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Tag des brandverletzten Kindes: Verbrannt oder verbrüht: Erste Hilfe bei Kindern

Kleinkind greift nach heißer Tasse Tee
Besonders in der Weihnachtszeit gibt es viele Gefahrenquellen für Kleinkinder, sich zu verbrennen oder zu verbrühen. | Bild: Michaela / AdobeStock

Echte Kerzen auf dem Adventskranz oder am Weihnachtsbaum, heiße Getränke auf dem Weihnachtsmarkt und warme Plätzchen aus dem heißen Ofen – besonders in der Adventszeit lauern viele Gefahren für Kinder, sich zu verbrennen oder zu verbrühen.  

Es gibt zahlreiche Tipps, wie die Weihnachtszeit sicherer werden kann. Wie wichtig Präventionsmaßnahmen sind, betont auch Dr. Mechthild Sinnig, ärztliche Leiterin des Zentrums für schwerbrandverletzte Kinder der Kinderklinik auf der Bult in Hannover: „Auf eine Verbrennung oder Verbrühung eines Kindes folgt häufig eine extrem langwierige und schmerzhafte Behandlung. Hauttransplantationen, Korrekturoperationen und psychische Traumata können Folgen einer thermischen Verletzung sein.“ Aber was soll man tun, wenn nun doch ein Unfall geschieht?  

Initiative Paulinchen e.V. veranstaltet Aktionstag

Jedes Jahr im Dezember veranstaltet die Initiative Paulinchen e.V. die Aktion „Tag des brandverletzten Kindes“. 2022 steht diese unter dem Motto „Verbrannt, verbrüht – was nun?“ und setzt den Fokus auf Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Verbrennungen oder Verbrühungen eines Kindes.  

Diese Aufklärung sei wichtig, denn sie machten über die Beratungshotline von Paulinchen e.V. die Erfahrung, dass Eltern und Bezugspersonen von Kindern nach einem Verbrennungs- oder Verbrühungsunfall oft unsicher seien, ob sie richtig reagiert hätten, erklärt die Vorsitzende der Initiative, Susanne Falk.

Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte e.V., rät: „Alle Eltern sollten wissen, wie sie im Notfall richtig handeln. Erste-Hilfe-Maßnahmen am Kind kann man beispielsweise in Erste-Hilfe-Kursen erlernen.“

Erste Hilfe bei Verbrühungen oder Verbrennungen

Wenn sich ein Kind verbrüht oder verbrannt hat, gilt es zunächst einmal Ruhe zu bewahren. So kann der Ersthelfer sich besser konzentrieren und die richtigen Maßnahmen ergreifen. Außerdem kann es beruhigend auf das Kind wirken, sodass der Schock bzw. die Angst nicht noch größer wird.

„Bei schwerwiegenderen, größeren Verbrennungen oder Verbrühungen muss der Notruf 112 alarmiert werden“, sagt Dr. Fischbach. „Leichtere, ganz kleinflächige Verletzungen mit Rötung sollten zur Sicherheit der Kinder- und Jugendärztin bzw. dem Kinder- und Jugendarzt vorgestellt werden.“  

Die Initiative Paulinchen e.V. rät, Kinder mit thermischen Verletzungen in Abhängigkeit von der Verletzungsschwere entweder in Zentren für schwerbrandverletzte Kinder oder in spezialisierte Kliniken für brandverletzte Kinder zu bringen. Diese Kliniken werden vom Arbeitskreis „Das schwerbrandverletzte Kind“ der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV) mit dem Gütesiegel „Sicherheit und Qualität für brandverletzte Kinder“ ausgezeichnet und erfüllen alle Voraussetzungen für eine fachgerechte und kindgerechte Behandlung dieser komplexen Verletzungen.

Das weitere Vorgehen bei einem Unfall unterscheidet sich danach, ob es sich um eine Verbrühung oder eine Verbrennung handelt. „Bei einer Verbrennung gilt: Die eingebrannte Kleidung nicht entfernen! Bei einer Verbrühung muss dem Kind die durchnässte Kleidung einschließlich Windel sofort ausgezogen werden. Ausschließlich die verletzten Stellen sollten mit handwarmem Wasser für circa 10 Minuten zur Schmerzlinderung gekühlt werden, bis der Rettungsdienst eintrifft“, rät Dr. Fischbach.

Was sollte bei Verbrennungen oder Verbrühungen vermieden werden?

Das Kind niemals komplett kalt abduschen, denn dies kann zur Unterkühlung führen. Aus diesem Grund sollten auch großflächige Verletzungen (mehr als 15% der Körperoberfläche), Neugeborene, Säuglinge oder bewusstlose Menschen nicht gekühlt werden.

Weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen sind in der Regel nicht nötig. Die Brandwunden müssen Eltern oder Bezugspersonen nicht verarzten, das macht der Rettungsdienst oder der Kinder- und Jugendarzt. Von einer Versorgung der Brandwunden mit Hausmitteln wird abgeraten! Behandlungen etwa mit Mehl, Zahnpasta oder Öl können die Verletzungen verschlimmern.  

Im Überblick: Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Verbrennungen oder Verbrühungen

  • Ruhe bewahren
  • Notruf absetzen, bei schweren Verletzungen
  • Flammen durch Wälzen am Boden, mit einer Decke oder Wasser löschen
  • Bei Stromverletzungen Stromkreis sofort abschalten
  • Achtung: Niemals Hausmittel wie z. B. Mehl, Zahnpasta oder Öl auf Brandwunden geben!
  • Bei Verbrennungen: Die eingebrannte Kleidung nicht entfernen!
  • Bei Verbrühungen: Durchnässte Kleidung sofort ausziehen, auch die Windel