mehr enthalten dürfen. Als Übergangsfrist durften Sonnenprodukte mit Homosalat ab dem 01. Januar 2025 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, eine Abgabe an den Verbraucher ist noch bis zum 30. Juni 2025 möglich.
Homosalat war unter anderem in folgenden Produkten der Firma Bayer Vital GmbH enthalten:
- Bepanthol Feuchtigkeitsspendende Gesichtscreme LSF 25
- Bepanthol Lipstick
- Bepanthol Lipstick ohne Faltschachtel
Betroffen vom Rückruf sind allerdings nur bestimmte Chargen, denn mittlerweile sind die oben genannten Produkte in neuer Formulierung ohne Homosalat erhältlich.
Auch andere chemische UV-Filter stehen in der Kritik
Auch im Zusammenhang mit anderen chemischen UV-Filtern tauchen immer wieder Meldungen über gesundheitliche Bedenken auf. In zahlreichen Sonnenschutzprodukten war lange Zeit die Filtersubstanz Octocrylen enthalten. Doch vor einigen Jahren haben Untersuchungen gezeigt, dass bei längerer Lagerung in den Zubereitungen Benzophenon nachgewiesen werden kann. Benzophenon gilt als möglicherweise krebserzeugend.
Sonnenmittel mit Octocrylen sollten daher nur für eine Saison benutzt werden und am Ende des Sommers entsorgt werden. Aber auch Octocrylen selbst steht im Verdacht, im Körper eine hormonähnliche Wirkung hervorzurufen und möglicherweise schädigend auf Fortpflanzungsorgane und Schilddrüse zu wirken. Mittlerweile sind viele Hersteller dazu übergangen, Octocrylen nicht mehr zu verwenden, und weisen teilweise auch extra auf der Verpackung darauf hin („Ohne Octocrylen“).
In die Kritik geraten ist auch der UV-Filter Diethylamino-hydroxybenzoyl-hexylbenzoat (DHHB). Die Substanz ist häufig mit einem fortpflanzungsgefährdenden Weichmacher verunreinigt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung schätzt die gefundenen Konzentrationen jedoch als niedrig ein und sieht bisher keine gesundheitliche Gefahr durch Verwendung entsprechender Sonnenschutzmittel.
Verschiedene UV-Filter sind auch unter dem Aspekt des Umweltschutzes negativ aufgefallen. Stoffe wie Octinoxat oder Oxybenzon können das Erbgut von Korallen und Fischen schädigen, zudem reichern sie sich in Korallen an und führen zu einer lebensfeindlichen Korallenbleiche. Neben der durch den Klimawandel verursachten Erwärmung der Meere sind diese Filtersubstanzen für das Korallensterben mitverantwortlich. Im US-Bundesstaat Hawaii sind diese Filtersubstanzen aus Umweltschutzgründen nicht mehr erlaubt, Sonnenschutzprodukte ohne diese beiden Filter werden dann als „rifffreundlich“ beworben.
Wie steht es um physikalische UV-Filter?
In Sonnenschutzprodukten werden als physikalische Filter die beiden Substanzen Zinkoxid und Titandioxid eingesetzt. Die anorganischen Pigmente streuen neben dem UV-Licht auch das sichtbare Licht. Deshalb ist die Haut nach dem Eincremen mit solchen Zubereitungen meist weiß gefärbt. Sonnenschutzmittel mit Pigmenten lassen sich auf der Haut nicht so leicht verteilen und sind daher bei manchen Anwendern nicht sehr beliebt.
In letzter Zeit sind die Pigmente aber aufgrund neuer Herstellungsverfahren deutlich kleiner geworden und lassen sich leichter auftragen, auch der Weißeffekt ist geringer geworden. Bei diesen kleinen Teilchen, die auch als Nanoteilchen bezeichnet werden, besteht allerdings die Gefahr, dass sie über die Haut aufgenommen werden und so zu gesundheitlichen Schäden führen können.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung sieht allerdings keine Probleme bei der Verwendung von Nanoteilchen als UV-Filter. Wichtig ist allerdings, dass die Sonnenschutzmittel nur auf intakte Haut aufgetragen werden. Bei Hauterkrankungen mit offenen Hautstellen wie Neurodermitis sollte vor der Anwendung mit einem Arzt gesprochen werden.
