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PTAheute-Pinnwand KW 27/2023: E-Rezept startet holprig, kein Gesetz zur Sterbehilfe

Pinnwand für KW 27/2023
Bilder: IMAGO / Michael Gstettenbauer, ITAR-TASS; Andrey Popov, Chinnapong, Jamrooferpix / AdobeStock, Montage: PTAheute

Täglich erreichen uns zahlreiche Meldungen rund um Pharmazie, Gesundheit und Apothekenmarkt. Hier finden Sie eine Übersicht über die News und Pressemeldungen der aktuellen Woche.

Nur noch eine Apotheke für jede zehnte Kommune in NRW

Jede zehnte Kommune in Nordrhein-Westfalen verfügte im vergangenen Jahr nur noch über eine einzige Apotheke. Im Zehnjahresvergleich ist die Zahl der Ein-Apotheken-Kommunen um 52 Prozent angestiegen. Das geht aus einer Studie des Kölner Instituts für Handelsforschung (IFH) für die beiden Apothekerkammern in NRW hervor. Demnach gab es in NRW im vergangenen Jahr 41 Kommunen mit nur einer Apotheke – 2012 waren es 27. Immerhin habe es keine Kommune ganz ohne Apotheke gegeben, berichteten die Forscher. 

Die Bevölkerung erwarte von den Apotheken vielfältige Dienstleistungen, bilanziert die Studie aus einer nach Angaben der Forscher repräsentativen Befragung. Von höchster Relevanz seien demnach neben Rezepten, Rezepturen und Akutversorgung, Beratung, Nacht- und Notdiensten inzwischen auch Liefer- und Botendienste.  

„Insbesondere dort, wo Ärztemangel herrscht, wächst die Bedeutung von Apotheken für die gesundheitliche Grundversorgung“, stellte das IFH fest. Dazu zählten etwa auch Impfangebote oder Gesundheitstests. Die Forscher empfehlen unter anderem, das Image der Apotheken als regionale Grundversorger in den nächsten Jahren gezielt zu stärken. Quelle: dpa / mia  

Telematikinfrastruktur bricht zum E-Rezept-Rollout zusammen

Seit letzten Samstag sollen E-Rezepte auch über die elektronische Gesundheitskarte abgerufen werden können. Doch zum Start fiel die gesamte Telematikinfrastruktur (TI) aus. Zunächst kam es am Sonntag zu Störungen bei einigen VSDM-Diensten, dann streikte die gesamte TI für mehrere Stunden.

Kosten sind bei dem Systemausfall aus Sicht der Gematik allerdings keine entstanden, da „im Nachgang die Systeme wieder erreichbar waren und weitere Dienstleister nicht eingebunden werden mussten“, wie es auf Anfrage der Redaktion am Dienstag hieß. Ganz klar scheint das aber bislang noch nicht zu sein, denn die Gematik schiebt hinterher: „Sollte es dennoch zu Kostenverursachungen gekommen sein, so sind diese durch den Verursacher – hier die Arvato Systems – zu tragen.“

Wie also soll in Zukunft verhindert werden, dass es wieder zu solchen Ausfällen kommt? Laut Gematik wird der Vorfall durch Arvato Systems „analysiert und entsprechende Maßnahmen abgeleitet, um so zukünftige Vorfälle zu vermeiden“.

Auch am vergangenen Montag kam es zu Schwierigkeiten, diese konnten aber nach 45 Minuten behoben werden. Quelle: daz.online / mia 

Krebsvorsorge: Mammographie-Screenings nun auch für Jüngere

Anspruch auf ein Mammographie-Screening im Rahmen der Brustkrebs-Früherkennung haben derzeit nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren. Nun wird diskutiert, ob die Altersgrenze dieser Vorsorgeuntersuchung ausgeweitet werden soll. 

