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In der Apotheke werden PTA mit den unterschiedlichsten Themen konfrontiert. Lesen Sie hier die tagesaktuellen News aus den Bereichen Pharmazie, Forschung, Ernährung, Gesundheit und vielem mehr. Bleiben Sie informiert, um Ihre Kunden stets kompetent zu beraten.

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PTAheute-Pinnwand KW 06/2026: Neue Kampagne, Versor­gungsmangel & Lachgas-Verbot

PTAheute-Pinnwand KW 06/2026
Bilder: lunaundmo / AdobeStock, ABDA / AdobeStock, ink drop / AdobeStock, Jamrooferpix / AdobeStock; Montage: PTAheute

Täglich erreichen uns zahlreiche Meldungen rund um Pharmazie, Gesundheit und Apothekenmarkt. Hier finden Sie eine Übersicht über die News und Pressemeldungen der aktuellen Woche:

Versorgungsmangel bei Benzylpenicillin-Benzathin

Angesichts drohender erheblicher Lieferprobleme bei einzelnen Antibiotika hat das Bundesministerium für Gesundheit Sonderregelungen zur Sicherstellung der Versorgung in Kraft gesetzt. Wie aus Informationen des Deutschen Ärzteblattes hervorgeht, wurde für injizierbare Arzneimittel mit dem Wirkstoff Benzylpenicillin-Benzathin offiziell ein Versorgungsmangel festgestellt. Dadurch sind zeitlich begrenzte Abweichungen von geltenden Vorgaben möglich, um den Einsatz von Importpräparaten zu erleichtern.

Betroffen sind Antibiotika, die unter anderem zur langfristigen Behandlung von Streptokokkeninfektionen eingesetzt werden, etwa zur Vorbeugung rheumatischer Herzerkrankungen. Zudem gilt eine einmalige Injektion als Standardtherapie bei Syphilis. Zwar stehen grundsätzlich alternative Behandlungsoptionen zur Verfügung, diese gelten jedoch häufig als weniger wirksam. Insbesondere bei Patienten mit hohem Rückfallrisiko oder zur Prophylaxe sind die betroffenen Depotpenicilline daher von zentraler Bedeutung.

Nach Angaben des Ministeriums ist davon auszugehen, dass die noch vorhandenen Vorräte in absehbarer Zeit vollständig aufgebraucht sein werden. Mit der Feststellung des Versorgungsmangels können nun auch ausländische Präparate ohne deutsche Kennzeichnung eingesetzt werden, um die Versorgung nach Abverkauf der Restbestände aufrechtzuerhalten.

Bereits seit dem vergangenen Sommer lagen dem Bundesgesundheitsministerium Hinweise auf einen erwarteten Rückgang der Verfügbarkeit des einzigen in Deutschland zugelassenen Präparats ab dem ersten Quartal 2026 vor. Ursache sind Verzögerungen bei geplanten Produktionsumstellungen. Der Zulassungsinhaber hatte deshalb vorsorglich einen Überbrückungsbestand angelegt, der voraussichtlich bis Anfang 2026 reichen soll, wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet. Quelle: https://www.aerzteblatt.de/news/ministerium-zeigt-versorgungsmangel-bei-benzylpenicillin-benzathin-an-baaff9b8-fa7a-4224-b520-24a59833eb77?utm_medium=email&utm_source=CR&utm_campaign=NL-DAE_Montags-Bulletin&utm_content=Mailing_20260202 

Chargenrückruf: ZELDOX® 20 mg, 40 mg, 60 mg und 80 mg Hartkapseln, 100 Stück

Die Firma Viatris Pharma GmbH ruft ihr Arzneimittel ZELDOX® (Ziprasidon) 20 mg, 40 mg, 60 mg und 80 mg Hartkapseln, je 100 Stück (PZN 02583023, 02583069, 02583098 und 02583129) mit den Ch.-B.: GY4704, GY4755, HA5212, HC3919, HM0820, HW1299, LD6832, LD6834, LH1477, zurück.

Der Rückruf erfolgt aufgrund einer nachträglich festgestellten Abweichung des eingesetzten Wirkstoffs.

