Impfungen
Wissen Sie, wo Ihr Impfausweis liegt? Viele von Ihren Patienten müssen über diese Frage wahrscheinlich länger nachdenken. Denn wenn nichts Besonderes passiert, sind Impfungen oft kein Thema mehr. Aber auch Erwachsenen wird empfohlen, ihren Impfschutz regelmäßig prüfen zu lassen. Welche Standard-Impfungen die Ständige Impfkommission (STIKO) für welches Alter empfiehlt, vor welchen Krankheiten diese schützen und was Sie sonst noch darüber wissen sollten, erfahren Sie in unserer Serie „Impfungen im Kurzportrait“.
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Masern – eine der wichtigsten Impfungen überhaupt!

Junge mit Masern auf dem Rücken liegt im Bett
Masern-Viren werden durch Tröpfcheninfektionen übertragen. | Bild: Aleksandr / AdobeStock

Immer noch meinen viele Menschen, die Masern seien eine banale Kinderkrankheit. Dabei trifft die Virusinfektion auch Erwachsene und kann mit gefährlichen Komplikationen verbunden sein.  

Schutz vor dem extrem ansteckenden Masern-Virus bietet nur die Impfung, diese wird aber in Industrieländern aufgrund allgemeiner Impfscheu immer häufiger verweigert. Als Folge davon sind die 2013 bereits zu 95 Prozent ausgerotteten Masern weltweit wieder auf dem Vormarsch.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat deshalb im Januar 2019 die Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Dennoch ist seit Ende 2023 vor allem in Europa ein weiterer starker Anstieg der Fallzahlen zu beobachten.

Masern sind hochansteckend

Die Masern sind eine der ansteckendsten Krankheiten überhaupt: Fast jeder Kontakt mit einem Infizierten ist bei fehlendem Immunschutz ansteckend. Besonders tückisch: Die höchste Ansteckungsgefahr besteht bereits, kurz bevor der typische Masern-Ausschlag auftritt.

Masern-Viren werden durch Tröpfcheninfektion übertragen. Nach einer Inkubationszeit von acht bis zehn Tagen kommt es zu einem grippeartigen Vorstadium mit Fieber und Erkältungssymptomen.  

Erste Hinweise auf eine Masern-Erkrankung sind kalkspritzerartige weiße Flecken an der Wangenschleimhaut – die nach dem Kinderarzt Henry Koplik benannten Koplik-Flecken. Erst am dritten bis siebten Tag zeigt sich die Hauptphase der Erkrankung mit hohem Fieber und dem charakteristischen Masern-Ausschlag, der aus zusammenfließenden, bräunlich-rosafarbenen Hautflecken besteht.  

Der Ausschlag beginnt meist hinter den Ohren und im Gesicht und breitet sich über den Körper aus. Nach vier bis sieben Tagen klingt er ab.

Masern verursachen schwere Komplikationen

In unkomplizierten Fällen heilt die Masern-Erkrankung vollständig aus und hinterlässt lebenslange Immunität gegen das Virus. Da sie aber einige Wochen lang das Immunsystem schwächt, haben zusätzliche Erreger leichtes Spiel: Es kann zu Mittelohrentzündung, Bronchitis und Lungenentzündung kommen.  

Besonders gefürchtet ist die postinfektiöse Enzephalitis (Hirnentzündung), die häufig dauerhafte Schäden hinterlässt und mitunter sogar tödlich verläuft.

In sehr seltenen Fällen tritt eine stets tödliche Spätkomplikation auf: die subakute sklerosierende Panenzephalitis, eine Entzündung des gesamten Gehirns.

Masern-Impfung für Kleinkinder und Erwachsene

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die zweimalige Immunisierung als Standardimpfung für Kleinkinder im Alter von 11 und 15 Monaten, spätestens aber bis zum Ende des zweiten Lebensjahres. Vorzugsweise kommt ein Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff (MMR) zum Einsatz.  