So prüft der Gemeinsame Bundesausschuss aktuell, ob ein Mammographie-Screening alle zwei Jahre für Frauen zwischen 45 und 75 Jahren als Kassenleistung angeboten werden kann. Dafür spricht die Erfolgsquote des Screenings von 25 Prozent, mit der die Sterblichkeit durch die Untersuchung verringert werden kann. 

Allerdings sei die Rate der falsch-positiven Diagnosen mitunter im hohen einstelligen Prozentbereich, merkt Achim Wöckel, Direktor der Frauenklinik und Leiter des Brustzentrums sowie des Genitalkrebszentrums am Universitätsklinikum Würzburg, an. Aber auch er sehe einen klaren Nutzen beim Screening. Quelle: tagesschau.de / mia 

Umfrage: 84 Prozent aller Babys leiden unter Blähungen

Acht von zehn Säuglingen (84 Prozent) leiden in den ersten Lebensmonaten unter Magen-Darm-Beschwerden, das geht aus einer repräsentativen Befragung im Auftrag von Velgastin hervor. Der Umfrage zufolge haben mehr als 64 Prozent der Befragten Hinweise auf Bauchschmerzen bei ihren Säuglingen beobachtet. Daneben zählen auch ein harter Bauch (62 Prozent), akute Ein- und Durchschlafprobleme (46 Prozent) und vermehrtes Aufstoßen (40 Prozent) als häufige Anhaltspunkte für Magen-Darm-Beschwerden bei Babys.  

Bei der Frage, wie die Eltern ihrem Baby geholfen haben, beantwortete rund jeder Zweite (47,1 Prozent) mit dem Gang in die Apotheke. Bei der Auswahl eines geeigneten Produkts lässt sich eine Mehrheit vom behandelnden Kinderarzt (57,8 Prozent), der Hebamme (48,6 Prozent) sowie dem Apothekenpersonal (35,4 Prozent) beraten.  

Bevorzugte Darreichungsformen sind der Umfrage zufolge Tropfen und Zäpfchen. Den meisten Eltern war bei der Auswahl des Produkts auch wichtig, dass dies natürliche Inhaltsstoffe enthält (88 Prozent) und in Deutschland hergestellt wurde (88,5 Prozent). Quelle: PM Velgastin / vs 

Ritalin® LA in neuen Packungsgrößen

Ritalin LA 20 mg
Neue Unikatpackungen für Ritalin® LA | Bild: InfectoPharm

Seit dem 1. Juli 2023 bietet die InfectoPharm Arzneimittel und Consilium GmbH Ritalin® LA in neuen Unikatpackungsgrößen mit 29 bzw. 58 Retardkapseln an. 

Patienten, die das verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnet bekommen, erhalten dadurch sicher das Original – auch ohne Aut-idem-Kreuz, verspricht der Hersteller. 

Die neuen Packungsgrößen Ritalin® LA werden zum Festbetrag angeboten und sind somit wirtschaftlich und ohne Zuzahlung für den Patienten. Die Packungsgrößen mit 28 bzw. 56 Stück bleiben verkehrsfähig. Quelle: InfectoPharm / mia 

Spanische Contergan-Opfer bekommen Hilfe vom Staat

Mehr als 60 Jahre nach dem Contergan-Arzneimittel-Skandal bekommen die noch lebenden spanischen Opfer finanzielle Hilfe vom Staat. Die einmalige Zahlung könne innerhalb der nächsten drei Monate beantragt werden, teilte die Regierung mit.  

Wie viel Geld die Opfer des Beruhigungsmittels des deutschen Pharma-Unternehmens Grünenthal bekommen werden, hängt vom Behinderungsgrad ab. Bei einem Behinderungsgrad von 33 Prozent seien es zum Beispiel 396.000 Euro, ließ das Ministerium für Soziale Rechte wissen. 

Der Interessenverband Avite begrüßte die Entscheidung, beklagte aber, dass nur 130 Betroffene die Zahlung bekommen sollen. Um die Zahl der antragsberechtigten Personen zu ermitteln, hatte das Institut Carlos III in Madrid jüngst 600 Fälle geprüft. Quelle: dpa / mia 

Telemedizin-Kabinen bald auch in deutschen Apotheken?