Apotheken werden gebeten, ihre Lagerbestände zu überprüfen und alle Packungen über den pharmazeutischen Großhandel mithilfe des APG-Formulars zur Gutschrift zurückzugeben. Quelle: AMK 

Portfolioerweiterung: Hansaplast Flüssig-Pflaster Konzentrat

Blau-weiße Verpackung der Firma Hansaplast mit einer Abbildung des neuen Produktes Hansaplast Flüssig-Pflaster Konzentrat
Produktneuheit bei Beiersdorf | Bild: PM Hansaplast c/o we love pr GmbH 

Seit Januar 2026 ist das Hansaplast Flüssig-Pflaster Konzentrat in Apotheken erhältlich. Die 10-ml-Füllmenge (PZN 19840211) ermöglicht, laut Herstellerangaben, eine Anwendung auf kleinen, oberflächlichen Wunden und Hautrissen. 

Nach dem Auftragen bildet das Pflaster einen transparenten, wasserfesten Schutzfilm, der die Wunde schützt und gleichzeitig volle Bewegungsfreiheit lässt. Quelle: PM Hansaplast c/o we love pr GmbH 

#GoRedDay 2026: ABDA zeigt Unterstützung

Die ABDA ruft zur Teilnahme am #GoRed Day 2026 auf, der vom Businessnetzwerk führender Managerinnen der Gesundheitsbranche, Healthcare Frauen e.V. (HCF), gemeinsam mit der Herz-Hirn-Allianz sowie weiteren Partnern initiiert wird. Ziel der Initiative ist es, Frauen über Risikofaktoren und geschlechtsspezifische Symptome von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu informieren.

Am 6. Februar 2026, dem Aktionstag, können sich Menschen bundesweit beteiligen, indem sie ein rotes Kleidungsstück oder Accessoire tragen und ein Selfie davon in den sozialen Netzwerken unter den Hashtags #frauenherzenschlagenanders, #HerzHirnAllianz und/oder #GoRed veröffentlichen. Weitere Informationen sowie ein Social-Media-Kit stehen auf der Website www.gored.info zum Download bereit. Die ABDA stellt den Apothekenteams zudem zusätzliche Materialien zur Unterstützung der Initiative zur Verfügung.

Gudrun Kreutner-Reisinger vom Beirat des HFC betonte in einer Pressekonferenz am 20. Januar 2026, dass die Apotheken ein wichtiger Partner für die Aufklärungsarbeit seien. Prof. Dr. Christina Magnussen, stellvertretende Direktorin der Klinik für Kardiologie am UKE Hamburg, hob hervor, dass Apotheken insbesondere bei Blutdruckscreenings eine wertvolle Unterstützung leisten könnten. Quelle: ABDA 

Chargenrückruf: Optipyrin® 1000 mg/60 mg Zäpfchen 50 Stück

Die Firma Dr. Pfleger Arzneimittel GmbH ruft alle noch im Markt befindlichen Packungen Optipyrin® (Paracetamol, Codeinphosphat) 1000 mg/60 mg Zäpfchen, 50 Stück (PZN 00079326), zurück. Jede Charge ist betroffen.

Der Rückruf erfolgt gemäß dem Feststellungsbescheid des BfArM vom 21. Januar 2026 (PSUSA/00000851/202503), da das genannte Arzneimittel nicht mehr verkehrsfähig ist. Hintergrund ist die erforderliche Änderung der Fach- und Gebrauchsinformation in Bezug auf arzneimittelbezogene Risiken. Ohne diese Anpassungen kann das Arzneimittel nicht mehr als sicher eingestuft werden.

Das Arzneimittel wurde bereits im Juli 2024 als „AV“ gemeldet. Seitens der Dr. Pfleger Arzneimittel GmbH wurde auf die Zulassung verzichtet.

Apotheken werden gebeten, ihre Warenbestände zu überprüfen und noch vorhandene Packungen zur Gutschrift an die folgende Adresse zurückzusenden, die Erstattung der Portokosten erfolgt Quelle: AMK :

Dr. Pfleger Arzneimittel GmbH
Retourenabteilung
Dr.-Robert-Pfleger-Straße 12
96052 Bamberg

Umbenennung von Lioran® classic für Nacht und Tag – neue PZN ab Februar 2026

Das gelb-blaue Arzneimittel mit der Aufschrift Lioran classic ist abgebildet, links auf der Schachtel ist eine Passionsblume aufgedruckt
Neue Bezeichnung des Lioran® classics für Nacht und Tag. |  PM Cesra Arzneimittel GmbH & Co. KG

Ab Februar 2026 wird die Bezeichnung des Arzneimittels Lioran® classic für Nacht und Tag in Lioran® classic geändert. Die Zusammensetzung des Produkts bleibt unverändert

Im Zuge der Umbenennung wurden neue Pharmazentralnummern vergeben. Für Neubestellungen ab Februar 2026 ist daher die neue PZN zu verwenden.

