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PTAheute-Pinnwand KW 38/2023: Hamsterkäufe und Impfempfehlungen

PTAheute-Pinnwand KW 38/2023
Bilder: S.Kobold, Alex Photo, Aleksej, Jamrooferpix / AdobeStock

Täglich erreichen uns zahlreiche Meldungen rund um Pharmazie, Gesundheit und Apothekenmarkt. Hier finden Sie eine Übersicht über die News und Pressemeldungen der aktuellen Woche.

 Impfempfehlungen gelten auch für angepassten Corona-Impfstoff

Für den neu angepassten Corona-Impfstoff hält die Ständige Impfkommission (STIKO) an ihren bisherigen Impfempfehlungen fest. Risikogruppen, dazu zählen Menschen ab 60, Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen ab einem Alter von sechs Monaten, Pflege- und Gesundheitspersonal sowie Angehörige von Risikopatienten, sollten sich nach wie vor durch eine Auffrischungsimpfung schützen. 

Für gesunde Erwachsene gilt weiterhin: Wer zweimal gegen Sars-CoV-2 geimpft sowie geboostert oder infiziert wurde, hat aus STIKO-Sicht eine Basisimmunität aufgebaut und muss erst einmal keinen weiteren Booster einplanen. Auch bei gesunden Minderjährigen bleibt die Ansage gleich – eine routinemäßige Corona-Impfung wird nicht empfohlen. Quelle: dpa / mia 

Apothekerverband: Eltern kaufen vorsorglich Fiebersäfte

Eltern decken sich nach Einschätzung des Thüringer Apothekerverbandes nach den Engpässen des vergangenen Winters verstärkt mit Fiebersäften für Kinder ein. Derzeit sei allerdings kein extremer Ansturm auf die frei verkäuflichen Säfte zu beobachten. Um den Jahreswechsel 2022/23 herum war es in einer Erkältungs- und Grippewelle deutschlandweit zu einem Mangel an Fiebersäften für Kinder gekommen. Betroffen waren auch rezeptpflichtige Antibiotikasäfte. 

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte nach einem Treffen mit Apothekern, Ärzten und Pharmaherstellern in der vergangenen Woche von einer deutlichen Steigerung der Produktion etwa von Schmerzmitteln, Fiebersäften und Antibiotika im Vergleich zum Winter 2022 gesprochen. Wenn nun keine große Infektwelle komme, werde man des Problems Herr werden können. Zugleich hatte Lauterbach an Eltern appelliert, von Hamsterkäufen abzusehen.  

Apotheker zeigen sich skeptisch hinsichtlich der Versorgung mit Antibiotikasäften, die ärztlich verordnet werden müssen. Die Versorgung mit Antibiotika ist nach wie vor ein Problem. Quelle: dpa / mia 

Grippeimpfung: Bei diesen Kassen nur mit Indikation!

Regelleistung ist die Grippeschutzimpfung nur für über 60-Jährige oder wenn bestimmte Grunderkrankungen vorliegen. Doch der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat mit verschiedenen Kassen Ergänzungsverträge geschlossen, die Impfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus ermöglichen. 

Und zwar mit Barmer, DAK, Techniker Krankenkasse, Kaufmännischer Krankenkasse sowie der IKK Südwest. Für Versicherte dieser fünf Kassen gilt: Sie können sich, sofern sie mindestens 18 Jahre alt sind, kostenfrei in der Apotheke impfen lassen. Eine besondere Indikation gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie müssen sie nicht nachweisen.

Bei allen anderen Krankenkassen (AOK, BKK, IKK, HEK usw.) besteht der Anspruch nur bei entsprechender Indikation.

Zu beachten ist, dass bei der Abrechnung unterschiedliche Sonderkennzeichen (SOK) zum Einsatz kommen müssen.

  • Impfleistung und Dokumentation innerhalb der Schutzimpfungs-Richtlinie: SOK 17716926 (also über 60 Jahre oder mit spezifischer Indikation)

oder

  • Impfleistung und Dokumentation außerhalb der Schutzimpfungsrichtlinie: SOK 17717363

Das Honorar ist jeweils das gleiche und beläuft sich auf 7,60 Euro. Die Sonderkennzeichen für Impfnebenleistungen sowie für den Grippeimpfstoff sind in beiden Fällen gleich – entsprechend dem zwischen DAV und GKV-Spitzenverband geschlossenen Vertrag.