Wer in Frankreich keinen Arzttermin bekommt, der kann für eine telemedizinische Behandlung auch die nächste Apotheke aufsuchen. In speziellen Kabinen wird dort vor allem in Gegenden mit Ärztemangel eine Konsultation per Video angeboten.

Laut Medienberichten will Tessan, der zweitgrößte französische Anbieter von Telemedizin-Kabinen, ab 2024 solche Kabinen auch in deutschen Apotheken unterbringen.

Die französischen Unternehmen reagieren damit auf ein neues Gesetzesvorhaben in Deutschland. So sieht ein aktueller Referentenentwurf für das Digitalgesetz vor, dass Apotheken künftig assistierte Telemedizin anbieten können. Das in Frankreich erprobte Modell der Kabinen könnte dann eine schnelle und einfache Lösung sein, ein solches Angebot zu schaffen.

Details zu den Telemedizin-Kabinen können Sie bei daz.online nachlesen. 

Gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe im Bundestag gescheitert   

Eine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe in Deutschland ist vorerst gescheitert. Im Bundestag verfehlten zwei dafür vorgelegte Entwürfe mit Bedingungen und Voraussetzungen jeweils eine Mehrheit. 

Hintergrund für die Initiativen war ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020, das ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe im Strafgesetzbuch gekippt hatte – weil es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. „Geschäftsmäßig“ hat dabei nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet „auf Wiederholung angelegt“. Das Urteil stieß eine Tür für organisierte Angebote auf – aber ausdrücklich mit der Möglichkeit zur Regulierung. Diese Möglichkeit nutzte der Bundestag nun nicht.  

Beide Vorstöße sollten Bedingungen und Voraussetzungen zu Fristen und Beratungspflichten festlegen, um eine Suizidhilfe für Volljährige zu regeln. Der Vorschlag der Gruppe Castellucci/Heveling sah dazu eine Neuregelung im Strafgesetzbuch vor: „Wer in der Absicht, die Selbsttötung einer anderen Person zu fördern, dieser hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Geregelt werden sollten aber auch Ausnahmen. 

Der Vorschlag der Gruppe Künast/Helling-Plahr sah eine Regelung ausdrücklich außerhalb des Strafgesetzbuches vor. Kommen sollte ein „Gesetz zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Regelung der Hilfe zur Selbsttötung“. Im Entwurf heißt es: „Jeder, der aus autonom gebildetem, freiem Willen sein Leben eigenhändig beenden möchte, hat das Recht, hierbei Hilfe in Anspruch zu nehmen.“ Ärzte dürften Volljährigen dann Arzneimittel dafür verschreiben. Quelle: dpa / mia 

Hitze machte Pilgern der muslimischen Wallfahrt zu schaffen

Die muslimische Wallfahrt Hadsch mit rund zwei Millionen Pilgern ist nach Angaben der Regierung in Saudi-Arabien zu Ende gegangen. Den Gläubigen machten dieses Jahr die hohen Temperaturen von bis zu 48 Grad zu schaffen. Tausende mussten nach Angaben des Gesundheitsministeriums wegen Hitzeschlägen und Erschöpfung behandelt werden.  

Erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie vor mehr als drei Jahren fand die Wallfahrt wieder ohne Einschränkungen statt. Die Zahl der Pilger lag deutlich über der des Vorjahres. 2022 waren rund eine Million Muslime nach Mekka gekommen, vor der Pandemie rund 2,5 Millionen.  

Die Wallfahrt gehört zu den fünf Grundpflichten des Islams. Jeder fromme Muslim, der gesund ist und es sich leisten kann, sollte einmal im Leben in die für Muslime heilige Stadt Mekka pilgern. Für die Wallfahrt, die mitunter umgerechnet mehrere Tausend Euro kostet, sparen viele Gläubige jahrelang. Sie nehmen dafür zudem weite Anreisen auf sich. Quelle: dpa / mia