Zuckersüßes Beratungswissen
Traubenzucker, Fruchtzucker, Milchzucker, Birkenzucker – wer regelmäßig einen Blick auf die Zutatenliste von Lebensmitteln wirft, merkt schnell, dass es viele Möglichkeiten gibt, Speisen zu versüßen. Wie sich die verschiedenen Zucker- und Süßstoffarten unterscheiden und welche Vor- und Nachteile sie jeweils haben, erfahren Sie in dieser Serie. 
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Stevia: Wie gesund ist die Süße aus der Natur?

Stevia-Blätter liegen auf Stevia-Zucker
Stevia – kalorienfreie Süße aus der Natur oder pure Chemie? | Bild: Daniele Depascale / AdobeStock

Die Pflanze Stevia rebaudiana, zu Deutsch Süßblatt oder Honigkraut, ist in Südamerika beheimatet. Die in Brasilien und Paraguay lebende Bevölkerung benutzt die getrockneten Stevia-Blätter seit Jahrhunderten zum Süßen von Speisen und Getränken. 

Die Süßkraft der Blätter ist 30- bis 45-mal stärker als die von Haushaltszucker und die als Süßstoff seit 2011 zugelassenen, aus der Stevia-Pflanze isolierten Steviolglycoside süßen sogar 200- bis 400-mal stärker als Saccharose. 

Der Geschmackseindruck wird als bitter-metallisch, lakritzartig beschrieben und ist abhängig von den Herstellungsbedingungen.

Der lange Weg zur Zulassung von Stevia

In den 1970er Jahren „entdeckten“ die Japaner die Stevia-Pflanze und brachten sie als Süßungsmittel auf den japanischen und ostasiatischen Markt, und zwar ohne große gesetzliche Regularien. 

In den 1980er und 1990er Jahren versuchten Händler ihr Verkaufsglück auch auf dem europäischen Markt. Hier stießen sie allerdings auf eine rechtliche Barriere: Jedes in Europa zuvor nicht handelsübliche Produkt, das neu eingeführt und für den menschlichen Verzehr vermarktet wird, muss zunächst seine Unbedenklichkeit unter Beweis stellen. Das gilt auch für Lebensmittelzusatzstoffe. Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung keine Zulassung, ohne Zulassung keine Handelserlaubnis.

So dümpelte damals ein kleines Angebot an Stevia-Blättern auf dem europäischen Markt herum, das nur eine Chance hatte, weil es interessanterweise als Badezusatz vermarktet wurde. Aber für die Hersteller von Lebensmitteln und Getränken war Stevia tabu, weil es (noch) keine legale Zulassung für den europäischen Markt besaß.

Es dauerte ein paar Jahre, bis einige getränkeproduzierende Großkonzerne, die sich aus marktstrategischen Gründen zusammengeschlossen hatten, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die geforderten Studien zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit von aus Stevia-Blättern gewonnenen Steviolglycosiden vorlegen konnten.  

Die EFSA erstellte daraufhin im Jahr 2010 ein Gutachten, das schließlich zur offiziellen Zulassung der Steviolglycoside als neuem Süßstoff führte. Seit Dezember 2011 ist „Stevia“, wie man in abgekürzter Form sagt, rechtmäßig im gesamten Raum der Europäischen Union im Handel.  

Steviolglycoside sind in der Liste der Lebensmittelzusatzstoffe unter der Nummer E 960 geführt.

Tägliche Aufnahmemenge von Stevia

Steviolglycoside haben keine Kalorien, sind zahnfreundlich und haben keine Wirkung auf den Blutzuckerspiegel. Die EFSA bestätigte in ihrem Gutachten die Sicherheit von Steviolglycosiden, hat ihnen aber keinen bedingungslosen Freibrief erteilt: Die Verwendung des Süßungsmittels unterliegt einer Reihe erheblicher Einschränkungen.  

Zum einen ist die festgelegte duldbare tägliche Aufnahmemenge (ADI-Wert) zu beachten. Diese liegt für Steviolglycoside bei 4 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag – was den Einsatz in industriellen Produkten stark begrenzt.  

Gut zu wissen: Was besagt der ADI-Wert genau?

Der ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) gibt die Menge eines Stoffes an, die über die gesamte Lebenszeit täglich verzehrt werden kann, ohne dass dadurch gesundheitliche Gefahren zu erwarten sind.

Darüber hinaus sind Steviolglycoside auch nur für bestimmte (zurzeit 32) Lebensmittelkategorien zugelassen, zum Beispiel für das kalorienreduzierte Süßen von Fruchtnektaren, Joghurts, Kakao- und Schokoladenprodukten, Marmelade, Knabbergebäck, Suppen, Saucen, Müsli, Bier und Fischprodukten.

Für die Verwendung von Steviolglycosiden in den verschiedenen Lebensmittelgruppen wurden ebenfalls Höchstwerte festgelegt. Besonders niedrig angesetzt sind diese für flüssige Zubereitungen wie Erfrischungsgetränke, denn die sind schnell mal weggetrunken, was die Gefahr einer ADI-Wert-Überschreitung in sich birgt.  

In Konfitüren, Speiseeis und Schokoladenprodukten darf etwas mehr Stevia drin sein – am meisten in Kaugummis, denn hier beschränkt sich die aufgenommene Menge bereits durch die relativ kleine Verzehrportion.

Stevia wird meist mit anderen Süßungsmitteln kombiniert

Steviolglycoside werden von der Lebensmittelindustrie meist mit Zucker oder anderen Süßungsmitteln gemischt. Das geschieht vor allem, um dem Endprodukt Form und Masse zu geben und den intensiven, lakritzartigen Stevia-Geschmack zu überdecken.  