  • Nebenleistung SOK 17716955: pro Impfung: 2,40 Euro
  • Impfstoff als Fertigspritze, mit oder ohne Kanüle gemäß SOK-Verzeichnis (siehe Leitfaden): Preis des Impfstoffs laut Verzeichnis + 1,00 Euro netto je Dosis

Quelle: daz.online 

Chargenrückruf von Fluanxol Depot 10 %, 100 mg/ml Injektionslösung 

Die Firma Lundbeck SAS ruft Fluanxol Depot 10 %, 5 Ampullen zurück. Grund dafür ist eine falsch enthaltene Ampulle Clopixol Depot in der Faltschachtel Fluanxol Depot 10 %. Betroffen sind die folgenden Chargen:  

  • Fluanxol Depot 10 %, 100 mg/ml Injektionslösung, „ACA Müller“, 5x1 ml, Ch.-B.: 00341807, 00343636 (Originator-Ch.-B.: 2759155), PZN 09544457 

Apotheken sollen ihre Lagerbestände überprüfen. Es sollen keine eigenmächtigen Rücksendungen vorgenommen werden, sondern die Firma ACA Müller unter der Mail retoure@aca-mueller.de kontaktiert werden, um die weitere Abwicklung zu klären. Quelle: AMK  

Wieder normalere RSV-Welle erwartet – Impfempfehlung steht aus

Nach einer enormen RSV-Welle bei Babys und Kleinkindern im vorigen Herbst und Winter rechnen Fachleute nun eher wieder mit einer Normalisierung der Fallzahlen. Die Erkrankungszahlen dürften sich in der bevorstehenden kühlen Jahreszeit wieder «in normalen Höhen“ bewegen, sagte Folke Brinkmann, Leitung der Sektion Pädiatrische Pneumologie an der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein. Nachgeholte Infektionen bei Ein- bis Zweijährigen, die in der Corona-Pandemie nicht mit RSV in Kontakt gekommen waren, seien voraussichtlich nicht mehr ganz so ausgeprägt zu sehen. 

In den vergangenen Monaten sind in der EU erstmals zwei RSV-Impfstoffe zugelassen worden – allerdings nicht für Kinder. Sie sind für Menschen ab 60 Jahren gedacht, und einer der beiden auch für Schwangere, mit dem Ziel der Weitergabe des Immunschutzes an den Säugling. Bisher liegt in Deutschland jedoch keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu deren Einsatz vor. Dies sei auch für diesen Herbst nicht mehr zu erwarten, sagte STIKO-Mitglied Klaus Überla. 

Als Risikogruppen gelten bei RSV zum Beispiel Früh- und Neugeborene, Säuglinge, Kinder mit vorerkrankter Lunge, mit Herzfehlern sowie Erwachsene über 65 und Menschen mit beeinträchtigtem Immunsystem. Die typische Saison geht von November bis April. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts wurde die Verbreitung in der Bevölkerung lange Zeit unterbewertet. Quelle: dpa / mia 

Wie bekannt ist das Ablaufdatum für Rezepte?

Joghurts oder Hähnchenfilets sind nach einigen Tagen „abgelaufen“, auf Medikamenten-Packungen steht „verwendbar bis“. Und wie lange gelten Arzneimittel-Rezepte? Nicht alle Patienten wissen, dass die rosa Zettel nur bis zu 28 Tage nach dem Ausstellen einlösbar sind. Ist man später dran, muss man noch einmal zurück in die Praxis, um sich ein neues Rezept zu holen. „Das kommt im Apothekenalltag immer wieder vor“, heißt es bei der ABDA. Eine genauere Erinnerungshilfe kann da das E-Rezept bieten.  

Klarer könnte es theoretisch schon sein, wenn auf den Vordrucken direkt eine Art Ablaufdatum stehen würde. Auf den Musterformularen gibt es aber nur ein Feld für das Datum der Ausstellung. Mit der 28-Tage-Frist solle verhindert werden, dass Arzneimittel erst abgeholt und eingesetzt werden, wenn für ihre Einnahme tatsächlich kein Anlass mehr besteht, erläutert dazu auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).  

