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Welche Arzneimittel dürfen Zahnärzte verschreiben?

Wird in der Apotheke ein Rezept eines Zahnarztes vorgelegt, muss zunächst genau geprüft werden, ob das Arzneimittel zahnärztlich verordnet werden darf. Grundsätzlich darf ein Zahnarzt nur solche Medikamente verschreiben, die für die Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten nötig sind.
Die Approbation als Zahnarzt berechtigt nämlich nur zur Verschreibung im Bereich der Zahnheilkunde und umfasst normalerweise folgende Arzneimittel:
- Analgetika
- Antibiotika
- Dentalpharmazeutika
- Sedativa
- Rachentherapeutika
Diese Grenze gilt übrigens auch für den Eigenbedarf. Auch für sich darf ein Zahnarzt keine anderen Arzneimittel erwerben.
Wird in der Apotheke festgestellt, dass eine zahnärztliche Verschreibung nicht durch die Approbation gedeckt ist, darf das Arzneimittel nicht abgegeben werden. Denn: Dabei handelt es sich um eine ungültige Verschreibung im Sinne der Arzneimittelverschreibungsverordnung.
Gut zu wissen: Welche Ärzte dürfen die Pille verordnen?
Wie oben bereits ausgeführt, darf ein Zahnarzt keine oralen Kontrazeptiva auf Rezept verordnen, das widerspricht dem Gesetz zur Ausübung der Zahnheilkunde. Dies gilt sowohl für Rezepte der gesetzlichen Krankenkassen als auch für Privatrezepte sowie für den Eigenbedarf.
Bei fachfremden Ärzten, wie z. B. Orthopäden oder Kardiologen, sieht das jedoch anders aus. Diese dürfen Rx-Arzneimittel auch außerhalb ihres Fachbereichs verschreiben. Humanmediziner, egal welcher Fachrichtung, dürfen also die Pille für ihre Patienten verschreiben oder auch zum Eigenbedarf erwerben.
Zahnärzte verordnen Antibiotika häufig prophylaktisch
Bei zahnärztlichen Behandlungen wie auch bei einer professionellen Zahnreinigung besteht die Gefahr, dass Bakterien aus der Mundhöhle in den Blutkreislauf gelangen können. Für gesunde Menschen stellt das kein Problem dar, bei Patienten mit Vorerkrankungen kann dies jedoch anders ausschauen.
Bei gewissen Patientengruppen besteht das Risiko, eine infektiöse Endokarditis (Entzündung der Herzinnenhaut) zu entwickeln. Um das zu verhindern, wird vor bestimmten zahnmedizinischen Eingriffen eine Antibiotikaprophylaxe durchgeführt.
Diese wird unter anderem bei Patienten mit angeborenen Herzfehlern, mit Prothesenklappen oder mit rekonstruierten Herzklappen unter Verwendung von Fremdmaterial sowie für Patienten mit künstlichem Gelenkersatz empfohlen. Bei diesen Personengruppen können nämlich Bakterien, wie z. B. orale Streptokokken, leichter an dem Fremdmaterial anhaften und eine Entzündung im Bereich des Herzens oder des künstlichen Gelenks auslösen.
Eine vorsorgliche Anwendung von Antibiotika kann auch bei Patienten mit geschwächter Immunabwehr, bei Diabetikern oder bei Personen, die im Kiefer-, Gesichts- oder Halsbereich bestrahlt werden, eine Rolle spielen.
Die Wirkstoffe zur Antibiotikaprophylaxe können vom behandelnden Zahnarzt oder auch vom Hausarzt verschrieben werden.
Welche Antibiotika kommen zum Einsatz?
Bei Erwachsenen wird in der Regel zur Antibiotikaprophylaxe 2 g Amoxicillin angewendet. Bei einer bestehenden Penicillin-Unverträglichkeit kann als zweite Wahl 600 mg Clindamycin eingenommen werden. Im Einzelfall können alternativ auch Penicillin G oder orale Cephalosporine zum Einsatz kommen. Bei Kindern wird die Dosis nach dem Körpergewicht angepasst.
Das Antibiotikum wird 30 bis 60 Minuten vor dem zahnärztlichen Eingriff verabreicht, danach ist keine weitere Einnahme erforderlich.
Zahnärzte verordnen Antibiotika teilweise auch zur Therapie
Neben der Antibiotikaprophylaxe werden antibiotische Wirkstoffe auch zur Therapie bakterieller Infektionen eingesetzt. Eine Gabe erfolgt dann meist über einen Zeitraum von einer Woche. Behandelt werden muss beispielsweise ein Abszess im Mundraum oder eine schwere Parodontitis.