Gut zu wissen: Titandioxid in Lebensmitteln verboten
In Lebensmitteln darf Titandioxid im Übrigen schon seit August 2022 nicht mehr eingesetzt werden. In Arzneimitteln und auch in kosmetischen Zubereitungen ist eine Verwendung aber weiterhin erlaubt.
Titandioxid, das auf die Haut aufgetragen wird, gilt dabei als unbedenklich. Anders sieht es dagegen bei Sonnenschutzmitteln zum Sprühen aus, hier besteht potenziell die Gefahr des Einatmens und deshalb darf Titandioxid nicht verwendet werden.
Nicht auf Sonnenschutzmittel verzichten!
Auch wenn bei einigen Filtersubstanzen Meldungen über mögliche Gesundheitsgefahren auftauchen, darf keinesfalls auf das Auftragen von Sonnenschutzprodukten verzichtet werden. Bei der Verwendung von in Deutschland erhältlichen Zubereitungen sind keine gesundheitlichen Gefahren zu erwarten.
Dagegen ist durch zahlreiche Untersuchungen eindeutig belegt, dass die UV-Strahlung die menschliche Haut schädigt und nachweislich an der Entstehung von Hautkrebs beteiligt ist. Weiterhin verursachen UV-Strahlen Sonnenbrand und sind für vorzeitige Hautalterung verantwortlich. Bei jedem Aufenthalt in der Sonne sollte die Haut daher durch Verwendung eines passenden Sonnenschutzmittels geschützt werden.
Worauf ist bei der Auswahl eines Sonnenschutzmittels zu achten?
Bei der Auswahl eines Sonnenschutzprodukts spielt zunächst der Lichtschutzfaktor (LSF) eine wichtige Rolle. Die dimensionslose Zahl gibt an, wievielmal länger man in der Sonnen bleiben kann, im Vergleich zum ungeschützten Zustand. Menschen mit heller Haut haben meist eine Eigenschutzzeit zwischen fünf und 20 Minuten.
Wird nun eine Zubereitung mit einem Lichtschutzfaktor 25 aufgetragen, dann ist die Haut zwischen 125 und 500 Minuten vor einem Sonnenbrand geschützt. Diese theoretisch berechnete Zeit darf aber nur bis maximal 60 Prozent ausgenützt werden, denn die genaue Eigenschutzzeit der Haut ist nicht genau bekannt. Zudem hängt der Schutz auch von der Intensität der Sonne, also von der Tageszeit, ab.
Kinder sollten im Übrigen immer mit einem Sonnenschutzmittel mit einem LSF von mindestens 30 vor der Sonne geschützt werden, am Strand oder im Schnee sind Produkte mit sehr hohem UV-Schutz von 50+ empfehlenswert.
Gut zu wissen: Was ist beim Eincremen zu beachten?
Die meisten Sonnenschutzmittel sollten rund 30 Minuten vor dem Aufenthalt in der Sonne angewendet werden, denn die enthaltenen UV-Filter müssen für eine ausreichende Wirksamkeit erst in die obere Hautschicht eindringen.
Durch ein besonderes Herstellungsverfahren wirken manche Zubereitungen auch direkt nach dem Eincremen, dann steht meist auf der Verpackung „mit sofortigem Schutz“.
Bei der Abgabe von Sonnenschutzmitteln sollten die Kunden darauf hingewiesen werden, dass sich die erlaubte Aufenthaltszeit in der Sonne durch Nachcremen nicht verlängern lässt. Ein Nachcremen ist trotzdem nötig, da die Schutzwirkung durch Schwimmen, Abtrocknen und Schwitzen beeinträchtigt werden kann.
Das gilt auch für wasserfeste Produkte, diese haften zwar besser auf der Haut, nach einem längeren Aufenthalt im Wasser ist aber auch hier der Sonnenschutz nicht mehr vollständig erhalten.
Quellen:
- https://mobil.bfr.bund.de/cm/343/sonnencreme-und-co-gibt-es-gesundheitliche-risiken.pdf
- https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2017/daz-30-2017/viel-licht-viel-schatten
- https://www.ptaheute.de/serien/sonniges-beratungswissen/wie-unterscheiden-sich-sonnenschutzfilter
- https://www.ptaheute.de/serien/sonniges-beratungswissen/sind-uv-filter-gesundheitsschaedlich