Anstelle der rosa Zettel sollen bald mehr elektronische Rezepte zum Zug kommen. Beim Einlösen per App kann der Patient in der Anwendung direkt sehen, wie lange man ein Rezept mit Kostenübernahme der Kasse einlösen kann, wie die mehrheitlich bundeseigene Digitalagentur Gematik erläutert. Danach zeige die App auch an, wie viele Tage eine Verordnung noch als Selbstzahler-Rezept auf eigene Kosten gültig ist. Quelle: dpa / mia 

BZgA informiert junge Menschen über Folgen des Cannabiskonsums

Jugendliche sind durch den Konsum von psychoaktiven Substanzen deutlich gefährdeter als Erwachsene, denn in der Übergangsphase zwischen Kindheit und Erwachsenenalter finden im Gehirn wichtige Reifungs- und Umbauprozesse statt, die durch das Konsumieren von Cannabis gestört werden können.

Aktuelle Studiendaten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) belegen, dass neun Prozent der 12- bis 17-Jährigen und etwa die Hälfte der 18- bis 25-Jährigen schon mindestens einmal in ihrem Leben Cannabis konsumiert haben.

Die BZgA informiert daher gezielt junge Menschen über Folgen des Cannabiskonsums mit altersgerechten und lebensweltbezogenen Aufklärungs- und Kommunikationsangeboten in Schulen, online und in sozialen Netzwerken. Die zielgruppenspezifischen Angebote der BZgA sollen Jugendliche dafür sensibilisieren, kein Cannabis zu konsumieren.

BZgA-Informationsangebote der Cannabisprävention:

Quelle: https://www.lifepr.de/inaktiv/bundeszentrale-fuer-gesundheitliche-aufklaerung/folgen-des-cannabiskonsums-fuer-junge-menschen/boxid/960736  

Chargenrückruf von Tramagit® 100 mg/ml Lösung 

 Die Firma Krewel Meuselbach GmbH ruft die Packungen Tramagit® 100 mg/ml Lösung zum Einnehmen 50 ml zurück. Grund dafür sind Rückmeldungen zu einzelnen Flaschen Tramagit® Lösung, bei denen der Tropfeinsatz fehlte. Betroffen sind folgende Chargen: 

  • Tramagit® 100 mg/ml Lösung zum Einnehmen, 50 ml, Ch.-B.: 24502A, PZN 11230832
  • Tramagit® 100 mg/ml Lösung zum Einnehmen, 100 ml, Ch.-B.: 30801A, PZN 11219687

Apotheken sollen ihre Lagerbestände überprüfen und betroffene Packungen mittels APG-Formular über den pharmazeutischen Großhandel zur Gutschrift zurücksenden. Quelle: AMK  

6. Oktober: Lange Nacht des Impfens

Der Bundesverband der Versorgungsapotheker (BVVA) hat seine Mitgliedsapotheken zur Teilnahme an der „Langen Nacht des Impfens“ aufgerufen. Am Freitag, dem 6. Oktober von 18 bis 22 Uhr sollen die Apotheken mit dieser Aktion auf das Impfangebot in Apotheken aufmerksam machen.

Denn dass die Apotheken mittlerweile in der Regelversorgung gegen COVID-19 und Influenza impfen dürfen, ist aus Sicht der BVVA-Vorsitzenden Heike Gnekow und der BVVA-Geschäftsführerin Christiane Müller „eine wertvolle zusätzliche Kompetenz“, die helfen kann, die Impfquoten in Deutschland zu erhöhen. 

Gnekow und Müller sehen in der Aktion aber auch eine berufspolitische Bedeutung. Da die Apotheken 2022 erst ab Ende Oktober impfen durften, werde die aktuelle Grippeimpfsaison erstmals vollständig zeigen, welchen Unterschied das Impfen in den Apotheken zur Steigerung der Impfquoten machen kann. Auch deshalb ruft der BVVA zur Teilnahme an den Grippeimpfungen auf. Quelle: daz.online 

Betreuung in Pflegeheimen regional sehr unterschiedlich

Laut Medienberichten hat eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts des Bundesverbands der AOK deutliche regionale Unterschiede in der Versorgung von Bewohnern in Pflegeheimen dokumentiert. Dies zeige sich bereits in der Verordnung von Beruhigungs- und Schlafmitteln.