Die zweite Impfung ist dabei keine Booster- oder Auffrischimpfung, sondern soll den Schutz für die rund acht Prozent der Bevölkerung schließen, die nicht auf die erste Impfung reagieren. Sie ist damit sowohl für den individuellen als auch für den Gemeinschaftsschutz immens wichtig und sollte unter keinen Umständen ausgelassen werden.

Da zunehmend junge Erwachsene an Masern erkranken, schließen die STIKO-Empfehlungen auch eine einmalige MMR-Impfung für alle nach 1970 Geborenen mit unklarem, fehlendem oder unvollständigem Impfschutz ein.

Erwachsenen ab Jahrgang 1971, die in medizinischen, Pflege- oder Gemeinschaftseinrichtungen sowie in Fach-, Berufs- oder Hochschulen arbeiten, empfiehlt die STIKO eine zweimalige Masern-Impfung.  

Früher Geborene haben mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern durchgemacht und benötigen keine Impfung. Eine individuelle Bewertung durch einen Mediziner wird jedoch empfohlen.  

Impfstoffe gegen Masern

Zurzeit listet das Paul-Ehrlich-Institut unter den in Deutschland zugelassenen Impfstoffen gegen Masern die Kombinationsimpfstoffe MMR VaxPro und Priorix gegen Masern, Mumps und Röteln sowie die Vierfachimpfstoffe Priorix-Tetra und ProQuad mit zusätzlichem Schutz gegen Windpocken. MMR VaxPro und ProQuad sind erst ab zwölf Monaten zugelassen, Priorix-Tetra ab elf, die restlichen ab neun Monaten.  

Da die Masern-Impfung mit abgeschwächten Lebendimpfstoffen erfolgt, tritt manchmal als normale Impfreaktion für wenige Tage eine leichte Temperaturerhöhung auf.  

Selten zeigt sich ein bis zwei Wochen nach der Impfung eine leichte, nichtinfektiöse Impfkrankheit: Diese sogenannten Impf-Masern bringen oft Fieber, leichte Atemwegssymptome und einen schwachen Ausschlag mit sich.

STIKO-Impfempfehlungen gegen Masern

Standardimpfempfehlung:

  • alle Kleinkinder ab 11 Monaten  
  • nach 1970 geborene Erwachsene mit unklarem, fehlendem oder unvollständigem Impfschutz  

Indikationsimpfempfehlung:

  • nach 1970 geborene Erwachsene in exponierten Berufen  
  • Impfung ab 9 Monaten für Kinder, die vor dem 11. Monat eine Kita besuchen  

Masern-Impfschema

  • Es handelt sich um Lebendimpfstoffe, die Kindern zweimal verabreicht werden.
  • Die erste Impfung sollte im Alter zwischen 11 und 14 Monaten, die zweite zwischen 15 und 23 Monaten erfolgen.
  • Zwischen den einzelnen Impfstoffdosen muss ein Mindestabstand von 4 Wochen liegen.
  • Bei Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahre, die nur einfach geimpft sind, sollte die zweite Impfung nachgeholt werden.
  • Nach 1970 geborene Erwachsene mit unzureichendem Impfschutz sollen eine einmalige Masern-Impfung erhalten, Erwachsene in exponierten Berufen eine zweifache Impfung.

Masernschutzgesetz seit 2020

Auf die Rückkehr der Masern – und die sinkende Impfbereitschaft der Bevölkerung – hat die deutsche Bundesregierung 2020 mit dem „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“, kurz Masernschutzgesetz, reagiert.  

Es besagt im Wesentlichen, dass alle nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung (Kita, Schule, Flüchtlingsunterkunft etc.) betreut werden, den Masernschutz nachweisen müssen – ebenso wie Personen, die in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen oder in Gemeinschaftseinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften tätig sind. Quellen:
https://www.impfen-info.de/impfempfehlungen/fuer-kinder-0-12-jahre/masern/
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQs/DE/Impfen/MMR/FAQ_Uebersicht_MSG.html
https://dgk.de/impfen-und-infektionen/krankheiten-von-a-bis-z/masern.html
https://www.msd-gesundheit.de/impfungen/masern/
https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/masern/masern-node.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Masern
 

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