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PTAheute-Pinnwand KW 33 / 2023: Ein Apomat und eine neue Corona-Variante

Pinnwand für KW 33/2023
Bilder: privat; sitthiphong, artegorov3gmail, Jamrooferpix / AdobeStock; Montage: PTAheute

Täglich erreichen uns zahlreiche Meldungen rund um Pharmazie, Gesundheit und Apothekenmarkt. Hier finden Sie eine Übersicht über die News und Pressemeldungen der aktuellen Woche.

Apotheken-Automat für OTC-Arzneimittel

In Waiblingen, nördlich von Stuttgart, hat Apotheker und Inhaber dreier Apotheken Patrick Pfeifer einen sogenannten Apomat aufgestellt. Pfeifer ließ sich hierbei von ausländischen Apotheken inspirieren. So bietet der Automat, der in Sichtweite der Central-Apotheke steht, eine Auswahl freiverkäuflicher Arzneimittel sowie Gesundheits- und Pflegemittel. Auch eine Flasche Wasser kann aus dem Automaten gezogen werden, um Medikamente noch vor Ort einnehmen zu können.

Seit der Automat Ende Juli 2023 aufgestellt wurde, erfreue er sich bereits großer Beliebtheit, berichtet Pfeifer: „Viele Kunden kommen sich das Gerät anschauen und machen sogar Fotos.“  

Kondome und Schwangerschaftstests sowie Pflaster und Hustensaft, das seien in der kurzen Zeit bereits die beliebtesten Produkte gewesen – ganz so wie es Betreiber anderer Automaten bereits berichtet haben. Die Niedrigschwelligkeit des Angebotes und die Anonymität machten diese Produkte am Apomaten eben beliebt, sagt Pfeifer. 

Dabei gibt es an dem Gerät einen Alterscheck für bestimmte Produkte – analog wie bei Zigarettenautomaten über die EC-Karte oder den Personalausweis. Per Touchscreen können die Produkte ausgewählt und bar oder per Karte bezahlt werden.

Allerdings sagt er auch, er sei ein Verfechter der Apotheke vor Ort mit guter Beratung. „Videoberatung kann das nicht so ohne Weiteres ersetzen“, sagt er. Dennoch gehe die Entwicklung immer weiter und man müsse seinen Kunden auch Innovationen bieten. „Am besten solche, an denen man auch Spaß hat und mit denen man den Service der Apotheke ergänzen kann“, sagt der Apotheker. Quelle: daz.online / mia 

Illegaler Handel mit Sildenafil

Ob PDE5-Hemmer (Phosphodiesterase Typ 5) aus der Verschreibungspflicht entlassen werden sollten, wird schon seit einigen Jahren diskutiert. In Polen ist Sildenafil beispielsweise bereits seit 2016 als OTC-Präparat erhältlich. 

Doch in Deutschland hat der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht (noch) nicht empfohlen, Sildenafil (50 mg) aus der Rezeptpflicht zu entlassen. Aus medizinischer Sicht ist diese Entscheidung nachzuvollziehen – denn die Einnahme von Sildenafil oder Tadalafil ohne Arztkontakt könnte verhindern, dass zugrundeliegende Erkrankungen wie Diabetes mellitus oder Hypertonie erkannt werden.

Der Sachverständigenausschuss begründet seine Entscheidung außerdem damit, dass der OTC-Status (noch) kein adäquates Mittel im Kampf gegen den illegalen Online-Handel mit Sildenafil und Tadalafil darstellt. Stattdessen wird derzeit darüber diskutiert, ob ein Versandverbot den illegalen Handel mit Sildenafil und Tadalafil unterbinden könnte. Zu einem abschließenden Ergebnis ist es hier noch nicht gekommen. Quelle: daz.online / mia 

Chargenrückruf von Weizengras-Tabletten

Die Firma Sanatur GmbH ruft ihr Produkt Weizengras 400 mg, 250 Tabletten, mit der PZN 08852263 (Ch.-B.: L430309) zurück. Grund dafür sind kleine Glasscherben, die in der Primärverpackung enthalten sind. 

Andere Chargen sind nicht davon betroffen. Apotheken sollen ihre Warenbestände überprüfen und sich für Erstattungen bzw. Ersatzlieferungen an info@sanatur.de wenden oder telefonisch über 07731 87830 melden. Quelle: AMK / vs 

App für seltene Erkrankungen entwickelt

Eine Forschungsgruppe der Hochschule Hof hat eine App zur Erfassung seltener Krankheiten entwickelt. Das Forschungsprojekt „SelEe – Seltene Erkrankungen“ solle die Sichtbarkeit für diese Leiden erhöhen, teilt die Hochschule mit. Als selten gilt eine Krankheit, wenn weniger als fünf von 10.000 Menschen betroffen sind.  

Das Forschungsprojekt soll neues Wissen über seltene Erkrankungen schaffen. Dabei sei den Entwicklern wichtig, die Erkrankten selbst einzubinden. „Denn oft ist es so, dass Betroffene von seltenen Erkrankungen sehr gut informiert sind, manchmal sogar besser als ihr Hausarzt“, sagt Forschungsgruppenleiter Professor Jörg Scheidt vom Institut für Informationssysteme der Hochschule Hof. 