Die bisherige Ware Lioran® classic für Nacht und Tag bleibt weiterhin verkehrsfähig und kann regulär abverkauft werden. Ein Austausch oder Rückruf der vorhandenen Lagerbestände ist nicht erforderlich. Quelle: PM Cesra Arzneimittel GmbH & Co. KG 

Altprodukte:

  • Lioran® classic für Nacht und Tag, 20 Hartkapseln (PZN: 18453245)
  • Lioran® classic für Nacht und Tag, 80 Hartkapseln (PZN: 18435738)

Neuprodukte ab Februar 2026 bestellbar: 

  • Lioran® classic, 20 Hartkapseln (PZN: 20053814)
  • Lioran® classic, 80 Hartkapseln (PZN: 20053820) 

Bundesweites Lachgas-Verbot tritt in Kraft

Ab dem 12. April tritt ein bundesweites Verbot von Lachgas in Kraft. Maßgeblich dafür ist die Veröffentlichung der entsprechenden Regelung im Bundesgesetzblatt. Ziel der Maßnahme ist es, den zunehmenden Missbrauch von Lachgas als Partydroge insbesondere unter Kindern und Jugendlichen einzudämmen.

Künftig ist Minderjährigen sowohl der Erwerb als auch der Besitz von Lachgas untersagt, wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet. Darüber hinaus werden der Online-Verkauf sowie der Verkauf über Automaten generell verboten. Zusätzlich schränkt das Gesetz die Verfügbarkeit bestimmter Chemikalien ein, die als sogenannte K.-o.-Tropfen missbraucht werden können. Das Gesetz, initiiert von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), hatte bereits im Dezember die Zustimmung des Bundesrates erhalten. Vorgesehen ist jedoch eine Übergangsfrist von drei Monaten zwischen Verkündung und Inkrafttreten, um dem Handel und den Automatenbetreibern Zeit für notwendige Anpassungen zu geben.

Hintergrund der Neuregelung sind die erheblichen gesundheitlichen Risiken, die mit dem Konsum von Lachgas verbunden sind – insbesondere für Minderjährige. Wie Warken betonte, können die Folgen von Bewusstlosigkeit bis hin zu dauerhaften Schädigungen des Nervensystems reichen. Häufig wird das Gas, chemisch als Distickstoffmonoxid (N₂O) bezeichnet, zur Erzielung eines Rausches über Luftballons eingeatmet. Strengere Vorgaben gelten zudem für die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO), die als K.-o.-Tropfen bekannt sind und unbemerkt Getränken beigemischt werden können. Quelle: https://www.aerzteblatt.de/news/lachgas-verbot-gilt-ab-12-april-6f11f6cf-1ca3-4340-b558-78ffc80011ab 

Informationsbrief zu Kisqali® (Ribociclib) 200 mg Filmtabletten: Änderung der Lagerungsbedingungen und Haltbarkeit

Die Novartis Pharma GmbH informiert in Abstimmung mit dem BfArM per Informationsschreiben über eine Änderung der Lagerungs- und Handhabungsbedingungen von Kisqali® (Ribociclib) 200 mg Filmtabletten. Eine Kühlung des Arzneimittels ist künftig nicht mehr erforderlich.

Im Zuge einer Zulassungserweiterung wurden die Zulassungsunterlagen aktualisiert. In diesem Zusammenhang entfallen die bisherigen besonderen Temperaturanforderungen für die Lagerung. Darauf wies auch die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) hin (Pharm. Ztg. 2025 Nr. 8, Seite 98). Kisqali® kann nun bis zum auf der Verpackung angegebenen Verfallsdatum bei Raumtemperatur aufbewahrt werden. Die Gesamthaltbarkeit beträgt zwei Jahre. Das Arzneimittel ist weiterhin in der Originalverpackung zu lagern, um es vor Feuchtigkeit zu schützen.

