Aktuelles
3 min merken gemerkt Artikel drucken

Vom 6. bis 12. November 2023: #MedSafetyWeek: Nebenwirkungen melden!

Screenshot der #MedSafetyWeek
Patienten sollen mögliche Nebenwirkungen melden, damit Arzneimittel sicherer werden. | Screenshot: who-umc.org/medsafetyweek

Arzneimittel können beim Patienten außer der erwünschten therapeutischen Wirkung bekanntlich auch Nebenwirkungen hervorrufen. Zum Zeitpunkt der Zulassung können die Kenntnisse darüber noch unvollständig sein – schließlich wird das Arzneimittel in den klinischen Prüfungen nur an einer begrenzten Anzahl von Personen getestet. 

Seltene und vor allem sehr seltene unerwünschte Wirkungen können daher erst erkannt werden, wenn sehr viele Menschen das Arzneimittel eingenommen haben. Und das ist erst der Fall, wenn das Arzneimittel zugelassen ist und breit angewendet wird.

Damit diese Nebenwirkungen bekannt werden, ist es nötig, dass diese den Arzneimittelbehörden gemeldet werden. Hierzulande sieht das Arzneimittelgesetz vor, dass das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erfahrungen zur Sicherheit eines Arzneimittels fortlaufend systematisch sammeln und auswerten. 

Die Bundesoberbehörden sind auf möglichst umfassende Daten aus der Praxis angewiesen. Allerdings nimmt die Zahl der Meldungen aus den Apotheken seit einigen Jahren ab.

#MedSafetyWeek: Jeder kann Verdachtsfall melden

In dieser Woche (6. bis 12. November 2023) erinnern Arzneimittelbehörden weltweit – darunter auch PEI und BfArM – in der gemeinsamen Kampagne „MedSafetyWeek“ daran, wie wichtig es ist, solche Verdachtsfälle von Nebenwirkungen zu melden. 

Im Mittelpunkt der diesjährigen Kampagne steht die Frage „Wer kann berichten?“: Wie Patienten, Ärzte, Apotheker und andere Gesundheitsfachkräfte zur Pharmakovigilanz beitragen können. Wer Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen meldet, trägt dazu bei, Arzneimittel noch sicherer zu machen, und hilft damit anderen, betonen die Behörden.

Angehörige der Gesundheitsberufe, aber auch Laien (Patienten sowie deren Angehörige) können einen Verdachtsfall per schriftlicher Mitteilung an den pharmazeutischen Unternehmer, die zuständige Bundesoberbehörde (BfArM, PEI) oder über das Onlineportal nebenwirkungen.bund.de melden. Aber auch an Ärzte oder Apotheken können sich Patienten wenden. 

Zur Erinnerung: Meldepflicht der Apotheken

Die Berufsordnung verpflichtet Apotheken, ihnen bekanntgewordene Verdachtsfälle von UAW zu melden. Die Meldung erfolgt an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker

Bieten Apotheken Schutzimpfungen an, sind sie zusätzlich durch das Infektionsschutzgesetz verpflichtet, Verdachtsfälle von Impfkomplikationen (d. h. Beschwerden, die über das übliche Maß von Impfreaktionen hinausgehen) den Gesundheitsämtern zu melden.

Diese Berichte gelangen in die zentrale europäische Datenbank gemeldeter Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen, die EudraVigilance-Datenbank. Mit dieser Datenbank steht ein umfangreicher Datenpool zur Verfügung, der es erlaubt, Arzneimittelrisiken EU-weit zu überwachen.

Die Kampagne „MedSafetyWeek“ findet bereits zum siebten Mal in Folge statt. Insgesamt beteiligen sich 82 Länder weltweit an der Kampagne. 

UAW: Jede Meldung ist wichtig

Entgegen der häufigen Fehlannahme sind auch solche Verdachtsfälle zu melden

  • die UAW betreffen, welche bereits in der Packungsbeilage aufgeführt sind,
  • die beim nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch von Arzneimitteln aufgetreten sind,
  • die OTC-Arzneimittel betreffen.

Apotheken sind eingeladen, sich an der Aktionswoche zu beteiligen – etwa indem sie das Kampagnenmaterial auf ihren Social-Media-Kanälen teilen. Quelle: daz.online 

Das (englischsprachige) Video zur Kampagne können Sie auf Youtube ansehen:

Ja, ich möchte Inhalte von YouTube sehen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.