Rezeptur
Praxiswissen
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Frage aus der Rezeptur: Herstellung von niedrig dosierten Captopril-Kapseln

Kapselhülsen in Kapselfüllgerät
Ein geringer Überschuss an Pulver darf bei der Kapselherstellung keinesfalls verworfen werden. Vielmehr ist er gleichmäßig auf die Unterteile zu verteilen. | Bild: Alex Schelbert / PTAheute

Aus einer Apotheke erreichte uns folgende Anfrage:

Wir sollen in unserer Apotheke folgende Verschreibung beliefern:

Captopril-Kapseln 2,5 mg 30 Stück
 
Können Sie uns sagen was bei der Herstellung von Kapseln mit so einem niedrigen Wirkstoffgehalt besonders zu beachten ist?

Die Arzneiform Kapseln gehört zu den einzeldosierten Zubereitungen zum Einnehmen, sie bestehen aus einer Kapselhülle und dem Füllmaterial als Kapselinhalt. In letzter Zeit hat die rezepturmäßige Herstellung von Hartgelatinekapseln wieder vermehrt Bedeutung in der Apothekenpraxis erlangt. Häufig gibt es wie beispielsweise bei obiger Verordnung kein relevantes Fertigarzneimittel in der gewünschten Dosierung, dieser Umstand spielt natürlich vor allem bei der Behandlung von Kindern eine Rolle. 

Kapselhüllen mit Prüfzertifikat

Hartkapselhüllen werden in unterschiedlicher Größe und Farbe angeboten. Da die Kapselhülle normalerweise mit dem Inhalt zusammen vom Patienten eingenommen wird, handelt es sich dabei nicht um ein Packmittel, sondern um einen Bestandteil des hergestellten Arzneimittels. Deshalb sollen sogenannte Leerkapseln als Ausgangsstoffe mit einem chargenbezogenen Prüfzertifikat erworben werden. 

Bei der rezepturmäßigen Herstellung von Kapseln haben normalerweise die Kapselgrößen 0 und 1 mit dem vorgegebenen Volumen von 0,68 ml und 0,50 ml die größte Bedeutung. Beide Größen wären auch zur Belieferung oben beschriebener Rezeptur geeignet, wobei gerade in der pädiatrischen Anwendung sicherlich Kapselgröße 1 zu bevorzugen ist, da bei den kleinen Patienten die Menge an Füllstoff möglichst klein gehalten werden soll. Zu beachten ist bei der Auswahl auch, ob in der Apotheke das jeweils passende Kapselfüllgerät überhaupt vorhanden ist. 

Rezepturgrundstoff verfügbar

Der gewünschte Wirkstoff Captopril ist als Rezepturgrundstoff verfügbar und kann daher zur rezepturmäßigen Herstellung von Kapseln verwendet werden. Die Verarbeitung eines höher dosierten Fertigarzneimittels ist also nicht nötig. 

Füllmittel

Da in der Verordnung der Captopril-Kapseln kein Füllmittel genannt ist, kommt zur Herstellung das Standardfüllmittel für Hartgelatinekapseln zum Einsatz. Dieses Füllmittel besteht aus einer Mischung aus 99,5 Teilen Mannitol und 0,5 Teilen Hochdispersem Siliciumdioxid (Aerosil®). Im NRF ist unter der Vorschrift S.38. die Herstellung dieses Mannitol-Siliciumdioxid-Füllmittels beschrieben worden. Bei niedrig dosierten Kapseln enthält die Wirkstoff-Füllmittel-Mischung überwiegend Füllmittel und die Schüttdichte der Mischung wird im Wesentlichen durch das Füllmittel bestimmt. 

Nennfüllmassen der Kapseln

Mit diesem standardisierten Füllmittel und einer bestimmten Kapselgröße ist so eine Nennfüllmasse vorgegeben und eine massenbasierte Herstellung der Kapseln möglich. Bei einer Verwendung von Kapseln der Größe 1 und einer Schüttdichte des Standardfüllmittels von 0,50 g/ml beträgt die Füllmasse einer Kapsel beispielsweise 0,245 g.

Massenbasierte Herstellung empfohlen

Jahrelang wurden auch niedrig dosierte Kapselrezepturen nach der Messzylindermethode realisiert, durch mehrere Umfüll- und Verreibevorgänge und die Anhaftung von Pulver an der rauen Reibschale sind Pulververluste dabei allerdings unvermeidlich. Dagegen werden bei der massenbasierten Herstellung Verluste reduziert, indem Arzneistoff und Füllmittel für die benötigte Anzahl an Kapseln gewogen und in einer glatten Schale ohne Druck vermischt werden. Generell vermieden können Pulververluste jedoch nicht, aus diesem Grund empfiehlt das NRF bei niedrig dosierten Kapseln unter 20 mg Wirkstoff einen Produktionszuschlag von 10% bezogen auf den Wirkstoff. 

Vorschlag zur Herstellung

Zunächst werden Wirkstoff und Füllmittel getrennt voneinander abgewogen:

  • Captopril inkl. 10% Produktionszuschlag und Einwaagekorrekturfaktor hier von fE=1,025
    0,0846 g
  • Mannitol-Siliciumdioxid-Füllmittel S.38., Nennfüllmenge für Kapselgröße 1 0,245 g 
    7,2654 g

Anschließend wird der Wirkstoff in zwei gleich große Anteile des Füllmittels nach dem Sandwich-Verfahren in einer glatten Schale eingebettet und unter dreimaligen Wechsel von Verrühren und Abschabe vermischt. Das restliche Füllmittel wird dann in Portionen ergänzt. Das Pulver aus der Schale wird auf die Stege des Kapselbretts mit den 30 offenen Kapselunterteilen überführt und mit einem Kartenblatt verteilt.

Gut zu wissen: 

  • Vor dem Einstreichen muss die Pulvermischung auf die einzelnen Stege des Kapselfüllgerätes verteilt werden, bei Anhäufung des ganzen Pulvers in der Mitte der Kapselmaschine kommt es sonst zu deutlichen Masseschwankungen.
  • Ein geringer Überschuss an Pulver darf selbstverständlich keinesfalls verworfen werden, sondern ist durch vorsichtiges Aufstampfen der Kapselmaschine und anschließendem Verstreichen gleichmäßig auf die Unterteile zu verteilen.

Frage aus der Rezeptur?

Sie hatten eine schwer oder gar nicht herstellbare Rezeptur? Die Inhaltsstoffe waren beispielsweise nicht kompatibel? Die Phasen haben sich getrennt oder Ähnliches? Dann schicken Sie uns gerne eine Kopie des Rezepts. Wir greifen interessante Rezepturthemen in unserer Rubrik „Fragen aus der Rezeptur“ auf. Die Anfragen werden von unserer erfahrenen Rezeptur-Expertin Dr. Annina Bergner oder einem anderen kompetenten Ansprechpartner bearbeitet. Hierfür wird Ihre Anfrage per E-Mail weitergeleitet. Ihre persönlichen Daten werden nach der Bearbeitung gelöscht. Bitte beachten Sie, dass wir keine akute Hilfestellung vor der Abgabe leisten können.

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