In der Apotheke werden PTA mit den unterschiedlichsten Themen konfrontiert. Lesen Sie hier die tagesaktuellen News aus den Bereichen Pharmazie, Forschung, Ernährung, Gesundheit und vielem mehr. Bleiben Sie informiert, um Ihre Kunden stets kompetent zu beraten.
„PTA-Vertretung“ bleibt: Apothekenreform morgen im Bundestag

Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat am 20. Mai 2026 den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) mehrheitlich gebilligt. Union und SPD stimmten für die Reform, Grüne und AfD dagegen, die Linke enthielt sich. Somit soll das Gesetz am morgigen Freitag im Bundestag verabschiedet werden.
Mit der Reform sollen Apotheken wirtschaftlich gestärkt und mit mehr Befugnissen ausgestattet werden. Auf diese Weise soll sich auch das Versorgungsangebot für die Bevölkerung verbessern.
PTA sollen Apothekenbetrieb vorübergehend aufrechterhalten können
Im Mittelpunkt der Diskussionen stand die geplante PTA-Vertretungsregelung. Die Koalitionsfraktionen haben hierzu mehrere Änderungen eingebracht und die ursprünglich vorgesehene Regelung konkretisiert.
Künftig sollen erfahrene pharmazeutisch-technische Assistenten unter bestimmten Voraussetzungen zeitweise den Betrieb einer Apotheke aufrechterhalten dürfen, wenn vorübergehend kein Apotheker verfügbar ist. Hintergrund sind zunehmende Personalengpässe und die Sorge vor Versorgungslücken – insbesondere in strukturschwachen Regionen.
Nach den nun beschlossenen Änderungsanträgen soll die Verantwortung der Apothekenleitung dabei klarer geregelt werden. Zudem ist vorgesehen, dass die PTA-Vertretung nur unter festgelegten Bedingungen möglich ist und wissenschaftlich evaluiert wird.
Die Regierungsfraktionen betonen, dass es sich ausdrücklich um eine zeitlich begrenzte Ausnahmeregelung handelt – nicht um einen Ersatz der pharmazeutischen Leitung durch PTA. Ziel sei vielmehr, kurzfristige Schließungen zu vermeiden und die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Kontroverse Debatte um Verantwortung und Sicherheit
Die geplante Regelung bleibt innerhalb der Branche umstritten. Kritiker befürchten eine schleichende Absenkung pharmazeutischer Standards sowie zusätzliche Verantwortung für PTA. Auch Fragen zur Haftung und Arzneimittelsicherheit werden weiterhin diskutiert.
Befürworter argumentieren hingegen, dass PTA bereits heute in vielen Bereichen hochverantwortlich arbeiten und die Maßnahme helfen könne, Apotheken in personellen Ausnahmesituationen handlungsfähig zu halten.
PTA dürfen impfen
Ein weiterer Änderungsantrag betrifft Schutzimpfungen in Apotheken. Künftig sollen impfberechtigte Apotheker das Verabreichen von Impfstoffen auch an PTA, Pharmazieingenieure sowie Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) delegieren dürfen. Voraussetzung dafür ist eine erfolgreich absolvierte ärztliche Schulung. Den entsprechenden Lehrplan sollen Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer gemeinsam entwickeln.
Die Verantwortung bleibt jedoch weiterhin bei den Apothekern. Sie müssen die Aufklärung der Patienten übernehmen, die Anamnese durchführen, die Einwilligung einholen und die Impfdokumentation verantworten.
Derzeit dürfen Apotheken in Deutschland nur zwei Schutzimpfungen durchführen: Grippeschutzimpfungen (Influenza) für Personen ab 18 Jahren und COVID-19-Impfungen für Personen ab zwölf Jahren. Voraussetzung ist jeweils eine spezielle ärztliche Schulung der Apotheker.
Mit der geplanten Apothekenreform soll der Impfkatalog jedoch deutlich erweitert werden. Künftig sollen Apotheken alle Impfungen mit sogenannten Totimpfstoffen durchführen dürfen. Dazu könnten unter anderem Impfungen gegen folgende Erkrankungen zählen:
Nicht umfasst sind weiterhin Lebendimpfstoffe, etwa bestimmte Masern-, Mumps- oder Windpockenimpfstoffe.
Weitere Änderungen im ApoVWG
Neben der PTA-Vertretung hat der Ausschuss weitere Änderungsanträge beschlossen. Diese betreffen unter anderem:
- Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL),
- damit verbundene Raumvorgaben (auch fürs Impfen),
- strengere Vorgaben für den Apothekenversandhandel
- sowie den Ausschluss von Rabattverträgen für Biosimilars bis Ende Juni 2028.
Gerade beim Versandhandel soll es künftig strengere Anforderungen geben – etwa beim Transport temperaturempfindlicher Arzneimittel.
Honorarerhöhung über separate Verordnung geplant
Die von der Koalition angekündigte Erhöhung des Apothekenhonorars ist nicht Bestandteil des Gesetzentwurfs selbst. Sie soll stattdessen über eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung umgesetzt werden.
Geplant ist eine Anhebung des Packungsfixums von derzeit 8,35 Euro auf 9,00 Euro ab Juli 2026 und auf 9,50 Euro ab Januar 2027.
Opposition warnt vor höheren GKV-Ausgaben
Vertreter der Opposition äußerten im Ausschuss die Sorge, dass die Reform zusätzliche Belastungen für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verursachen könnte – insbesondere vor dem Hintergrund geplanter Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen.
Die Koalition hält dagegen, dass eine wirtschaftliche Stabilisierung der Apotheken notwendig sei, um die wohnortnahe Arzneimittelversorgung langfristig zu sichern.