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BfR: Vitamin D besser täglich und niedrig dosiert einnehmen

in einer hohlen Hand liegen zahlreiche gelbe Ölkapseln
Bolusdosen Vitamin D können gesundheitliche Probleme hervorrufen. | Bild: Anastasiia / AdobeStock

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist in einer aktuellen Stellungnahme der Frage nachgegangen, ob die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) mit hohen Einzeldosen (Bolusdosen) Vitamin D, auch in Kombination mit Vitamin K2, zu gesundheitlichen Risiken führt.  

Vitamin D als NEM wird im Handel in unterschiedlichen Dosen und Einnahmeempfehlungen angeboten, z. B.:

  • 50 µg (2.000 IE) täglich (z. B. Vigantolvit),
  • 175 µg (7.000 IE) jeden 7. Tag (z. B. Vitamin D Loges 7.000 IE),
  • 250 µg (10.000 IE) Vitamin D3 und 200 µg Vitamin K2 jeden 10. Tag (z. B. Vitamin D3 + K2 von Sunday Natural) oder
  • 500 µg (20.000 IE) Vitamin D3 und 200 µg Vitamin K2 jeden 20. Tag (z. B. Vitabay Vitamin D3 + K2)

Gut zu wissen: Empfohlene Tageshöchstmenge von Vitamin D

Die tolerierbare Tageshöchstmenge („Tolerabel Upper Intake Level“, UL) für die Aufnahme von Vitamin D beträgt für Erwachsene 100 µg pro Tag. Das entspricht 4.000 IE. Diese Menge kann laut BfR täglich ein Leben lang aufgenommen werden, ohne dass gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

BfR: Bolusgaben Vitamin D mit gesundheitlichen Risiken verbunden

In seiner Stellungnahme hält das BfR zunächst fest, dass hohe Bolusdosen Vitamin D die Vitamin-D-Konzentration im Blut so stark erhöhen können, dass es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen könne – insbesondere bei Personen, die bereits sehr gut mit Vitamin D versorgt sind.  

Studien hätten zum Beispiel gezeigt, dass die Einnahme sehr hoher Vitamin-D-Bolusdosen das Risiko von Stürzen und von Knochenbrüchen erhöhen kann, erklärt das BfR. Andere Studien hätten zwar (bei zum Teil niedrigeren Dosierungen) keine gesundheitlichen Nachteile, aber auch keinen gesundheitlichen Nutzen feststellen können.

Vitamin D: Einnahmefehler bei großen Zeitintervallen möglich

Weiterhin gibt das BfR zu bedenken, dass bei NEM, die in bestimmten Zeitintervallen als Bolusdosis eingenommen werden sollen, das Risiko für Einnahmefehler erhöht sein kann. Nehmen Verbraucher die NEM häufiger als vorgesehen ein, steige auch das Risiko für gesundheitliche Beeinträchtigungen.

Empfehlung des BfR: Vitamin D täglich und niedrig dosiert

Wer Vitamin D als Nahrungsergänzungsmittel einnehmen möchte, dem empfiehlt das BfR daher auf Bolusdosen zu verzichten. Stattdessen solle ein Präparat in niedriger Dosis täglich eingenommen werden; konkret nennt das BfR eine tägliche Maximaldosis von 20 µg bzw. 800 IE Vitamin D. 

Bei dieser Dosierung erwartet das Bundesinstitut langfristig – auch unter Berücksichtigung weiterer Vitamin-D-Quellen – keine gesundheitlichen Risiken. Bolusdosen mit Vitamin D und Vitamin K sollten aber nur auf ärztliche Anweisung und unter ärztlicher Kontrolle eingenommen werden, so das BfR.

BfR-Stellungnahme betrifft nur NEM mit Vitamin D

Zum Schluss seiner Stellungnahme weist das Bundesinstitut darauf hin, dass sich die Bewertung nur auf die Einnahme hoher Bolusdosen Vitamin D über Nahrungsergänzungsmittel bezieht.

Arzneimittel mit Vitamin D in unterschiedlichen Dosierungen und mit unterschiedlichen Anwendungsschemata, die bei bestimmten Erkrankungen, zur Vorbeugung von Erkrankungen oder bei Mangelzuständen ärztlich verschrieben werden können, sind nicht Gegenstand dieser Stellungnahme.“ Quelle: - https://www.bfr.bund.de/stellungnahme/einnahme-hoher-einzeldosen-vitamin-d-ueber-nahrungsergaenzungsmittel-im-abstand-von-tagen-oder-wochen-birgt-gesundheitliche-risiken/#c22704 

Zur Erinnerung: Was ist ein Nahrungsergänzungsmittel?

Nach § 1 der deutschen Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NEMV) sind NEM Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu ergänzen.

Tatsächlich ist es so, dass die NEMV in Deutschland bislang nur Vitamine und Mineralstoffe regelt – alle „sonstigen Stoffe wie Aminosäuren, Fettsäuren oder Pflanzenextrakte“ nicht.  

Nach § 2 dürfen NEM gewerbsmäßig auch nur in „Fertigpackungen“ in den Verkehr gebracht werden – was rein von der Packung eine enge Nähe zu Arzneimitteln schafft. Zudem erschwert die Darreichungsform in „dosierter Form“ – seien es Tabletten, Kapseln, Dragees, Portionsbeutel, Flüssigampullen – die klare Abgrenzung zum Arzneimittel. /jr