Aktuelles

In der Apotheke werden PTA mit den unterschiedlichsten Themen konfrontiert. Lesen Sie hier die tagesaktuellen News aus den Bereichen Pharmazie, Forschung, Ernährung, Gesundheit und vielem mehr. Bleiben Sie informiert, um Ihre Kunden stets kompetent zu beraten.

9 min merken gemerkt Artikel drucken

PTAheute-Pinnwand KW 38/2025: Reformpläne, Jugendschutz und das West-Nil-Fieber

PTAheute-Pinnwand KW 38/2025
Bilder: Schelbert / PTAheute, sir270 / AdobeStock, nataba / AdobeStock, Jamrooferpix / AdobeStock; Montage: PTAheute

Täglich erreichen uns zahlreiche Meldungen rund um Pharmazie, Gesundheit und Apothekenmarkt. Hier finden Sie eine Übersicht über die News und Pressemeldungen der aktuellen Woche:

Neue Reformpläne für die Apotheke: Apothekerschaft bleibt kritisch

Auf dem Deutschen Apothekertag stellte Gesundheitsministerin Nina Warken ihre Reformpläne für die Apotheken vor. In einer Pressemitteilung erklärte ABDA-Präsident Thomas Preis, dass er die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, die Versorgungskompetenzen der Apothekerinnen und Apothekern zu erweitern, begrüße. Seiner Ansicht nach könne die Beratung in der öffentlichen Apotheke bei leichten Erkrankungen helfen und so auch die Ärzteschaft entlasten.

Der ABDA-Präsident stellte allerdings klar, dass er die strikte Trennung zwischen Arzneimittelverordnung und -abgabe nicht aufweichen wolle. Preis wörtlich: „Die Verordnung muss dem Arzt vorbehalten bleiben. Auch die Verschreibungspflicht darf nicht ausgehebelt werden. Wenn Apotheker im Einzelfall auf Antibiotika zurückgreifen müssen, dann muss das Antibiotikum zuvor rechtlich als rezeptfrei eingestuft werden.“ 

Und weiter: „Die neuen Aufgaben der Apotheken sind medizinisch und pharmazeutisch sicher, wenn sie sich aus der elektronischen Patientenakte ableiten lassen und dort dokumentiert werden.“ Quelle: PM ABDA 

Engelhard erweitert Baby-Portfolio

Frau gibt Baby die Flasche, im Vordergrund je eine Packung Allernova und Aminova
Neue Produkte bei Engelhard | Bild: Engelhard

Ab Herbst 2025 übernimmt Engelhard den Vertrieb der beiden Produkte Allernova und Aminova von Novalac. Hierbei handelt es sich um Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke zur diätischen Behandlung von Säuglingen mit Kuhmilcheiweißallergie.

Die Produkte reihen sich in das bereits vorhandene Baby-Portfolio ein, zu dem insbesondere die Marke Velgastin gehört. Weitere Novalac-Produkte sollen folgen. Quelle: PM Engelhard 

Chargenrückruf: Differin 0,1% Gel, 50 g

Aufgrund von aktuellen Analysenergebnissen zur Laufzeitspezifikation eines der enthaltenen Konservierungsmittel (Phenoxyethanol) ruft die Firma Galderma Laboratorium GmbH folgende Chargen von Differin (Adapalen) 0,1% Gel, 50 g (PZN 07271825), zurück:

Ch.-B.: 4051170, 4051189

Eine Gefährdung von Patienten ist nach Ansicht des Herstellers als sehr gering einzustufen, da ein antimikrobieller Effektivitätstest (AET) eine ausreichende antimikrobielle Abdeckung durch das andere enthaltene Konservierungsmittel (Methylparaben) ergeben hat. Daneben wurden keinerlei Produktreklamationen zur mikrobiellen Stabilität der betroffenen Chargen erhalten.

Vorhandene Ware soll zur Gutschrift mittels APG-Formular über den pharmazeutischen Großhandel zurückgesendet werden. Quelle: AMK 

Jugendschutz bei Nikotinbeuteln und E-Zigaretten reicht nicht aus

Nikotinbeutel sind in regelmäßigen Abständen Gesprächsthema. Erst im Februar 2025 berichteten wir über einen zweifelhaften Tiktok-Trend. Insbesondere Jugendliche werden durch zum Beispiel Social Media ermuntert, Nikotinbeutel zu konsumieren. Wie leicht Minderjährige an solche Ware herankommt, zeigt eine aktuelle Untersuchung der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin.

Beim Verkauf von Nikotinbeuteln und E-Zigaretten umgehen Händler gesetzliche Bestimmungen und den Jugendschutz, fasst das Deutsche Ärzteblatt die Ergebnisse zusammen. Und das ist gefährlich, denn gerade bei Jugendlichen bestehe eine starke Suchtgefahr, so das Forscherteam. 