Die Fachinformation, die Packungsbeilage sowie die Faltschachtel wurden entsprechend den neuen Lagerungsbedingungen und der aktualisierten Haltbarkeit angepasst. Diese Änderungen sind ebenfalls im Informationsbrief dargestellt.

Nach Angaben des Unternehmens können vorübergehend Packungen mit unterschiedlichen Lagerungshinweisen im Umlauf sein. Die AMK bittet Apotheken daher, Patienten entsprechend über die jeweils geltenden Lagerungsbedingungen zu informieren. Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit Ribociclib-haltigen Arzneimitteln sollen über die Website der AMK gemeldet werden. Quelle: AMK 

Olympische Winterspiele 2026: Bionorica unterstützt als offizieller Lieferant

Grafische Darstellung einer lila gekleideten Ski-Springerin mit Berg- und Schneelandschaft im Hintergrund. Die Überschrift lautet: Offizieller Lieferant des Team Deutschland Mailand - Cortina 2026. Im Vordergrund sind vier Produkte der Firma Bionorica abgebildet
Bionorica ist offizieller Lieferant des Team Deutschland bei den Olympischen Winterspielen. | Bild: PM Bionorica SE

Vom 6. bis 22. Februar 2026 finden die Olympischen Winterspiele in Mailand und Cortina d’Ampezzo, Italien, statt. Die Athleten sind dabei hohen körperlichen Belastungen ausgesetzt, die sich aus intensiven Trainingseinheiten und klimatischen Veränderungen ergeben.

Das Team Deutschland wird während der Spiele von einem medizinischen Team betreut, das unter anderem auf pflanzliche Arzneimittel von Bionorica zurückgreift. Seit rund zehn Jahren kommen diese Präparate bei internationalen Großereignissen wie den Olympischen Spielen in Rio, PyeongChang, Tokio, Peking und Paris zum Einsatz. Auch bei den Winterspielen 2026 unterstützen sie die ärztliche Versorgung der Athleten. Quelle: PM Bionorica SE 

ABDA führt neue Kampagne ein

„Uns gibt es nicht zum Nulltarif“ lautet der Titel einer neuen Kampagne der ABDA, die am 29. Januar gestartet ist. Ziel der Aktion ist es, darauf aufmerksam zu machen, dass die Leistungen der Apotheken nicht kostenlos zu haben sind.

ABDA-Präsident Thomas Preis hatte die Kampagne bereits in der vergangenen Woche im Rahmen einer Pressekonferenz angekündigt. Hintergrund ist die seit fast 13 Jahren andauernde Honorarstagnation sowie die zunehmende Zahl an Apothekenschließungen. Aus Sicht der Standesvertretung geraten viele Apotheken dadurch wirtschaftlich immer stärker unter Druck.

Mit der Kampagne rückt die ABDA insbesondere das für die Existenz der Apotheken zentrale Honorarthema in den Fokus. Gleichzeitig soll die Bedeutung der Apotheken für eine wohnortnahe und verlässliche Arzneimittelversorgung der Bevölkerung hervorgehoben werden. Apotheken seien kein bloßer Kostenfaktor, sondern ein stabilisierender Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge, betont das Kampagnen-Team in einem Newsletter.

Die Motive der Kampagne sollen verdeutlichen, dass hochwertige Leistungen und Versorgungssicherheit nicht ohne angemessene Finanzierung möglich sind. Nach Ansicht der ABDA braucht es endlich ein klares finanzielles Signal der Politik zur Anerkennung der Leistungen der Apotheken.

Apotheken können die Kampagnenmaterialien in verschiedenen Formaten nutzen, darunter Plakate, Infoscreens, Kassenbildschirmgrafiken sowie Social-Media-Kacheln. Das zentrale Plakatmotiv zeigt eine rote, durchgestrichene Null mit dem Slogan „Uns gibt’s nicht zum Nulltarif“ und dem Zusatz „Sparpolitik gefährdet Ihre Gesundheit“. Die entsprechenden Kampagnenmotive stehen Apotheken zum Download zur Verfügung. Ergänzend stellt die ABDA einen Kampagnenleitfaden sowie einen Handzettel bereit, der ausgedruckt und an Patienten weitergegeben werden kann. Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2026/02/02/abda-startet-neue-kampagne