In der App werden nach Angaben der Entwickler zunächst kalenderartig Gesundheitsdaten wie Gewicht, Blutdruck, Puls oder Schlafqualität gespeichert. Betroffene oder deren Angehörige könnten ihre Daten täglich oder auch nur monatlich eintragen zur Auswertung durch Mediziner. Die Angehörigen der Selbsthilfegruppen könnten außerdem Tipps geben, worauf Betroffene achten müssen. In der App könne man auch Erklärvideos ansehen. Quelle: dpa / mia 

Der neue COVID-19-Erreger EG.5 aka Eris: Wie gefährlich ist er?

Mit Eris schickt sich eine neue Subvariante des COVID-19-Erregers an, die Vorherrschaft unter den zirkulierenden Virusstämmen zu übernehmen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stufte EG.5 und die weitere Sublinie EG.5.1 jetzt zur „Variant of Interest“ hoch.

Das von EG.5 ausgehende Risiko für die öffentliche Gesundheit schätzt die WHO jedoch nach derzeitigem Wissen als gering ein. Es entspreche dem von XBB.1.16 und einigen anderen derzeit zirkulierenden Varianten ausgehenden Risiko. EG.5 verbreite sich zwar bemerkenswert rasch und könne dem Immunsystem vergleichsweise leicht entwischen. Die Krankheitsschwere sei im Vergleich zu anderen aktuellen Varianten aber unverändert.  

Die Verbreitung von EG.5 sei global seit Mitte Juni innerhalb von vier Wochen von 7,6 Prozent der gemeldeten Coronafälle auf 17,4 Prozent gestiegen, berichtet die WHO. Aufgrund der raschen Ausbreitung und der größeren Immunflucht könne EG.5 in einigen Ländern oder sogar weltweit bald zur dominierenden Variante werden.

In Deutschland ist Eris nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) erstmals Ende März 2023 registriert worden und verbreitet sich derzeit auch hier, insbesondere die Sublinie EG.5.1. Bei den Aussagen zur Gefährlichkeit schließt sich das Institut der WHO an. Quelle: dpa / mia 

Vorbereitung auf den Herbst/Winter: Die Grippeimpfstoffe kommen

Das Unternehmen Sanofi hat in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass die Auslieferung des Hochdosis-Impfstoffs Efluelda® und des standarddosierten Impfstoffs Vaxigrip Tetra® gegen Grippe vorbereitet wird. 

Sie sollen so rechtzeitig in ausreichenden Mengen in Apotheken und Arztpraxen zur Verfügung stehen. Einen konkreten Termin oder die Anzahl der Dosen nannte das Unternehmen nicht. Weitere Impfstoffdosen seien nach Auslieferung der Vorbestellungen im Großhandel vorhanden, heißt es.

Im März dieses Jahres hatte das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) darauf aufmerksam gemacht, dass die bis dahin vorbestellten Impfstoffmengen – sowohl des Hochdosisimpfstoffes für Personen ab 60 Jahren als auch des Standardimpfstoffes für die Jüngeren – den voraussichtlichen Bedarf noch „signifikant“ unterschritten. 

Angesichts dessen und da es in der Vergangenheit immer wieder zu Engpässen bei Grippeimpfstoffen gekommen ist, bleibt also abzuwarten, ob auch in dieser Grippesaison jeder, der möchte, eine Grippeimpfung erhalten wird. Bis zum 13. August 2023 hat das Paul-Ehrlich-Institut rund 6,5 Millionen Influenza-Impfstoffdosen freigegeben. Quelle: daz.online / mia 

Antibiotika: Verordnungen bei Erkältungen nehmen ab

Gemäß einer aktuellen Auswertung der Arzneimittelverordnungen der bei der Techniker Krankenkasse (TK) versicherten Erwerbspersonen werden bei Erkältungen immer weniger Antibiotika verschrieben. Demnach erhielten im vergangenen Jahr etwa neun Prozent ein entsprechendes Rezept bei einer ärztlich diagnostizierten Erkältung. 2012 bekam noch mehr als ein Drittel bei einer Erkältungskrankheit ein Antibiotikum verschrieben (rund 36 Prozent). 

Die TK weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass der Einsatz von Antibiotika stets gut abgewogen werden sollte, um Resistenzbildungen zu vermeiden. Antibiotika helfen nur bei Bakterien, nicht bei viralen Infekten. Ein Fakt, der laut neuster Forsa-Befragung vielen Patienten nicht bekannt ist.

Zwar haben 97 Prozent der Befragten schon einmal von Resistenzen im Zusammenhang mit zu häufigem oder falschem Einsatz von Antibiotika gehört. Jedoch meint auch fast ein Drittel der Befragten (31 Prozent), dass Antibiotika bei Virusinfektionen wirken. Quelle: PM TK / mia 

Chargenrückruf von Kneipp® 2 in 1 Dusche Kühle Frisch

Aufgrund einer Neubewertung durch die European Chemicals Agency (ECHA) steht der Inhaltsstoff Karanal nun im Anhang XIV der REACH-Verordnung. Karanal ist eine synthetisch hergestellte Flüssigkeit mit einem kräftigen und holzigen Bernsteingeruch. 

