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Gürtelrose-Impfung: Shingrix® wird Kassenleistung

Sofern das Bundesministerium für Gesundheit zustimmt, wird der Gürtelrose-Impfstoff Shingrix® bald Kassenleistung. | Bild: imago / Steinach

Die Impfung gegen Gürtelrose, Herpes Zoster, wird Kassenleistung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschied in seiner Sitzung am 7. März 2019, dass bestimmte Personen sich standardmäßig vor Herpes Zoster schützen sollten und die Krankenkassen die Kosten für die Gürtelrose-Impfung sodann übernehmen. Der G-BA folgt mit diesem Beschluss den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI). Diese hatte sich bereits im Dezember des vergangenen Jahres für den Gürtelroseschutz ausgesprochen.

BMG muss noch zustimmen

Noch ist es allerdings nicht so weit. Bislang liegt lediglich der G-BA-Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie hin zur Erstattung der Herpes-Zoster-Impfung für definierte Personengruppen vor. Nun muss das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) diesen noch absegnen. Beanstandet das BMG die geänderte Schutzimpfungs-Richtlinie nicht, tritt diese mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Unterschiede bei Shingrix® und Zostavax®

Wer sich in Deutschland gegen Gürtelrose impfen lassen möchte, dem stehen prinzipiell zwei Impfstoffe zur Verfügung: Shingrix® und Zostavax®. Beide Vakzine sind indiziert und zugelassen zur Vorbeugung von Herpes Zoster und dadurch verursachter postzosterischer Neuralgie (Nervenschmerzen) für Erwachsene ab 50 Jahren. Jedoch unterscheiden sich die Impfstoffe in einem wesentlichen Punkt – Zostavax® ist ein Lebendimpfstoff, Shingrix® ist ein Totimpfstoff. Der vom pharmazeutischen Hersteller MSD stammende Lebendimpfstoff Zostavax® enthält abgeschwächte (attenuierte) Varicella-Zoster-Viren (Erreger der Windpocken und der Gürtelrose) und ist bereits seit 2006 in der EU zugelassen. Verfügbar in Deutschland ist Zostavax® seit 2013. Hinter Shingrix® steckt das Pharmaunternehmen GlaxoSmithKline (GSK). Erst 2018 erteilte die Europäische Kommission die EU-Zulassung für den Subunit-Totimpfstoff. Er enthält das laut GSK für die Vermehrung des Virus wichtigste Oberflächenantigen, die Schutzwirkung wird durch ein spezielles Adjuvans („Verstärker“ in Impfstoffen) erhöht.

Krankenkasse übernimmt nur Shingrix®

Ein weiterer Unterschied betrifft die Erstattung der beiden Gürtelrose-Impfstoffe. Denn sowohl die Empfehlung der STIKO als auch der G-BA-Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie betreffen ausschließlich den Totimpfstoff – sprich Shingrix®. Den Weg hin zur Standardimpfung – zumindest für bestimmte Personengruppen – hat Zostavax® nicht geschafft. Die Experten der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut erklärten noch 2017 im Epidemiologischen Bulletin 23/2017: „Die STIKO sieht zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon ab, die Impfung mit dem Herpes-zoster-Lebendimpfstoff als Standardimpfung zu empfehlen. Die Entscheidung basiert auf der systematischen Bewertung der vorhandenen Daten zu Wirksamkeit, Schutzdauer und Sicherheit des Impfstoffs und wird durch die Ergebnisse einer mathematischen Modellierung zur Abschätzung der zu erwartenden epidemiologischen Effekte bekräftigt.“

Wer soll sich gegen Gürtelrose impfen lassen?

Nicht für alle Menschen wird – so das BMG zustimmt – die Gürtelrose-Impfung Kassenleistung. Die STIKO und auch der G-BA sehen den Herpes-Zoster-Schutz nur für bestimmte Personen vor, und zwar: alle Personen ab 60 Jahren sowie Personen ab 50 Jahren mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung durch bestimmte Grunderkrankungen. Zu diesen Grunderkrankungen gehören beispielsweise: 

  • angeborene beziehungsweise erworbene Immundefizienz beziehungsweise Immunsuppression 
  • HIV-Infektion 
  • rheumatoide Arthritis 
  • systemischer Lupus erythematodes 
  • chronisch entzündliche Darmerkrankungen (Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa) 
  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) oder Asthma bronchiale 
  • chronische Niereninsuffizienz 
  • Diabetes mellitus 

Die STIKO begründete im Dezember 2018 ihre Entscheidung: „Diese Empfehlung berücksichtigt die gute Wirksamkeit des Impfstoffes, die zu erwartende Schutzdauer nach Impfung sowie das zunehmende Risiko für schwere Krankheitsverläufe des Herpes Zoster und für Postzosterschmerzen bei Personen im Alter von 60 Jahren und älter“. Laut dem Hersteller GSK schützt Shingrix® altersunabhängig, über einen Zeitraum von bisher vier Jahren, mit einer Wirksamkeit von über 90 Prozent bei der Vorbeugung von Gürtelrose.

Siemens Betriebskrankenkasse erstattet Shingrix® bereits

Die Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) griff dem G-BA-Beschluss schon voraus: Sie entschied bereits im Januar, dass sie für die Kosten der Gürtelrose-Impfung für ihre Patienten aufkommen wird. Auch die SBK wird die Shingrix®-Impfung nur für ihre Versicherten ab 60 Jahren und für Versicherte ab 50 Jahren mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung erstatten.