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Wann kommt das E-Rezept für BtM- und T-Verordnungen?

Gesundheitskarte wird in Lesegrät eingesteckt
Auch Betäubungsmittel- und T-Rezepte sollen künftig verpflichtend elektronisch verordnet werden. | Bild: Schelbert / PTAheute.de

Wer wissen möchte, welche Verordnungen wann verpflichtend elektronisch auszustellen sind, wird in § 360 Abs. 2 SGB V fündig. Dort ist nachzulesen, dass dies für Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zum 1. Januar 2022 der Fall war. Geklappt hat das bekanntermaßen nicht. Erst zwei Jahre später ging es richtig los. 

Und auch der Termin für elektronische BtM- und T-Rezepte, der 1. Juli 2025, wird verstreichen, ohne dass etwas passiert.

Technische Voraussetzungen für E-Verordnung von BtM- und T-Rezepten fehlen

Auf Nachfrage heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium, es sei der Wunsch der Gesellschafter gewesen, beide Rezepttypen – T- und BtM-Rezept – gemeinsam umzusetzen, um Effizienzen bei der Umsetzung zu generieren. Aktuell liegen die technischen Voraussetzungen aber noch nicht vor.

Die Spezifikation für das T-Rezept habe sich verzögert, da andere Spezifikationen mit Priorität behandelt wurden. So habe man unter anderem die Nutzung des E-Rezeptes für Pflegeeinrichtungen verbessert, erklärt eine Sprecherin.

E-Rezept: Entscheidung über geldliche Mittel steht noch aus

Um das BtM-Rezept zu starten, müssten außerdem beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte technische Voraussetzungen geschaffen werden. Dafür müssen aber im Haushalt 2026 Gelder bereitstehen. Diese Entscheidung stehe noch aus.

Dass es mit den BtM-Rezepten zum gesetzlichen Stichtag nichts wird, weil die Mittel fehlen, war schon länger bekannt. Für eine gesetzeskonforme Umsetzung hätte man diese schließlich spätestens im aktuellen Haushalt berücksichtigen müssen. Die Vorbereitungen seitens der Gematik sollen hingegen abgeschlossen sein.

Arzneimittel fehlen in der Medikationsliste

Die verzögerte Einführung der elektronischen T- und BtM-Rezepte hat insofern Relevanz, als die dort verordneten Arzneimittel vorerst nicht auf der Medikationsliste auftauchen. Damit werden sie auch nicht in die elektronische Patientenakte übernommen. 

Außerdem würde die ausschließliche Verordnung von Betäubungsmitteln via E-Rezept Fälschern das Leben massiv erschweren.