Der Inhaltsstoff ist ab dem 27. August 2023 nicht mehr verkehrsfähig. Deshalb ruft die Firma Kneipp® ihre 2 in 1 Dusche Kühle Frische, 200 ml (PZN 16955600) in allen Chargen zurück. 

Zu dem genannten Artikel gibt es keinen Nachfolgeartikel. Noch vorhandene Packungen können mittels KM-Formular ausschließlich über den pharmazeutischen Großhandel zur Gutschrift zurückgeschickt werden. Für Rückfragen steht Ihnen die Kneipp GmbH unter der Telefonnummer 0931 8002191 zur Verfügung. Quelle: AMK / mia  

„Cheat Days“ schwächen kurzfristig das Immunsystem

Forschende des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) haben in einer Studie den Einfluss von Ernährung auf das menschliche Immunsystem untersucht. In der Studie erhielten die Teilnehmenden fünf Tage lang eine ballaststoffreiche Diät und wechselten anschließend für weitere fünf Tage zu einer fettreichen und ballaststoffarmen Ernährungsweise. 

Das Ergebnis: Der geringere Ballaststoffgehalt bei fett- und energiereicher Ernährung führt zu einer Verringerung der mikrobiellen Stoffwechselprodukte, sogenannter kurzkettiger Fettsäuren. Dies mindert die Funktion der CD4+T-Zellen, ein wichtiger Zelltyp des adaptiven Immunsystems. 

Diese Auswirkungen sind jedoch nur vorübergehend, wenn eine ausgewogene Ernährung mit ausreichend Ballaststoffen wieder aufgenommen wird. 

Die Wissenschaftler konnten auch zeigen, dass eine fettreiche und ballaststoffarme Ernährung mit einer höheren Anfälligkeit für Infektionen zusammenhängt. „Unsere Daten machen deutlich, wie schnell und tiefgreifend sich unsere täglichen Essensentscheidungen auf unsere Gesundheit auswirken können. Positiv ausgedrückt heißt dies, dass mithilfe einer regelmäßigen ausgewogenen Ernährung etwa die Wirksamkeit von Impfstoffen und Immuntherapien maximiert werden könnte“, sagt Erstautor Dr. Francesco Siracusa, Klinik und Poliklinik für Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie des UKE. Quelle: https://www.lifepr.de/inaktiv/universitaetsklinikum-hamburg-eppendorf-uke/ernaehrung-cheat-days-beeintraechtigen-voruebergehend-das-immunsystem/boxid/956905 

Patentstreit um COVID-19-Impfstoffe vor Gericht

Biontech machte in den Corona-Jahren mit seinem COVID-19-Impfstoff Milliardenumsätze. Curevac scheiterte dagegen nach hoffnungsvollem Start daran, selbst rechtzeitig einen Corona-Impfstoff auf den Markt zu bringen. 

Dabei sah es zunächst so gut aus für das Biotechnologie-Unternehmen, das sich schon lange auf die mRNA-Technologie fokussiert hatte. Es nimmt auch jetzt noch für sich in Anspruch, Grundlagentechnologien entwickelt zu haben, die maßgeblich zur Entwicklung sicherer und wirksamer COVID-19-Impfstoffe beigetragen hätten.

Bereits im Juli vergangenen Jahres hatte Curevac deshalb Klage gegen Biontech erhoben und „eine faire Entschädigung“ für die Verletzung einer Reihe seiner geistigen Eigentumsrechte gefordert, die bei der Herstellung des COVID-19-Impfstoffs von Biontech und Pfizer verwendet worden seien. Eine konkrete Summe nannte das Unternehmen zunächst allerdings nicht.

Biontech weist die Vorwürfe zurück. Die Arbeit des Unternehmens sei „originär“. Erste Entscheidungen sollen Ende September fallen. Weitere Details zu dem Gerichtsverfahren können Sie bei daz.online nachlesen.

G-BA legt Mindestmengen für Krankenhäuser fest

Um insbesondere die medizinische Versorgung für extrem untergewichtige Früh- und Reifgeborene mit einem Gewicht von unter 1.250 Gramm sicherzustellen, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mindestmengen für Krankenhäuser fest. Diese müssen erreicht werden, damit die Leistung angeboten und abgerechnet werden darf. 

Wie der G-BA in einer Pressemitteilung erklärt, soll für die Versorgung von extrem untergewichtigen Früh- und Reifgeborenen die Mindestmenge im kommenden Jahr von derzeit jährlich 20 pro Krankenhausstandort auf 25 steigen. Er erklärt auch, dass er die jüngst geäußerte Kritik, dass dadurch Standorte schließen müssten und so eine flächendeckende Versorgung gefährdet sei, nicht teile. Quelle: PM G-BA / mia