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Tabakentwöhnung: Welche Arzneimittel zahlt die Krankenkasse?

männliche Hand drückt Zigarette in Aschenbecher aus
Bei schwerer Tabakabhängigkeit zahlt die Krankenkasse bestimmte Arzneimittel zur Entwöhnung. | Bild: kwanchaift / AdobeStock

Grundsätzlich zählen Arzneimittel zur Tabakentwöhnung als Lifestyle-Arzneimittel, und Raucher müssen diese selbst bezahlen. Der Gesetzgeber hat nun eine Lücke geschaffen und Arzneimittel definiert, welche die Krankenkassen erstatten.

Raucherentwöhnung: Nikotin und Vareniclin zahlt die Kasse

Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist eine schwere Tabakabhängigkeit. AUßerdem muss der Rauchende an einem evidenzbasierten Programm zur Rauchentwöhnung teilnehmen. 

Dann übernehmen künftig die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für Arzneimittel mit Nikotin und Vareniclin (Champix®), wobei eine Kombination der Wirkstoffe weiterhin von der Verordnung ausgeschlossen bleibt. Hingegen müssen Raucher Cytisin und Bupropion auch weiterhin selbst bezahlen.

Gut zu wissen: Wann ist man schwer tabakabhängig?

Der G-BA hat definiert, wann eine schwere Tabakabhängigkeit vorliegt und welche Anforderungen Programme zur Rauchentwöhnung erfüllen müssen, um evidenzbasiert zu sein.

Ausgehend von der Diagnose „Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak; Abhängigkeitssyndrom“ muss der Arzt den Schweregrad mithilfe des Fagerströmtests für Zigarettenabhängigkeit (FTZA) beurteilen. 

Der FTZA beruht auf der persönlichen Selbsteinschätzung des Rauchers. Ab einem Punktwert von 6 liegt eine schwere Abhängigkeit vor. 

Zudem ist laut G-BA von einer schweren Tabakabhängigkeit auszugehen, wenn den Versicherten ein Tabakverzicht trotz bestehender Risikokonstellationen wie COPD/Asthma oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen nicht gelingt.

Nur für Nikotin und Vareniclin Nutzen belegt

Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), erklärt: „Aktuell gibt es vier Wirkstoffe, die zur Raucherentwöhnung zugelassen sind. Es können aber nur Arzneimittel Kassenleistung werden, die nachweislich auch bei schwerer Tabakabhängigkeit helfen, denn nur für diese Patientengruppe hat der Gesetzgeber einen neuen Leistungsanspruch eröffnet. 

Dahingehende Studienergebnisse liegen für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Nicotin und Vareniclin vor. Für die Wirkstoffe Bupropion und Cytisin (Asmoken) wurden die erforderlichen Daten nicht vorgelegt, sodass der Nutzen der Arzneimitteltherapie bei schwerer Tabakabhängigkeit nicht beurteilt werden kann.“

Evidenzbasiertes Programm zur Tabakentwöhnung Pflicht

Für evidenzbasierte Programme zur Tabakentwöhnung hat der G-BA im Wesentlichen die Kriterien der bestehenden Präventionsprogramme zugrunde gelegt (§ 20 Absatz 4 Nr. 1 SGB V). 

Auf Basis des aktuellen medizinischen Erkenntnisstandes müsse Hintergrundwissen zum Rauchverhalten und zur Tabakentwöhnung vermittelt werden, erklärt der G-BA. Weitere Anforderungen betreffen die Methodik und Dauer des Programms sowie die Qualifikation der Kursleitung bei Präsenz- und Onlinekursen. 

Für digitale Programme seien Anforderungen definiert, die sowohl den Vorgaben für digitale Angebote zur Prävention als auch dem derzeitigen gesetzlichen Rahmen für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) entsprechen.

Der Beschluss des G-BA tritt nach rechtlicher Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit in Kraft.

Gut zu wissen: Infos zu Angeboten zur Tabakentwöhnung

Im Verzeichnis der Zentralen Prüfstelle Prävention lassen sich Präsenz- und Onlinekurse sowie digitale Programme der gesetzlichen Krankenkassen recherchieren, die die Anforderungen erfüllen. 

DiGA zur Tabakentwöhnung finden sich auf der Seite des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) für die Indikation des Abhängigkeitssyndroms (F17.2).