Laut Pflegereport lag der Anteil der Pflegebedürftigen in Heimen, die 2021 eine Dauerverordnung erhielten, im Durchschnitt bei 7,6 Prozent. Bei den Regionen mit den besten Ergebnissen betrug der Anteil maximal 4,7 Prozent, die Regionen mit den schlechtesten Ergebnissen kamen jedoch auf knapp 10 Prozent.

Beruhigungsmittel werden den Daten zufolge besonders häufig in Nordrhein-Westfalen und im Saarland eingesetzt: 45 der 53 kreisfreien Städte und Landkreise zeigten auffällige Ergebnisse. In Ostdeutschland werden die Mittel dagegen insgesamt weniger verwendet. Die Gründe für diese regionalen Unterschiede sind jedoch laut den Wissenschaftlern unklar.

Auch bei anderen Themen zeigten sich deutliche Unterschiede. Für die Analyse wurden Abrechnungsdaten aus dem Jahr 2021 aus zahlreichen Regionen untersucht. In die Untersuchung flossen laut AOK die Daten von 350.000 Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern ab 60 Jahren ein. Das entspricht rund der Hälfte der stationär versorgten Pflegebedürftigen in Deutschland. Quelle: tagesschau.de / mia 

Kostenlose Kommunikations-Webinare für Apotheken-Teams

Komplizierte Beratungsgespräche, Kommunikationshürden im Team und Diskussionen mit Kundinnen und Kunden – auch diese Themen gehören in einer Apotheke zum Alltag. Wer beruflich den richtigen Ton treffen muss, der sollte sich auf seine Stimme verlassen können. Dafür veranstaltet Emser ab Ende September vier kostenlose Webinare mit Kommunikationsexpertin Nicole Staudinger.

  • Webinar 1: Schlagfertig durch den Apothekenalltag
    Dienstag, 26. September 2023, 19:00–21:30 Uhr  
  • Webinar 2: Leicht gesagt!? Kommunikation in Apotheken-Teams
    Dienstag, 17. Oktober 2023, 19:00–21:30 Uhr  
  • Webinar 3: Starke Stimme – wie ich im Job das bekomme, was ich verdiene!
    Mittwoch, 25. Oktober 2023, 19:00–21:30 Uhr  
  • Webinar 4: Special: Leicht gesagt – konkrete Herausforderungen von PTAs im Berufsalltag
    Dienstag, 14. November 2023, 19:00–21:30 Uhr  

Weitere Informationen und Hinweise zur Anmeldung finden Sie auf der Webseite von Emser.

Apotheker ohne Grenzen setzt Ukraine-Hilfe auch 2024 fort

Apotheker ohne Grenzen (AoG) wird sich auch im Jahr 2024 für die Versorgung der Menschen in der Ukraine mit lebenswichtigen Arzneimitteln engagieren. Das gibt der gemeinnützige Verein im Vorfeld der Expopharm in Düsseldorf bekannt. 

In den vergangenen 18 Monaten, seit Beginn des russischen Angriffs, hat Apotheker ohne Grenzen bereits 168 Lieferungen von Medikamenten im Wert von 3,25 Millionen Euro an Kliniken in 46 ukrainischen Städten umgesetzt. Aus Sicherheitsgründen hat AoG keine eigenen Einsatzkräfte vor Ort und liefert deshalb mithilfe zuverlässiger Partner nur nach genauer Bedarfsprüfung an lokale medizinische Einrichtungen.

Zu Anfang wäre vor allem Akutmedikation wie Schmerzmittel und Antibiotika sowie der Bedarf nach Verbandmaterialien hoch gewesen, berichtet der Verein in einer Pressemitteilung. Nun würden jedoch auch viele Arzneimittel zur Behandlung von chronischen Erkrankungen knapp. So sei zum Beispiel bei Psychopharmaka die Nachfrage derzeit sehr hoch. Viele Spezialkliniken wie das Kinderkrankenhaus St. Nicholas in Lwiw und das Herzzentrum in Kiew seien auf internationale Hilfe angewiesen. Quelle: PM AoG