In den sogenannten Streu- und Tafelsüßen kann der Anteil der Steviolglycoside sogar unter einem Prozent liegen, der größte Teil der Produkte enthält Zucker, Maltodextrin oder Erythrit. Dennoch bewerben die Hersteller ihre Produkte mit der Bezeichnung „Stevia“.  

Richtig ist, dass eine Kombination aus den genannten Süßungsmitteln dazu beitragen kann, Kalorien zu sparen. Richtig ist aber auch, dass Verbraucher sich von einer derartigen Aufmachung getäuscht fühlen können.

Stevia ist keineswegs „öko“

Ausgangsmaterial ist zwar die Stevia-Pflanze, doch die als Süßstoff verwendeten Steviolglycoside werden durch ein chemisches Verfahren gewonnen. Dabei kommen Aluminiumsalze als Fällungsmittel zum Einsatz, außerdem synthetische Ionenaustauscher und Absorberharze. Zum Auswaschen und Auskristallisieren werden Alkohole verwendet, unter anderem auch Methanol. 

Es versteht sich von selbst, dass Steviolglycoside aufgrund dieses Herstellungsverfahrens niemals als „biozertifiziert“ eingestuft werden können. Deswegen darf Stevia-Süße nicht in Bio-Lebensmittel eingearbeitet werden. Dieses Verbot gilt auch dann, wenn das pflanzliche Ausgangsmaterial aus Öko-Anbau stammt.

Weil es sich bei Steviolglycosiden also um stark verarbeitete Zusatzstoffe handelt, dürfen Stevia-gesüßte Produkte nicht als „natürlich“ beworben werden. Mit Vorliebe bilden die Hersteller jedoch Stevia-Blätter ab, um dem Verbraucher „Natürlichkeit“ zu suggerieren. Dies ist insbesondere den Verbraucherzentralen ein Dorn im Auge. 

Lieber zuckerarme Kost als Stevia

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) sieht den Einsatz von Süßstoffen (und damit auch den von Steviolglycosiden) durchaus als Möglichkeit, Kalorien zu sparen und das Gewicht zu kontrollieren. 

Sowohl die DGE als auch andere Ernährungsexperten weisen jedoch darauf hin, dass am besten eine zuckerarme, nicht übersüßte Kost anzustreben ist, vor allem für Kinder. 

Auch wenn Stevia-Produkte für Diabetiker geeignet sind, kann es für diese Personengruppe gesünder sein, nicht regelmäßig Süßstoffe zu verwenden.

Die Verbraucherzentralen machen zusätzlich auf die Kosten von Stevia-Produkten aufmerksam. Stevia-Streusüßen mit Maltodextrin können vier- bis fünfmal so teuer sein wie die für dieselbe Süßkraft nötige Menge an normalem Haushaltszucker. 

Verschwörungen gegen die Stevia-Pflanze?

Es gibt Gerüchte, Zucker- und andere Süßstoffhersteller sowie die EU-Kommission hätten gegen die Markteinführung von Stevia intrigiert, um einen unliebsamen Konkurrenten fernzuhalten.  

Dafür gibt es keine Belege. Dass die Europäische Union den Verbraucherschutz ernst nimmt und für neue Produkte Studien zur Unbedenklichkeit fordert, kann man nicht kritisieren. Gesundheitsschutz geht vor Marktinteressen.  

Der Drang zur Vermarktung von Stevia war jedoch unübersehbar: Bereits vor der Zulassung durch die EU im Jahr 2011 haben Händler immer wieder versucht, Stevia-Produkte unter Umgehung des Lebensmittelrechts über das Internet in Europa illegal zu überhöhten Preisen zu verkaufen.  

Übrigens, für die Vermarktung von frischen oder getrockneten Stevia-Blättern innerhalb der EU ist die Rechtslage noch immer diffus: In Tees dürfen Stevia-Blätter als Zutat verwendet werden, ebenso in alkoholfreien aromatisierten Getränken auf Basis von Tee wie beispielsweise Eistee.  

Alle anderen möglichen Speiseanwendungen von Stevia-Blättern fallen jedoch unter die Novel-Food-Verordnung. Das bedeutet, dass das Kraut so lange nicht als Lebensmittel verkauft werden darf, bis seine gesundheitliche Unbedenklichkeit nachgewiesen ist. Quellen:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/gesund-ernaehren/stevia-zuckerfreie-suesse-mit-fraglichem-natuerlichem-image-51999
https://www.aok.de/pk/magazin/ernaehrung/lebensmittel/suessstoff-stevia-als-zuckerersatz/
https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/steviolglycoside-suessstoffe-aus-der-stevia-pflanze
https://de.wikipedia.org/wiki/Stevia
 

Auf einen Blick:

  • Aus der Stevia-Pflanze isolierte Steviolglycoside sind als Süßungsmittel „Stevia“ seit Dezember 2011 rechtmäßig im gesamten Raum der Europäischen Union im Handel.
  • Der Einsatz von Stevia ist mengenmäßig begrenzt und und zurzeit für 32 Lebensmittelkategorien zugelassen.
  • Weil die Steviolglycoside durch ein chemisches Verfahren gewonnen werden, dürfen sie nicht in Bio-Lebensmitteln eingesetzt werden.
  • Steviolglycoside haben keine Kalorien, sind zahnfreundlich und haben keine Wirkung auf den Blutzuckerspiegel. Sie können laut DGE dabei helfen, das Gewicht zu kontrollieren. Gesünder (und preiswerter) ist allerdings, die Ernährung auf eine zuckerarme, nicht übersüßte Kost umzustellen.
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