„Nikotin erhöht Puls, Blutdruck und belastet Herz sowie Gefäße – es kann auch zu Mundtrockenheit, Reizungen, Entzündungen und Zahnproblemen kommen“, wird ein Studienautor in den Medien zitiert. Quelle: https://www.aerzteblatt.de/news/jugendschutz-bei-nikotinbeuteln-und-e-zigaretten-offenbar-haufig-unwirksam-eb0e6d55-bedb-48b1-95e1-c8a53f6a2713 

Salus: Neue Teesorte Cistus Spitzwegerich

Packung Salus Cistus Spitzwegerich und 1 Teebeutel
Neue Teesorte bei Salus | Bild: Salus

Mit der neuen Sorte Cistus Spitzwegerich erweitert Salus ab September 2025 seine Kräuterteeserie „Kraft der Natur“. Wie alle Cistus-Tees von Salus enthält auch die neue Mischung polyphenolreichen Cistus – ergänzt um fein-milden Spitzwegerich und Holunderblüten.

Die neue Sorte Cistus Spitzwegerich ergänzt die Cistus-Linie, die neben den Mono-Tees im Filterbeutel oder lose bereits Mischungen wie Cistus Salbei, Cistus Granatapfel, Cistus Thymian und Cistus Minze umfasst. 

Die Zutaten sind in Bio-Qualität, verarbeitet und geprüft wird am Unternehmensstandort in Bruckmühl. Quelle: PM Salus 

Atgam® (▼, equines Anti-T-Lymphozytenglobulin): Gestattung zur Inverkehrbringung in französischer Sprache

Das PEI informiert über die bis zum 30. November 2025 befristete Gestattung gemäß §§ 10 Absatz 1a und 11 Absatz 1c Arzneimittelgesetz (AMG) zum Inverkehrbringen von Atgam® (▼, equines Anti-T-Lymphozytenglobulin (eATG)) 50 mg/ml Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung in französischer Aufmachung.

Atgam® ist zur Behandlung der aplastischen Anämie bei Patienten, für die eine hämatopoetische Stammzelltransplantation (HSZT) nicht infrage kommt, oder für die ein geeigneter HSZ-Spender nicht verfügbar ist, indiziert. Die aplastische Anämie ist eine seltene, lebensbedrohliche Erkrankung. Alternative gleichwertige Arzneimittel stehen nicht zur Verfügung.

Die in französischer Sprache gekennzeichnete Ware steht voraussichtlich ab dem 15. September 2025 auf dem deutschen Markt zur Verfügung. Das Produkt ist pharmazeutisch identisch mit dem in Deutsch gekennzeichneten Produkt und unterscheiden sich lediglich im Packmittel. Der Ware liegt keine deutschsprachige Packungsbeilage bei. Quelle: AMK 

WHO warnt: Cholera-Impfstoff reicht nicht mehr aus

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat für das Jahr 2024 einen deutlichen Anstieg der weltweiten Cholera-Fälle gemeldet. Nach Angaben der Organisation starben mehr als 6.000 Menschen an der bakteriellen Infektionskrankheit – doppelt so viele wie im Vorjahr. Die Zahl der gemeldeten Fälle stieg um fünf Prozent auf mehr als 560.000. 

Gleichzeitig geht die WHO davon aus, dass die tatsächlichen Zahlen noch deutlich höher liegen könnten. In 60 Ländern wurden im vergangenen Jahr Ausbrüche registriert – 15 mehr als im Jahr 2023. Bei zwölf Ausbrüchen kam es jeweils zu über 10.000 Erkrankungen. Besonders betroffen sind Regionen in Afrika, dem Nahen Osten und Asien, auf die rund 98 Prozent aller gemeldeten Fälle entfallen.

Zwar gilt Cholera grundsätzlich als behandelbar, doch anhaltende Krisen verschlechtern vielerorts die Versorgungslage. Ein zentrales Problem: Die zur Verfügung stehenden Impfstoffmengen reichen nicht aus, um alle betroffenen Länder zu versorgen. Zwar wurde im Jahr 2024 eine zusätzliche Impfstofflizenz erteilt, dennoch bleibt das globale Angebot deutlich hinter dem Bedarf zurück.

Um möglichst viele Menschen zu schützen, hatte die WHO bereits vor einiger Zeit entschieden, die empfohlene Impfserie vorübergehend von zwei auf eine Dosis zu reduzieren. Eine langfristige Lösung ist bislang nicht in Sicht. Quelle: dpa / daz.online 

Sieben Tote durch West-Nil-Fieber in Griechenland

In Griechenland sind in diesem Jahr sieben Menschen am West-Nil-Virus gestorben. Das geht aus dem wöchentlichen Bericht der Gesundheitsbehörde EODY hervor. Alle Verstorbenen waren über 65 Jahre alt. Bis zum 17. September wurden 68 Fälle einer Infektion des zentralen Nervensystems durch das Virus bestätigt. Sechs Erkrankte mussten in Kliniken behandelt werden, drei davon auf Intensivstationen, wie die Behörde weiter mitteilte.

Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen. Viele Infizierte entwickeln den Angaben zufolge keine Beschwerden oder lediglich leichte Symptome wie Kopf- und Gliederschmerzen. Schwere Krankheitsverläufe mit hohem Fieber treten vor allem bei älteren Menschen oder bei Personen mit Vorerkrankungen auf.

Die meisten aktuellen Infektionen wurden nach Angaben der Behörde in den ländlichen Regionen rund um die Hauptstadt Athen sowie in Mittelgriechenland registriert. Übertragen wird das Virus durch bestimmte Stechmückenarten. Mediziner raten dazu, Mückenschutzmittel aufzutragen und möglichst Moskitonetze über den Betten zu verwenden. Quelle: dpa  

Informationsschreiben zu Visudyne (Verteporfin): Lieferengpass bis voraussichtlich Ende des Jahres 2026

Die Firma Cheplapharm Arzneimittel GmbH informiert zur eingeschränkten Lieferfähigkeit von Visudyne (Verteporfin) 15 mg, Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung, bis voraussichtlich Ende des Jahres 2026.

Visudyne wird angewandt bei der Behandlung von Erwachsenen mit exudativer (feuchter) altersbezogener Makuladegeneration (AMD) mit vorwiegend klassischen subfovealen chorioidalen Neovaskularisationen (CNV), sowie bei Erwachsenen mit subfovealer CNV infolge pathologischer Myopie.

Seit Mai 2020 besteht aufgrund reduzierter Herstellungskapazitäten ein Lieferengpass für Visudyne. Obwohl die Lieferfähigkeit des Ophthalmikums vorübergehend teilweise wiederhergestellt wurde, reicht sie nach wie vor nicht aus, um die Nachfrage vollständig zu bedienen. Daher wird eine reduzierte und kontrollierte Lieferung auf absehbare Zeit fortgesetzt, was bis Ende 2026 zu anhaltenden Lieferengpässen führen wird. Quelle: AMK 

Mehrere Apotheker wegen Handels mit COVID-Arznei angeklagt

Wegen des Verdachts des unerlaubten Handels mit dem Corona-Medikament Paxlovid sind acht Menschen angeklagt worden. Zwei der Angeschuldigten sitzen in Untersuchungshaft, wie die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg mitteilte.

Bei den Angeschuldigten handelt es sich um Apotheker aus München, Nürnberg, Regensburg und Forchheim sowie Mitarbeiter in Apotheken und einen Zwischenhändler. Sie sollen 2022 und 2023 das Medikament Paxlovid bestellt haben, um es anschließend „außerhalb des vorgegebenen Verteilungsmechanismus“ auf dem Schwarzmarkt zu verkaufen. Dadurch soll ein Schaden von insgesamt rund drei Millionen Euro entstanden sein. Bis zu einer Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Quelle: dpa 

Stada fordert Versandverbot auch für Cannabisextrakte

Stada begrüßt den Vorstoß der Bundesregierung, die Regeln zur Abgabe von Medizinalcannabisblüten zu verschärfen. Ganz ohne jeglichen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt in der Praxis oder beim Hausbesuch soll es künftig nicht mehr möglich sein, sich Blüten verordnen zu lassen. Und auch der Versandhandel mit Medizinalcannabisblüten soll verboten werden.

Stada fordert die strengeren Vorgaben aber auch für Cannabisextrakte. Anders sieht man das im Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen, aus dem Stada nun ausgetreten ist.

Stada erläutert weiter in einer Pressemitteilung, dass die Dosierung von THC und CBD in medizinischem Cannabis – gleich, ob Blüte oder Extrakt –individuell auf jeden Patienten abgestimmt werden müsse. Besonders die Einstellungsphase erfordere eine engmaschige ärztliche Begleitung. Zu bedenken seien nicht nur die möglichen gesundheitlichen Folgen der psychoaktiven Substanz THC wie z. B. Wahrnehmungsstörungen, depressive Verstimmungen oder Psychosen. Viele Patienten nähmen auch weitere Arzneimittel ein, etwa Opioide oder Antikonvulsiva. In Kombination können diese Mittel die Cannabis-Wirkung verstärken und das Risiko einer Überdosierung erhöhen. Für Patienten seien diese Effekte allein kaum abzuschätzen.

Nicht zuletzt will Stada ausdrücklich die Apotheken vor Ort stärken. Die persönliche Beratung in der Apotheke sei ein zusätzlicher, zentraler Baustein für die sichere Anwendung von medizinischem Cannabis. Der Onlineversand konzentriere sich auf wenige Anbieter, während kleinere, lokale Apotheken außen vor blieben. Auch deshalb unterstützt Stada das geplante Versandverbot. Eine Ausnahme – für Blüten wie für Extrakte – sollte nur für Botendienste der Apotheke vor Ort gelten. Quelle: daz.online