Gut zu wissen: Parodontitis und Antibiotika
Unter einer Parodontitis versteht man eine chronische Entzündung des Zahnhalteapparats. Infolgedessen kann es zu einer Zerstörung von Gewebe und Knochen kommen und damit zu Zahnlockerungen. Eine Parodontitis wird durch Bakterien im Zahnbelag ausgelöst und ihr kann durch eine gründliche Mundhygiene vorgebeugt werden.
Bei der Behandlung einer Parodontitis spielt eine optimale häusliche Zahnpflege eine entscheidende Rolle. Die Zähne müssen mit der richtigen Putztechnik geputzt und auch die Zahnzwischenräume gereinigt werden.
Bei schweren Verläufen ist teilweise auch eine systemische Therapie mit Antibiotika nötig. Laut aktueller Leitlinie kommt diese bei Patienten unter 35 Jahren und aggressiver Parodontitis zum Einsatz.
Erste Wahl ist hier eine Kombination von Amoxicillin 500 mg plus Metronidazol 400 mg dreimal täglich für sieben Tage. Bei Patienten unter 56 Jahren gibt es für eine Antibiotikatherapie nur eine Kann-Empfehlung, bei älteren Patienten sollten keine Antibiotika zum Einsatz kommen.
Als Wirkstoffe kommen grundsätzlich die gleichen zum Einsatz wie zur Prophylaxe. Amoxicillin ist dabei erneut Mittel der Wahl. Bei schweren Infektionen kann das Antibiotikum auch mit Clavulansäure kombiniert werden.
Bei Zahnschmerzen: Welche Analgetika sind geeignet?
Zur Linderung von Zahnschmerzen gibt es in der Zahnarztpraxis einen klaren Favoriten: Am meisten kommt der Wirkstoff Ibuprofen zum Einsatz. Das nichtsteroidale Antirheumatikum wirkt analgetisch und im Gegensatz zu Paracetamol auch antiphlogistisch. Auf dem Präparat Tispol® Ibu-DD ist auf der Packung auch ein Zahn abgebildet. Andere Arzneimittel mit Ibuprofen wirken aber genauso gut bei Zahnschmerzen.
In der Selbstmedikation beträgt die Einzeldosis 400 mg Ibuprofen, die bis zu dreimal am Tag eingenommen werden kann. Diese Tageshöchstdosis von 1.200 mg kann ohne ärztlichen Rat für maximal vier Tage angewendet werden. Nach ärztlicher Anweisung können auch 800 mg Ibuprofen als Einzeldosis und damit 2.400 mg am Tag eingenommen werden.
Acetylsalicylsäure (ASS) ist bei Zahnschmerzen nicht empfehlenswert, da die Substanz die Thrombozytenaggregation hemmt und dadurch die Blutgerinnung beeinflusst. Bei zahnmedizinischen Eingriffen ist daher das Risiko für Nachblutungen erhöht.
Gut zu wissen: Niedrig dosierte ASS vor einem zahnmedizinischen Eingriff absetzen?
Nehmen Betroffene täglich 100 mg ASS zur Vorbeugung von Herzinfarkt und Schlaganfall ein, sollte das Arzneimittel vor einer zahnmedizinischen Operation nicht selbstständig abgesetzt werden. Die Entscheidung darüber trifft der behandelnde Zahnarzt.
Diclofenac wird in der Zahnmedizin zwar kaum eingesetzt, ist aber bei Schmerzen im Mund-Kiefer-Gesichtsbereich grundsätzlich geeignet. Haben Betroffene mit diesem Analgetikum gute Erfahrungen gemacht und weisen keine Kontraindikationen auf, können auch Präparate mit Diclofenac empfohlen werden. Tabletten mit 25 mg sind ohne Rezept erhältlich, pro Tag können drei Stück, also 75 mg, eingenommen werden.
In Ausnahmefällen auch Metamizol möglich
Bei älteren Patienten, die an Vorerkrankungen der Niere und des Herz-Kreislauf-Systems leiden, sollten nichtsteroidale Antiphlogistika wie Ibuprofen und Diclofenac nur zurückhaltend eingesetzt werden. Auch bei Betroffenen mit empfindlichem Magen oder Magen- oder Darmgeschwüren in der Vorgeschichte sollte diese Art von Schmerzmittel vermieden werden.
Nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung kann in solchen Fällen auch Metamizol verordnet werden. Die Substanz hat eine Zulassung zur Therapie von starken Schmerzen, wirkt aber wie Paracetamol nicht antiphlogistisch. Quellen:
- https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2018/10/25/zahnschmerztabletten-aber-die-mit-dem-zahn
- https://dentalwelt.spitta.de/zahnmedizin/update-der-wichtigsten-zahnaerztlichen-arzneimittelgruppen/
- https://www.zahn-service-center.com/antibiotika-prophylaxe-vor-zahnarztlichen-behandlungen/#top
- https://www.pharmazeutische-zeitung.de/clindamycin-ist-out-127612/seite/2/?cHash=0b8780050c6e2d858463b1c312ee99e4