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G-BA-Beschluss ab 1. April 2023: Ab April: Für Ältere nur noch Efluelda?

Arzt impft Senioren
Efluelda ist immer noch die Standardimpfung gegen Influenza bei ab 60-Jährigen. | Bild: Drazen / AdobeStock

Bereits im März 2022 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vorsorglich einen Beschluss zur Grippeimpfung bei älteren Menschen gefasst. Dieser tritt nun, gut ein Jahr später, zum 1. April 2023 in Kraft. Was regelt er?

Es geht um alternative Grippeimpfstoffe zur Hochdosisvakzine Efluelda® (Sanofi Pasteur) bei älteren Menschen ab 60 Jahren. Die Frage, welchen Grippeimpfstoff ältere Menschen ab 60 Jahren geimpft bekommen dürfen, hatte in den letzten beiden Grippesaisons immer wieder für Verunsicherung gesorgt. Der Grund: Seit 2020 rät die Ständige Impfkommission (STIKO) zum Hochdosisgrippeimpfstoff für ab 60-Jährige.  

Dieser ist seit Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) zum 1. April 2021 Standardimpfung für ältere Menschen und fällt damit in den Leistungskatalog der Krankenkassen – allerdings auch nur die Hochdosisgrippeimpfung, da die Schutzimpfungs-Richtlinie keine Alternativen vorsieht.

BMG erlaubte andere Impfstoffe neben Efluelda

Gerade während der Corona-Pandemie wollte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) jedoch verhindern, dass am Schluss eine große Risikogruppe für schwere Influenzaverläufe – ältere Menschen – leer ausgeht, sollte aufgrund von Lieferengpässen nicht genügend Efluelda zur Verfügung stehen oder die produzierten Impfdosen bei großer Impfmotivation der Bevölkerung nicht ausreichen. 

Eine am 8. März 2021 in Kraft getretene BMG-Verordnung erlaubte sodann gleichrangig standarddosierte Grippeimpfstoffe für ältere Menschen:

„Versicherte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, haben im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen Influenza mit einem inaktivierten, quadrivalenten Influenza-Impfstoff mit aktueller von der Weltgesundheitsorganisation empfohlener Antigenkombination. Der Anspruch auf einen Influenza-Hochdosis-Impfstoff nach § 20i Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberührt; eine Verordnung des Influenza-Hochdosis-Impfstoffs gilt als wirtschaftlich.“

§ 1 Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern

Die Verordnung sollte ursprünglich zum 31. März 2022 auslaufen, allerdings entschied das BMG damals, sie um ein weiteres Jahr – bis zum 31. März 2023 – zu verlängern.

Nun soll Schluss sein mit den Sonderregeln bei der Grippeimpfstoffversorgung von Älteren. Nahtlos mit dem Auslaufen der seitens des BMG geschaffenen Sonderregeln zu Grippeimpfstoffen für Ältere gilt ab dem 1. April 2023 der G-BA-Beschluss zu Alternativen bei Lieferengpässen des Hochdosis-Influenza-Impfstoffes nach Anlage 3 der Schutzimpfungs-Richtlinie: Gesetzlich Krankenversicherte haben sodann wieder vollumfänglich gemäß der SI-RL Anspruch auf Schutzimpfungen gegen Influenza.  

Was tun bei Engpässen bezüglich Efluelda?

Das bedeutet: „Kommt es bei den seit der Grippesaison 2021/22 empfohlenen Hochdosis-Impfstoffen zu Lieferengpässen, greifen die entsprechenden Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts“, erklärt der G-BA. 

Die Schutzimpfungs-Richtlinie sieht für diesen Fall folgende Alternativen vor: „Inaktivierte, quadrivalente Influenza-Impfstoffe (Zellkultur-basierte, Splitvirus-, Subunit-, rekombinante und adjuvantierte Impfstoffe)“. Damit trägt die SI-RL der Empfehlung der STIKO Rechnung, die einen Vorteil für die Hochdosis-Grippeimpfung bei ab 60-Jährigen sieht, stellt aber gleichzeitig sicher, dass auch andere Grippeimpfstoffe zum Einsatz kommen dürfen und kein älterer Mensch ungeimpft bleiben muss.