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Was raten Kinderärzte zum Engpass bei Fiebersäften?

Der derzeitige Engpass bei Ibuprofen und Paracetamol für Kinder hält an. Zwar kann zum Teil auf Rezepturen ausgewichen werden, doch sollten Apotheken dies nur bei expliziter Verordnung tun, rät das DAP. | Bild:  Syda Productions /AdobeStock

Lieferengpässe sind in den Apotheken seit Jahren ein Ärgernis: viel unvergütete Mehrarbeit und dazu der Frust der Patienten, weil sie nicht ihre gewohnten Präparate bekommen oder länger darauf warten müssen. Mit dem aktuellen Engpass bei Ibuprofen und Paracetamol in kindgerechten Darreichungsformen gibt es nach Tamoxifen innerhalb kurzer Zeit bereits den zweiten Engpass, der es in die Schlagzeilen der Publikumspresse schafft. 

Ähnlich wie bei Tamoxifen ist es auch hier nicht so einfach, auf andere Wirkstoffe umzusteigen, denn besonders für sehr kleine Kinder fehlen die Alternativen. Das bestätigt auch der Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, Burkhard Rodeck, auf Nachfrage der DAZ. Lediglich Diclofenac habe noch eine Zulassung für Kinder ab einem Jahr und könne bei Schmerzen und Fieber eingesetzt werden. 

Keine Diclofenac-Fertigarzneimittel für Kinder

Allerdings hapert es hier an verfügbaren Fertigarzneimitteln. Laut BfArM-Seite erhalten Kinder im Alter von einem bis fünf Jahren (mindestens 10 kg Körpergewicht), abhängig vom Schweregrad der Erkrankung, eine tägliche Dosis von bis zu 1,5 mg/kg Körpergewicht, verteilt auf drei Einzelgaben in Form von 1,5-prozentigen Tropfen. 

Die einzig verfügbaren Tropfen „Diclofenac-ratiopharm Lösung bei Migräne“ sind deutlich höher dosiert. Für eine kindgerechte Dosierung müssten zwei Tropfen gegeben werden. Für Kinder ab zwei Jahren eignen sich zudem Zäpfchen, die Kinderdosierung mit 12,5 mg ist aber in Deutschland nicht auf dem Markt und müsste beispielsweise aus der Schweiz importiert werden.

Rezepturen, nicht medikamentöse Maßnahmen und Off-Label-Use

Was also tun? Laut Rodeck handelt es sich auch um ein Verteilungsproblem, also könne es sich zunächst lohnen, Apotheken in vertretbarer Entfernung abzuklappern. Ist auch hier nichts zu holen, empfiehlt er seinen ärztlichen Kollegen die Verordnung von Rezepturen mit Paracetamol und Ibuprofen.

Zudem weist Rodeck auf nicht medikamentöse Maßnahmen hin, die übrigens auch ohne Engpass in Erwägung gezogen werden könnten. So hätten sich bei Fieber lauwarme (nicht kalte!) Wadenwickel bewährt. Bei Schmerzen können je nach Ausprägung psychoedukative Maßnahmen helfen. Bei stärkeren Schmerzen bleibe dann der Off-Label-Use. Auf den griffen Kinderärzte dann auch zurück, so der Pädiater.

Drohen Ärzten Regresse?

Bleibt noch die Frage, inwiefern Ärzte Rezepturen verordnen können, ohne Regresse zu riskieren. Die Antwort der Kassenärztlichen Bundesvereinigung darauf, ob es Hinweise an die niedergelassenen Kollegen gibt, wie mit der Situation umzugehen ist, hilft allerdings wenig weiter: 

„Wir haben die Kassenärztlichen Vereinigungen auf Landesebene zum Engpass von paracetamol- und ibuprofenhaltigen Arzneimitteln für Kinder informiert und auch auf die Ausführungen des BfArM dazu hingewiesen. Wir haben gleichzeitig auf die geplante Befragung des BfArM zur Verfügbarkeit entsprechender Kinderarzneimittel auf Großhandelsebene aufmerksam gemacht. Die KVen werden wir über die Ergebnisse der Befragung sowie alle weiteren relevanten Informationen zum Thema unterrichten, sobald uns diese vorliegen. Auch in unserem wöchentlichen Newsletter PraxisNachrichten werden wir über den Engpass berichten.“

Kassenärztliche Bundesvereinigung 

Retaxgefahr: Rezepturen nur bei expliziter Verordnung

Ohne explizite Verordnung einer Rezeptur Säfte selbst herzustellen, davon rät zumindest das DeutscheApothekenPortal ab. Die Retaxexperten empfehlen, das Rezept vom Arzt ändern zu lassen, solange es keine offizielle Stellungnahme dazu gibt. Denn die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung gewährt zwar bei Engpässen aktuell einige Freiheiten, ein Hinweis, dass der Austausch eines FAM durch eine Rezeptur zulässig ist, findet sich aber nicht. Zudem gebe es für Rezepturen andere Verordnungsvorgaben als für Fertigarzneimittel, so das DAP.